Meinung

Völlig krank: Spahn kauft sich ein Baby in Übersee

Völlig krank: Spahn kauft sich ein Baby in Übersee
CDU-Politiker Jens Spahn und Ehemann Daniel Funke "sind Eltern geworden".

Jens Spahn und sein Ehemann haben mithilfe einer Leihmutter aus den USA „ein Kind bekommen“ – und die CDU schweigt dazu, dass einer ihrer führenden Politiker ein in Deutschland verbotenes Geschäftsmodell kurzerhand ins Ausland verlagert hat. Der Fall zeigt, wie das viel beschworene christliche Menschenbild ganz schnell durch die transhumanistische Ideologie ersetzt wird, sobald Kinderwunsch, Geld und reproduktionsmedizinische Machbarkeit zusammentreffen.

von David Berger

Leihmutterschaft ist in Deutschland kein zufällig vergessenes Relikt einer vergangenen, altmodischen Moral. Sie ist verboten, weil der Gesetzgeber den menschlichen Körper und insbesondere die Mutterschaft nicht dem Markt unterwerfen wollte. Schwangerschaft ist keine Dienstleistung, sondern Ausdruck einer einzigartigen leiblich-geistigen Beziehung zwischen Mutter und Kind. Wer sie zu einem vertraglich einklagbaren Vorgang macht, verändert den Charakter menschlicher Zeugung grundlegend: Aus einem Geschenk wird ein Produkt, aus einer Mutter eine Dienstleisterin und aus einem Kind das Ergebnis einer Bestellung.

Noch im Jahr 2020 stellte ein gewisser Gesundheitsminister namens Jens Spahn korrekt fest: Leihmutterschaft bleibt in Deutschland verboten! Die Begründung: Eine schwere „Gefährdung des Kindeswohls“ und unzumutbare Identitätskonflikte.

Genau darin liegt der eigentliche Skandal. Die moderne Reproduktionsmedizin verspricht, jeden Kinderwunsch erfüllen zu können. Doch aus einem verständlichen Wunsch wird kein Recht. Das Naturrecht kennt kein Recht auf ein Kind. Wohl aber kennt es das Recht jedes Kindes, nicht zum Objekt fremder Interessen zu werden und möglichst bei seiner leiblichen Mutter und seinem leiblichen Vater aufzuwachsen. Die  Austragung eines Kindes für Dritte verstößt auf eklatante Weise gegen die Einheit von Ehe, Mutterschaft und Menschenwürde verstößt. Die  Leihmutterschaft ist daher eine schwere Verletzung der Würde sowohl der Frau als auch des Kindes. Der Mensch darf niemals Mittel zum Zweck sein. Das gilt auch dann, wenn der Zweck emotional nachvollziehbar erscheint.

Wo bleibt der Aufschrei der CDU?

Bemerkenswert ist nun weniger die private Entscheidung Jens Spahns als das dröhnende Schweigen seiner Partei bzw. überschwängliche Begeisterung für Spahns Deal: Julia Klöckner war eine der ersten Gratulanten als die frohe Kunde die Runde machte. Die CDU versteht sich bis heute zumindest auf dem Papier als Partei mit christlichem Menschenbild. Und wird als solche von gleichgeschalteten Kirchenleuten als wählbare Partei angepriesen. Sie beruft sich auf das christliche Erbe Europas, auf die Würde des Menschen und auf die Familie als Fundament der Gesellschaft. Zu dieser schamlosen Bigotterie passt, dass sich Spahn im Hinblick auf den Kinderkauf auf den Kirchenvater Franz Beckenbauer beruft, der gesagt haben soll: „Der liebe Gott freut sich über jedes Kind“.

Wenn einer ihrer wichtigsten Repräsentanten ein in Deutschland bewusst verbotenes Geschäftsmodell im Ausland nutzt, darf die Öffentlichkeit erwarten, dass sich die Partei dazu unmissverständlich und eindeutig positioniert. Wer angeblich politische Normen vertritt, darf sie nicht dadurch entwerten, dass er sie bei ausreichenden finanziellen Möglichkeiten im Ausland umgeht. Juristisch mag eine im Ausland nach dortigem Recht durchgeführte Leihmutterschaft zulässig sein. Moralisch bleibt jedoch die Frage bestehen, ob das, was der deutsche Gesetzgeber aus Gründen des Schutzes der Menschenwürde ablehnt, allein durch einen Ortswechsel seine ethische Problematik verliert. Bei sexuellem Kindesmissbrauch hat hier der Gesetzgeber vernünftigerweise die richtigen Konsequenzen gezogen. Für zentrale Sexualdelikte – darunter sexueller Missbrauch von Kindern, schwere Missbrauchsfälle, Vergewaltigung und bestimmte Taten an Jugendlichen – gilt das deutsche Strafrecht gemäß § 5 Nr. 8 StGB unabhängig davon, ob die Tat am ausländischen Tatort strafbar war. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Täter bei der Tat Deutscher war oder seine Lebensgrundlage in Deutschland hatte.

Mutter und Kind als Ware

Die Verteidiger der Leihmutterschaft argumentieren regelmäßig mit Freiheit und Selbstbestimmung. Doch diese Freiheit hat stets einen Preis, den andere bezahlen. Es ist die Frau, deren Körper für neun Monate zum Gegenstand eines Vertrages wird. Es ist das Kind, das von Beginn seiner Existenz an Gegenstand einer Vereinbarung zwischen Erwachsenen ist, eine Ware, die Erwachsene handeln. Die bei Nichtgefallen – laut machen Handelsverträgen – auch wieder zurückgegeben werden kann. Und es ist die Gesellschaft, die sich pro forma noch über Kindesmissbrauch durch Kinderhandel aufregt, aber schrittweise akzeptiert, dass menschliches Leben nach den Regeln eines globalen Marktes organisiert werden kann. Konsequent hat Birgit Kelle dazu festgestellt: „Mit Jens Spahn und Hendrik Streeck sind das jetzt innerhalb weniger Monate zwei schwule CDU-Abgeordnete, die das deutsche Leihmutterschaft-Verbot umgehen und sich in Übersee ein Kind besorgen. Ich bin jetzt fertig mit euch, CDU“

Gerade die wenigen Politiker, für die die Würde der menschlichen Person noch ein unhintergehbarer Wert zu sein scheint, sollten diese Entwicklung mit Sorge betrachten. Denn der Markt kennt keine natürlichen Grenzen. Was heute Leihmutterschaft heißt, kann morgen genetische Selektion, Wunschkinder nach Katalog oder künstliche Gebärmütter bedeuten. Wer den Menschen von seiner natürlichen Herkunft löst, wird ihn früher oder später vollständig zum Objekt technischer Machbarkeit machen. Papst Benedikt XVI. hat immer wieder davor gewarnt, dass eine Freiheit ohne Wahrheit in Selbstzerstörung umschlägt. Genau an diesem Punkt stehen wir