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Private E-Mails ausgelesen: US-Datenkrake Google in Russland verknackt

Private E-Mails ausgelesen: US-Datenkrake Google in Russland verknackt

Nachdem Wladimir Putin vor Kurzem erst die völlig durchgeknallte US-Sekte Scientology aus dem Land warf, sind russische Gerichte nun dazu übergangen gegen die Datenkrake Google vorzugehen. Jetzt gab es ein erstes wegweisendes Urteil. Es sieht ganz danach aus als sind die Verbrecher des Google-Konzern die Nächsten, die Russland auf dem Schleudersitz verlassen.

Wie jetzt bekannt wurde hat das Moskauer Stadtgericht entschieden, dass der Intertnet-Konzern 688 US-Dollar an einen russischen Staatsangehörigen zahlen muss. Der klagte, weil der Suchmaschinen-Spezialist seine privaten E-Mails gelesen hatte.

Das Stadtgericht Moskau hat Googles Beschwerde zurückgewiesen, mit der gegen die Entscheidung vorgegangen werden sollte, eine Strafe wegen Verletzung der Privatsphäre zu zahlen. Das Verfahren ging zurück auf die Klage eines Bewohners der russischen Stadt Jekaterinburg. Er hatte behauptet, dass der Suchmaschinen-Konzern seine private E-Mails lesen würde. Ein Gericht sah diese Vorwürfe im September als bestätigt an und verurteilte Google zu einer Zahlung von 50.000 Rubel. Dies entsprach zu diesem Zeitpunkt etwa 688 US-Dollar.

Gegenüber der Agentur Tass wollte der Google-Pressedienst nicht ausschließen, dass Google gegen die Entscheidung des Gerichts bis zum russischen Obersten Gerichtshof geht. Das Unternehmen gehört im Jahr 2015 zusammen mit Apple und Microsoft zu den wertvollsten börsennotierten Unternehmen der Welt. Momentan kommt Google auf einen Börsenwert von knapp 540 Milliarden Dollar.

Im September hatte das Moskauer Stadtgericht entschieden, dass Google die 50.000 Rubel an Anton Burkov zahlen muss. Das Unternehmen argumentierte, dass Mails nur automatisch gescannt werden, um die Versendung von Spam zu verhindern. Das zweifelte Burkov an. Der Kläger argumentierte, dass “Google automatische Programme, so genannte Robots programmiert, um Informationen über die Nutzer zu sammeln und kontextbezogen Werbung zuzustellen”.

Anton Burkov verwies vor Gericht darauf, dass Russlands Verfassung das Recht auf Wahrung des Postgeheimnisses garantiert und sich der Google-Nutzungsvertrag entrechend gegen das Grundgesetz richtet. Dieser Argumentation folgte das Gericht nach einer technischen Überprüfung.

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