Darüber wird sich nicht nur der ehemalige Justizminister Heiko Maas (SPD) freuen: „Um das Risiko einer schwerwiegenden Schädigung der Kollektivinteressen von Verbrauchern zu verhindern“, dürfen Behörden in Deutschland zukünftig unliebsame Internetseiten und kritische Informationsangebote zensieren und somit aus dem Netz tilgen.
von Günther Strauß
In Deutschland werden die umstrittenen behördlichen Zugangssperren für Internetseiten ab 2020 möglich sein. Ein neues Regelwerk der EU zum Verbraucherschutz, die „CPC-Verordnung“, ermächtigt künftig Ämter, den Zugang zu Internetseiten und Informationsangebote zu sperren, „um das Risiko einer schwerwiegenden Schädigung der Kollektivinteressen von Verbrauchern zu verhindern“.
Dadurch könnten Behörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Luftfahrt- oder das Eisenbahn-Bundesamt Seiten sperren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Manuel Höferlin hervor. Der „Spiegel“ berichtet darüber. Zwar betont das zuständige Bundesjustizministerium, dass Internetsperren nur als schärfste Sanktion verhängt werden dürften, eine mildere Variante seien Warnhinweise an die Verbraucher.
Die Sperrung von Internetseiten etwa wegen rechtsextremistischer oder gewaltverherrlichender Inhalte wird in Deutschland seit Langem kontrovers diskutiert. Die frühere Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte ein Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Websites verfasst, das 2011 jedoch aufgehoben wurde.
Kritiker wie FDP-Mann Höferlin lehnen Netzsperren ab: „Dass fachfremde Behörden wie das Eisenbahn-Bundesamt zukünftig über die Einführung von Netzsperren entscheiden können, ist absurd. Mit der EU-Verordnung bewegen wir uns weiter in Richtung staatlicher Zensur.“
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