Videos

Neues Gesetz: Bundesregierung darf Impfstoffe einsetzen, die sich selbst übertragen

Unbemerkt von der Öffentlichkeit ist ein neues Gesetz in Kraft getreten! Ab sofort dürfen in Deutschland Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es dazu: „Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.“

🆘 Unserer Redaktion fehlen noch 91.000 Euro!

Um auch 2025 kostendeckend arbeiten zu können, fehlen uns aktuell noch 91.000 von 125.000 Euro. In einer normalen Woche besuchen im Schnitt rund 250.000 Menschen unsere Internetseite. Würde nur ein kleiner Teil von ihnen einmalig ein paar Euro spenden, hätten wir unser Ziel innerhalb kürzester Zeit erreicht. Wir bitten Sie deshalb um Spenden in einer für Sie tragbaren Höhe. Nicht als Anerkennung für erbrachte Leistungen. Ihre Spende ist eine Investition in die Zukunft. Zeigen Sie Ihre Wertschätzung für unsere Arbeit und unterstützen Sie ehrlichen Qualitätsjournalismus jetzt mit einem Betrag Ihrer Wahl – einmalig oder regelmäßig:

🤍 Jetzt Spenden

Das könnte Sie interessieren!👌😊

Teilen via