Unbemerkt von der Öffentlichkeit ist ein neues Gesetz in Kraft getreten! Ab sofort dürfen in Deutschland Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es dazu: „Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.“
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