Es ist eigentlich kaum in Worte zu fassen: Ein sogenannter „Flüchtling“, der ein 18-jähriges Mädchenbrutal vergewaltigt hatte und daraufhin von deren Stiefbruder zur Rede gestellt wurde, wird wegen des sexuellen Übergriffs nicht zur Verantwortung gezogen. Doch nicht nur das. Er behauptete nun, der Stiefbruder des Opfers hätte ihn verprügelt und bekommt deshalb jetzt sogar noch 300 Euro Schmerzensgeld.
von Manfred Ulex
In Cloppenburg hat sich eine 18-Jährige mit einem sogenannten „Flüchtling“ eingelassen. In ihrer naiven Art nahm sie den „Schutzsuchenden“ sogar mit zu sich nach Hause, wo es dann zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen war. Dies jedoch war dem mutmaßlichen Facharbeiter nicht genug und somit zwang er das Mädchen gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr. „Einzelfälle“ wie diesen kennen wir leider mittlerweile zu Genüge.
Die verstörte 18-Jährige wandte sich nach der Tat vertrauensvoll an ihren Stiefbruder. Dieser zog gemeinsam mit einem Freund los, um den Vergewaltiger zur Rede zu stellen. Während der Konfrontation war der Zuwanderer handgreiflich geworden, woraufhin der 20-jährige Stiefbruder des Opfers ihn wegschubste. Das nahm der importierte Triebtäter nun zum Anlass, Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten. Er sei verprügelt und mit einer Schreckschusspistole bedroht worden, gab er zu Protokoll.
Das Cloppenburger Amtsgericht hat den 20-Jährigen nun wegen Körperverletzung verurteilt. Er muss 300 Euro Schmerzensgeld an den Vergewaltiger seiner Stiefschwester zahlen. Die vorsitzende Richterin war davon überzeugt, dass der „Flüchtling“ verprügelt worden war. Auch die Tatsache, dass der Angeklagte einige Tage nach der vermeintlichen Tat versucht hatte, die Anschrift des Sexualtäters herauszubekommen, wertete das Gericht als Beweis für die brutale Gewaltanwendung durch den 20-Jährigen.
Ein fremder Täter wurde vor einem bundesdeutschen Gericht damit wieder einmal zum Opfer gemacht. Zudem darf der Bereicherer sich über die Einstellung des Verfahrens wegen Vergewaltigung freuen. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, es würde keine eindeutigen Beweise für den sexuellen Übergriff geben. Zudem sei der Migrant sich keiner Schuld bewusst. Derartige Argumente sind in der BRD keine Seltenheit. Erst kürzlich ließ ein Richter einen angeblichen syrischen Kriegsflüchtling laufen, der sich in 12 Fällen der Vergewaltigung schuldig gemacht hatte.
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