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Nach Mord an Arzt in Offenburg: Staatsanwalt hat Mitleid – Afrikaner muss nicht ins Gefängnis

Nach Mord an Arzt in Offenburg: Staatsanwalt hat Mitleid – Afrikaner muss nicht ins Gefängnis
Schwer bewacht und gefesselt: Der Mörder wird am 17. August 2018 in Offenburg der Haftrichterin vorgeführt.

Der 27-jährige Afrikaner, der im vergangenen Jahr einen Arzt aus Offenburg in dessen Praxis kaltblütig ermordet hat, muss allem Anschein nach nicht ins Gefängnis. Die zuständige Staatsanwaltschaft forderte stattdessen lediglich die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, die den Steuerzahler voraussichtlich mehrere Millionen Euro kosten wird. Eine vergleichsweise günstige Abschiebung wurde nicht einmal in Erwägung gezogen.

von Günther Strauß

Was war das für eine Horror-Meldung, als im August 2018 bekannt wurde, dass ein Arzt aus Offenburg ermordet worden war. In seiner eigenen Praxis wurde der Mediziner von einem 26 Jahre alten Afrikaner mit einem Messer brutal abgestochen und verstarb noch am Tatort. Der Täter, der aus Somalia stammt, wurde nur eine Stunde später festgenommen. Nun begann der Prozess gegen den importierten Gewalttäter– mit erstaunlichen Inhalten.

Zunächst stellte das Gericht fest, dass der mittlerweile 27-jährige Asylbetrüger gar nicht aus Somalia stammt, sondern aus dem ebenfalls in Afrika gelegenen Dschibuti. Das ostafrikanische Land, welches sich laut Wikipedia in den letzten Jahren immer mehr zu einem beliebten Urlaubsziel entwickelt hat, hat nun eine Fachkraft weniger und wird diese wohl auch nicht zurück bekommen. Denn wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft geht, wird der Arzt-Mörder von Offenburg sein Heimatland nie wieder sehen.

Sie haben richtig gelesen. Die Staatsanwaltschaft unter Leitung von Oberstaatsanwalt Dr. Schäfer sieht keinen Anlass dafür, den kaltblütigen Mörder in seine Heimat abzuschieben. Wie der SWR berichtet, soll der Afrikaner stattdessen in den Genuss einer dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik kommen. Die Kosten für diesen Luxusaufenthalt soll selbstredend der Steuerzahler übernehmen.

Der zuständige Staatsanwalt Kai Stoffregen stellte sich hinter den Angeklagten und führte aus, der 27-Jährige habe im Wahn gehandelt und leide unter einer psychischen Krankheit. Dies scheint die nunmehr übliche Verteidigungsstrategie zu sein, wenn sich wieder einmal ein zugewandertes Potential als skrupelloser Gewalttäter entpuppt. Bemerkenswert ist jedoch, dass mittlerweile selbst Staatsanwälte für kriminelle Flüchtlinge Partei zu ergreifen scheinen. Zwar sei es zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Afrikaner den 52 Jahre alten Allgemeinmediziner in dessen Offenburger Praxis mit zahlreichen gezielten Messerstichen brutal umgebracht hatte, ins Gefängnis soll der Mörder deshalb aber trotzdem nicht.

Ein Psychiater hatte dem Mann in einem Gefälligkeitsgutachten eine paranoide Schizophrenie bescheinigt, mutmaßlich, um eine Inhaftierung zu verhindern. Von ihm gehe eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus, es bestehe das große Risiko weiterer schwerer Straftaten, führte Staatsanwalt Stoffregen nun vor Gericht aus. An dieser Stelle darf man sich zurecht die Frage stellen, warum der Afrikaner dann nicht nach Dschibuti abgeschoben wird, wo er sicherlich keine Gefahr für die deutsche Zivilbevölkerung mehr darstellen würde.

Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik hingegen dürfte mit horrenden Kosten für den Steuerzahler einhergehen. Veranschlagt man einen durchaus üblichen Tagessatz in Höhe von 300 Euro, dann schlägt der luxuriöse Aufenthalt des afrikanischen Mörders pro Jahr mit 109.500 Euro zu Buche. Eine Abschiebung wäre wohl allemal preiswerter zu machen, als den importierten Straftäter nun bis an sein Lebensende standesgemäß zu alimentieren. Doch ganz offenbar liegt es weder im Interesse der BRD, die eigenen Bürger zu schützen – schließlich ist der Angeklagte selbst in der Psychiatrie eine Gefahr für andere Bewohner und Personal – noch werden eingetriebene Steuern und Abgaben hierzulande mit Bedacht verwaltet.

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