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Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Mörder und Vergewaltiger dürfen nicht abgeschoben werden

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Mörder und Vergewaltiger dürfen nicht abgeschoben werden
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Mit einer skandalösen Entscheidung sorgt der Europäische Gerichtshof erneut für Aufsehen. Mit Urteil vom heutigen Tag entschieden die Richter, dass der Status als “Flüchtling” selbst bei schwersten Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung vor einer Abschiebung schützt.

von David Bendels

Die offenbar völlig irre gewordenen Richter in Luxemburg haben als letzte und höchste rechtliche EU-Instanz entschieden: Auch straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige grundsätzlich nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.

Hintergrund sind Klagen dreier Asylbewerber, denen Belgien beziehungsweise Tschechien die Anerkennung verwehrten, nachdem sie dort wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt worden waren. Der EuGH sollte klären, ob der Entzug des sogenannten Flüchtlingsstatus mit dem Genfer Flüchtlingsabkommen und den Grundrechten der Europäischen Union vereinbar ist.

Nach Ansicht des EuGH (Aktenzeichen C-391/16, C-77/17 und C-78/17) sind EU-Ausländer, vorliegend also Migranten, die eine begründete Angst vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland hätten, automatisch als Flüchtlinge im Sinne des Genfer Abkommens einzustufen. Dies gelte unabhängig davon, ob ihnen dieser Status nach EU-Recht formal-juristisch verliehen worden sei.

Es dürfe unabhängig von der Schwere eines Verbrechens nicht in ein Land abgeschoben werden, in welchem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohten. Das kriminelle Verhalten des Betroffenen spiele dabei keine Rolle. Hier gehe der Schutz durch die EU-Regeln über den der Flüchtlingskonvention hinaus, so die Luxemburger Richter. Im Klartext bedeutet das Urteil also: Wer als Migrant in einem EU-Land schwerste Verbrechen begeht, ist vor Abschiebung geschützt, sofern er glaubhaft versichert, ihm würden im Herkunftsland Folter oder andere Unannehmlichkeiten drohen.

In den vorliegenden Fällen hatte Tschechien einem Flüchtling aus Tschetschenien den sogenannten Flüchtlingsstatus aberkannt, nachdem er wegen wiederholter Raubüberfälle und Erpressung zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. In Belgien wurden ein Mann aus der Elfenbeinküste wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu vier Jahren und ein Mann aus dem Kongo wegen Diebstahl mit vorsätzlicher Tötung, also Mord, zu 25 Jahren Haft verurteilt. Die Flüchtlingsanerkennung wurde ihnen verweigert beziehungsweise entzogen. Alle drei Männer fochten die Aberkennung ihres Flüchtlingsstatus zunächst in ihren Aufnahmeländern und dann vor dem EU-Gerichtshof an.

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