Deutschland

Transsexuellengesetz: Gender-Gift der Ampel-Regierung treibt Kinder in den Suizid

Transsexuellengesetz: Gender-Gift der Ampel-Regierung treibt Kinder in den Suizid
Auch ohne Zustimmung der Eltern sollen Kinder ab 14 Jahren künftig ihr Geschlecht ändern können.

Nicht etwa bei der Impfung setzt die Ampel-Regierung auf körperliche Selbstbestimmung: Sondern bei geschlechtsangleichenden Operationen von Minderjährigen – auch gegen den Willen ihrer Eltern. Erschreckend hohe Suizidraten werden dabei offenbar billigend in Kauf genommen.

von Pauline Schwarz

Die Ampel-Partner haben mit ihrem Koalitionsvertrag bestätigt, was schon länger zu befürchten stand: Normalität ist out – also auf zum Neustart in die kunterbunte Zukunftsutopie. Dafür wird als erstes die Familie abgeschafft und durch neue „Rechtsinstitute“ wie „soziale Eltern“ und „Verantwortungsgemeinschaften“ ersetzt. Doch das alleine reicht nicht. SPD, Grüne und FDP wollen nicht nur Regenbogenfamilien stärker in der Familienpolitik verankern, sie erarbeiten einen „ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ für den ein eigener Haushaltstitel mit schlappen 70 Millionen Euro jährlich eingeplant wird. Konkret bedeutet das unter anderem, dass das Transsexuellengesetz abgeschafft und durch ein „Selbstbestimmungsgesetz“ ersetzt wird. Während queere Verbände jubeln und sich die Ampel-Partner für ihre lange überfällige „progressive“ Aufbruchspolitik schon mal selbst auf die Schulter klopfen, wird es psychisch schwer angeschlagene Menschen damit aber nur noch einfacher gemacht, eine fatale und irreversible Entscheidung zu treffen.

Das Abschaffung des Transsexuellengesetzes wird seit Jahren von der „queeren Community“, aber auch von FDP und Grünen gefordert, weil das Gesetz aus dem Jahr 1981 wegen erforderlicher Begutachtungsverfahren als demütigend empfunden wird, und durch das Verfassungsgericht in der Vergangenheit Teile für verfassungswidrig erklärt wurden – etwa der Teil, dass vor der Änderung geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen vorgenommen werden müssen und der Betroffene fortpflanzungsunfähig seien muss. Bis vor der Ampel-Neuerung war für die Änderung des Personenstandes und des Namens nur noch Voraussetzung, dass man sich aufgrund seiner transsexuellen Prägung „mehr als drei Jahre und voraussichtlich dauerhaft“ nicht mit dem eigentlichen Geschlecht identifiziert und zwei Begutachtungen vornehmen lässt. Das Verfahren lief bislang außerdem vor dem Amtsgericht, womit nun ebenfalls Schluss ist.

Laut Koalitionsvertrag soll das Verfahren künftig vor dem Standesamt laufen, wo der Betroffene eine einfache Selbsterklärung abgibt – und damit ist es dann auch schon getan. Politiker von FDP und Grünen hatten schon in der Vergangenheit versucht, dem beklagten Eingriff in die Privatsphäre durch die Gutachter mit Gesetzesentwürfen für ein Selbstbestimmungsgesetz ein Ende zu setzen. Bis zuletzt hatte die CDU die Reformbegehren blockiert, weil sie Missbrauch befürchtete – und dafür gibt es aus weiblicher oder feministischer Perspektive durchaus Anlass. Wer sagt einem denn, dass die Frauenqoute nicht durch Männer torpediert wird, die spontan ihren Geschlechtseintrag ändern? Und was macht man mit einem Vergewaltiger, der seinen Personenstand wechselt und dann fordert in ein Frauengefängnis verlegt zu werden? Es klingt utopisch, aber in Großbritannien ist genau das 2018 passiert. Eine angebliche Transgender-Frau hatte ihr Geschlecht nur geändert, um näher an Frauen und Kinder zu kommen, und versuchte auch im Gefängnis ihre Mitinsassen zu nötigen.

Bedenken vor Missbrauch und übereilten Entscheidungen, die erheblichen bürokratischen Aufwand und Kosten bedeuten, wurden mit dem Koalitionsvertrag weggefegt. Wenn sich der Gesetzesentwurf an den Reformvorschlägen von FDP und Grünen der letzten Jahre orientiert – wovon auszugehen ist – dürfen bald selbst 14-jährige Kinder gegen den Willen ihrer Eltern ihren Geschlechtseintrag und Namen ändern lassen. Anstelle der Eltern tritt in diesem Fall das Familiengericht als Entscheidungsträger – womit sehr eindeutig suggeriert wird, dass der Staat bessere Entscheidungen zum Wohl eines Kindes treffen kann als seine eigenen Eltern.

Flucht ins Skalpell

Noch viel verheerender scheint aber die Forderung, das geschlechtsangleichende Behandlungen künftig vollständig von der GKV übernommen werden müssen. Bislang übernahm die Krankenkasse die Kosten für eine Geschlechtsumwandlung nur, wenn sich der Betroffene mindestens sechs Monate und mindestens 12 Sitzungen à 50 Minuten psychotherapeutisch behandeln lässt. Nur wenn der Leidensdruck auch durch die Therapie nicht gelindert werden konnte, übernahm die KV die Kosten der Behandlung – wobei allein die Operation zwischen 5.000 und 15.000 Euro kostet. Das wird nun aller Wahrscheinlichkeit nach wegfallen. Dabei war die therapeutische Arbeit zumindest bei jungen Leuten sowieso schon enorm eingeschränkt, weil jede Infragestellung des Transwunsches als sogenannte Konversionstherapie ausgelegt werden konnte. Konversionstherapien sind Behandlungen, die auf die Änderung homosexueller Neigungen oder der Geschlechtsidentität abzielen und seit Mai letzten Jahres für unter 18-Jährige verboten sind. Ein Therapeut, der den Gründen für den Geschlechtswechsel seines kleinen Patienten nachgehen will, sitzt also schon mit einem Bein im Knast. Um ganz sicher zu gehen, dass sich trotzdem keiner traut, hat die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag noch die letzten Strafausnahmen zum Schutz vor Konversionsbehandlungen aufgehoben. Das komplette Verbot auch für Erwachsene wird durch die Ampel-Partner geprüft – obwohl das der Argumentation von der freien Willensbildung diametral entgegensteht. Ein Therapeut darf die Transidentität oder Homosexualität bei seinem Patienten dann nicht mal mehr in Frage stellen, geschweige denn therapieren, wenn der Betroffene sich eine Behandlung ausdrücklich wünscht.

Aber was bedeutet das alles nun konkret? Es wird aller Voraussicht nach kaum bis gar keine Hürden mehr geben, sein Geschlecht zu ändern – bürokratisch und per Skalpell. Ein Therapeut kann das Vorhaben auch nicht mehr in Zweifel stellen. Dabei versuchen die meisten Menschen – und hier allen voran Kinder und Jugendliche – mit vermeintlicher Transidentität wohl in Wirklichkeit nur verzweifelt, einen Ausweg aus ihren psychischen Problemen zu finden. Davon bin ich aus persönlicher Erfahrung mit Betroffenen überzeugt – und darauf weisen auch Untersuchungen an amerikanischen Jugendlichen mit Trans-Wunsch hin, bei denen über 62 Prozent eine oder mehrere psychische Erkrankungen aufwiesen. Die Medizinerin Dr. Lisa Littmann stellte damals die These auf, dass es sich bei der Geschlechtsdysphorie um einen Bewältigungsversuch handelt – also ein Versuch, psychischem Leid, Depressionen, Pubertäts-typischen Rollenkonflikten oder sonstigen Nöten zu entkommen.

Solange ein Erwachsener nicht durch eine schwere psychische Krankheit, eine geistige Behinderung oder sonstiges in seiner Mündigkeit eingeschränkt ist, kann er sich natürlich trotzdem zu dem lebensverändernden Schritt entscheiden, sich unters Messer zu legen – auch wenn die OP sicher nicht die Lösung seiner Probleme ist. Es gibt Untersuchungen, die belegen, dass die sowieso schon hohe Suizidrate Betroffener nach der Operation bei über 50 Prozent liegt. Dennoch. Aber was macht man mit den Kindern? Die Zahl der Geschlechtsdysphorien bei den Kleinsten unserer Gesellschaft, insbesondere bei jungen Mädchen, ist in den letzten Jahren explosionsartig angestiegen. Ihnen wird in der Schule und in den sozialen Medien eingeredet, dass ein Geschlechtswechsel die Lösung für alle ihre Probleme ist. Wie wird die Ampel darauf reagieren? Soll auch bei Kindern keinerlei Begutachtung und vorgeschriebene Therapie mehr notwendig sein? Entscheidet das Familiengericht, unabhängig vom Willen der Eltern über komplett irreversible Maßnahmen, die das ganze Leben für immer verändern? Ob einem kleinen Mädchen mit 14, 15 oder 16 Jahren die Brüste amputiert und Gebärmutter sowie Eierstöcke herausgenommen werden? Oder ob einem 15-jährigen Jungen Hoden und Schwellkörper entfernt werden, um aus der Penisschafthaut eine Neo-Vagina zu formen? Es steht zu befürchten. Die Politik der Koalitionspartner richtet sich nicht nach dem Wohl der Kinder. Ihre Gesundheit wird für eine vermeintliche Selbstbestimmungs-Ideologie geopfert.

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