Eine Recherche zeigt: Künstliche Befruchtung ist in Deutschland kein Privileg für Deutsche. Auch Asylberechtigte haben Zugang zu staatlich geförderten Behandlungen, finanziert mit Steuergeld. Zeitgleich sinkt die Geburtenrate im Land weiter dramatisch.
von Rene Rabeder
Auch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte haben in Deutschland Zugang zu künstlichen Befruchtungen, die zumindest teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Das geht aus Antworten des Bundesfamilienministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfragen der Redaktion hervor.
Maßgeblich ist dabei nicht die Staatsangehörigkeit, sondern die Einbindung in das System der gesetzlichen Gesundheitsversorgung.
Künstliche Befruchtung ist kein einfacher Routineeingriff, sondern ein teures medizinisches Verfahren mit hohem Ressourceneinsatz. Ein einzelner IVF-Versuch kostet in Deutschland je nach Klinik und Medikamentenaufwand meist zwischen 3.000 und 4.000 Euro. Bei der ICSI-Methode, die häufig bei männlicher Unfruchtbarkeit angewandt wird, liegen die Kosten oft noch höher. Schon wenige Behandlungszyklen führen damit zu finanziellen Belastungen im klar vierstelligen, teils fünfstelligen Bereich.
Künstliche Befruchtung unabhängig vom Versicherungsstatus
Die Redaktion wollte wissen, an welche Voraussetzungen die Kostenübernahme mit Steuergeld gekoppelt ist. Das Bundesfamilienministerium stellte in seiner Antwort zunächst allgemein klar, daß staatliche Kinderwunschförderung nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden ist. Wörtlich heißt es: „Den Zuschuß können verheiratete und unverheiratete Paare unabhängig vom Versicherungsstatus erhalten“, sofern sich das jeweilige Bundesland mit einem eigenen Förderprogramm an den Kosten beteiligt. Art, Höhe und Umfang der Förderung unterschieden sich dabei von Bundesland zu Bundesland.
Auf die gezielte Nachfrage, ob diese Regelungen auch Asylberechtigte erfassen, verwies das BMBFSFJ an das Bundesgesundheitsministerium. Dieses präzisierte anschließend den rechtlichen Rahmen. In seiner Antwort heißt es glasklar, mit der Anerkennung des Schutzstatus hätten „auch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte“ Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialrecht. Erwerbsfähige Leistungsbezieher seien „grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und haben somit Anspruch auf Leistungen zur Gesundheitsversorgung nach Maßgabe des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“.
Für weitere Leistungsberechtigte verweist das Ministerium in der Antwort darauf, daß die Gesundheitsversorgung ebenfalls über die gesetzlichen Krankenkassen organisiert wird. Entscheidend sei, daß die Betroffenen in den regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen oder diesem gleichgestellt sind. Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus nennt das Ministerium ausdrücklich nicht.
Zum konkreten Umfang der Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung äußert sich das Gesundheitsministerium nicht im Detail, verweist jedoch auf die allgemeinen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach werden Kinderwunschbehandlungen bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich bezuschußt. Sonderregelungen oder Ausschlüsse für Asylberechtigte sind nicht vorgesehen.
Demographischer Wandel gewinnt an Dramatik
Besonders brisant ist diese Praxis vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung. Die durchschnittliche Geburtenziffer liegt in Deutschland insgesamt bei etwa 1,35 Kindern pro Frau und damit deutlich unter dem Bestandserhaltungsniveau. Innerhalb dieser Gesamtzahl zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede: Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit bekommen im Schnitt 1,23 Kinder pro Frau, Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hingegen 1,84. Diese Differenz besteht seit Jahren und prägt die Bevölkerungsentwicklung zunehmend.
In dieser Lage steht ein staatlich mitfinanziertes medizinisches Verfahren auch jenen offen, deren durchschnittliche Kinderzahl statistisch bereits deutlich über jener der deutschen Bevölkerung liegt. Der Zugang zur künstlichen Befruchtung erfolgt dabei unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus und greift damit in einen demographischen Prozeß ein, der längst nicht mehr nur sozial-, sondern ordnungs- und finanzpolitische Bedeutung hat.
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