Die Festnahmen wurden live von Fernsehkameras begleitet. Der Prozess zieht sich nun schon seit 2024 hin, ohne eine “Staatsgefährdung” zu beweisen. Aber die Untersuchungshaft für die Angeklagten überschreitet längst alle rechtsstaaatlichen Grenzen.
von Günther Strauß
Rechtsanwalt Markus Haintz teilte mit, das Oberlandesgericht Stuttgart habe zu erkennen gegeben, bis wann das Verfahren wegen des “Rollator-Putsches” dauern solle.
Auf der Website des OLG Stuttgart findet sich bisher nur eine Terminliste bis einschließlich 13. Januar 2027. Auch das OLG Frankfurt hat Termine bis zum 12. Januar 2027 festgelegt. Aber selbst dann befänden sich die Angeklagten, die überwiegend am 7. Dezember 2022 in einer medial bestens verbreiteten Großrazzia festgenommen wurden, seit über vier Jahren ohne Urteil in Untersuchungshaft. Zwei der ursprünglich insgesamt 25 Angeklagten sind bereits in Haft verstorben. Einzelne Angeklagte wurden freigelassen, weil die zu erwartende Strafe bereits durch die Untersuchungshaft erreicht war.
Die Dauer der Untersuchungshaft ist bereits jetzt ungewöhnlich; insbesondere im Vergleich zu Verdächtigen in anderen Strafprozessen. Erst vor wenigen Tagen hat der Deutsche Richterbund die Überlastung der Strafgerichte moniert: “2025 sind bundesweit 50 dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil die Verfahren zu lange gedauert haben. In diesen Fällen geht es in der Regel um den Vorwurf eines Verbrechens, also zum Beispiel um Tötungsdelikte, Vergewaltigungen oder schwere Körperverletzungen.”
Im Juni 2025 war beispielsweise in Berlin ein Mann, der wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung zu über sieben Jahren Haft verurteilt worden war, freigelassen worden, weil seine Verteidigung Revision eingelegt, diese aber nicht hatte begründen können, weil das Gericht nach Monaten noch kein Verhandlungsprotokoll geliefert hatte.
In den Verfahren gegen die “Reichsbürger” in Stuttgart, Frankfurt und München wurden bis heute in den Prozessen keine Beweise vorgelegt, dass es überhaupt zu Straftaten gekommen war, obwohl die Verfahren unter den verschärften Bedingungen der Antiterrorgesetze in den Staatsschutzsenaten stattfinden. Dennoch wird bei den meisten Angeklagten die Untersuchungshaft aufrechterhalten, die in der Regel nicht mehr als sechs Monate betragen soll.
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