Was passiert, wenn zu unterschiedliche Charaktere im Berufsleben aufeinandertreffen, zeigt ein Prozess, in dem sich zwei BND-Mitarbeiter gegenüberstehen. Es geht um Vorwürfe sexueller Belästigung und Hitler-Imitationen.
von Hinrich Rohbohm
„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“ An diesen alten Spruch, der häufig Hoffmann von Fallersleben zugeschrieben wird, dürfte sich der Beklagte O. erinnert haben, als der langjährige Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) vor zwei Jahren davon erfährt, dass gegen ihn behördenintern ermittelt wird. Ein Mitarbeiter seines Sachgebiets hatte über zwei Jahre lang belastende Informationen gegen ihn gesammelt. O. lief Gefahr, aus dem Dienst entfernt zu werden. Vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht kämpfte er jetzt um seine Reputation und seine Rehabilitierung. Mit Erfolg.
Als der Urteilsspruch fällt, ist es förmlich zu spüren, wie eine große Last von dem Beklagten abfällt. Kürzung seiner Dienstbezüge um zehn Prozent für ein Jahr, urteilten die Bundesrichter gegen O., dem laut Klage seiner Dienststelle die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis drohte.
„Damit kann ich gut leben, für den Rest des Tages werde ich jetzt erstmal mit Freunden feiern“, sagt der 54jährige später im Gespräch mit Journalisten, als er am späten Freitagnachmittag sichtlich erleichtert das Gerichtsgebäude verlässt.
Angeklagtem wurden schwere Dienstvergehen vorgeworfen
O. ist als Oberregierungsrat Beamter im höheren Dienst, Besoldungsgruppe A14. Und er ist Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, war zuletzt Sachgebietsleiter für den Bereich Informationsbeschaffung Rechtsextremismus. Doch die meiste Zeit seiner beruflichen Tätigkeit war O. im Außeneinsatz aktiv, operierte in zahlreichen Krisenländern „an extrem gefährlichen Orten“, wie er selbst sagt. Bis zum Jahr 2024 hatte er von seinem Arbeitgeber herausragende Beurteilungen erhalten, war sogar für die Verleihung eines BND-internen Verdienstordens im Gespräch.
Doch dann, in jenem Jahr 2024, wurde alles anders. Zwei bewaffnete BND-Bedienstete erschienen im Büro von O., führten ihn vor den Augen seiner Kollegen ab. Was war geschehen?
Die Disziplinarstelle der Behörde legte ihm schwere Dienstvergehen zur Last. Im Jahr 2022 soll er auf einer dienstlichen Weihnachtsfeier seines Referats in einem Brauhaus am Berliner Alexanderplatz zwei Praktikantinnen sexuell belästigt haben. Einem weiteren Mitarbeiter seines Sachgebiets soll er auf der Toilette ans Gesäß gefasst haben. Darüber hinaus habe er sich der Klägerin zufolge mehrfach rassistisch geäußert und soll zudem den Hitlergruß gezeigt haben. Konkret habe er mehrfach im Dienst die Bezeichnungen „Neger“ und „Zigeuner“ verwendet, auch Worte wie „Drecksvolk“ und „Münzjude“ seien gefallen.
Sexuelle Belästigung und Hitler-Imitationen
Zudem habe O. im Dienst mehrfach Hitler-Imitationen aufgeführt, dabei den Finger als Schnauzbart-Symbol ans Gesicht gehalten und mit stark rollendem „R“ gesprochen. Anschuldigungen, die hauptsächlich auf Aussagen seines Mitarbeiters V. zurückzuführen sind. Der heute 29jährige Regierungsinspektor arbeitet in den Jahren zwischen 2022 und 2024 im Sachgebiet von O. „Das Arbeitsklima war gut“, sagen durchweg alle der neun zur Verhandlung geladenen Zeugen. Sogar V. sagt das aus. Jener Mann, der als Hauptverantwortlicher für die schweren Anschuldigungen gilt.
„Mich hatte das wirklich geschockt. Ich dachte, wir hätten ein ausgezeichnetes kollegiales Verhältnis zueinander. Ich dachte wirklich, der mag mich“, erzählt O. bei seiner Anhörung dem Gericht. Tatsächlich spricht auch V. in seiner Zeugenvernehmung von einem guten Arbeitsverhältnis zwischen ihm und O. Was O. damals aber nicht merkt: V. hatte ihm gegenüber eine Fassade aufgebaut. Äußerlich pflegte er ein freundlich-kollegiales Verhältnis zu seinem Sachgebietsleiter. Doch innerlich brodelte es in ihm. Denn die konservativen Ansichten von O. machten ihm zu schaffen. Er selbst ist progressiv eingestellt, ein Grüner. An der Außentür seines Dienstzimmers hatte er einen Aufkleber mit der Aufschrift „Antihomophobe Aktion“ befestigt.
O. wusste das. Beide wussten über ihre unterschiedlichen politischen Ansichten Bescheid. Es hätte ein Verhältnis wie bei Don Camillo und Peppone sein können. Und für O. war es das vielleicht auch. „Das war für mich nie ein Problem und hatte auf den Dienst auch keine belastenden Auswirkungen“, schildert O. Zumindest dachte er das. Wenn er im Supermarkt einkaufen ging, brachte er V. oftmals Gummibärchen mit. V. nahm sie. Aber er aß sich nicht. Denn der Mann mit den zwei Gesichtern ist Vegetarier, meidet Gelatine und passt mit seiner Haltung eben nicht in die Geschichte von Don Camillo und Peppone.
Kollege fertigte heimlich Notizen an
Denn während die beiden Romanfiguren trotz aller politischer Gegensätze irgendwie immer ein versöhnliches Ende fanden, arbeitete V. offenbar gezielt an einem Ende mit Schrecken. Ein Ende, von dem O. noch nichts ahnen konnte. Er weiß noch nicht, dass sich V. Notizen über ihn macht. Über zwei Jahre hinweg schreibt der Regierungsinspektor heimlich auf Zetteln Aussagen des Beklagten auf. Aussagen, mit denen er später seinen Sachgebietsleiter schwer belasten wird. Er hört Telefonate von O. mit. Fallen dabei aus seiner Sicht belastende Worte, notiert er sie sich. Im Umgang mit O. bleibt er über die zwei Jahre hinweg äußerlich kollegial. Einmal habe er sich fast ertappt gefühlt. Da hatte O. sich über eingeschränkte Meinungsfreiheit echauffiert. „Man kann ja kaum noch was sagen, ohne dass irgendwelche Polit-Kommissare das gleich aufschreiben“, schimpfte O. damals. Doch der Spruch kam nur so. Der Sachgebietsleiter ahnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass er für ihn längst bittere Realität geworden war.
„Ich bin ein Freund des offenen Wortes. Wenn V. mit irgendetwas ein Problem gehabt hätte, dann hätten wir darüber jederzeit reden können“, sagt O. vor Gericht. Doch eine Aussprache hatte es nie gegeben. Auch an L., Referatsleiter und Vorgesetzter von O., war der 29jährige zu keinem Zeitpunkt herangetreten. „Für mich galt das Sachgebiet von O. stets als Vorzeige-Sachgebiet“, sagt er vor Gericht aus. Auch ihn hatten die Vorwürfe überrascht. „Man fragt sich dann ja selbst auch: Hast du da irgendetwas übersehen?“, beschreibt L. in seiner Zeugenaussage die Situation. V. hätte sich alternativ auch an den sozialen Dienst oder die Gleichstellungsbeauftragte wenden können. Doch beides sei nicht erfolgt. Stattdessen tauscht er sich in den zwei Jahren umso intensiver mit dem Zeugen H. aus. Der 37jährige liegt mit ihm auf gleicher politischer Wellenlänge, soll O. nach dessen Erinnerung zudem einmal als „Nazi“ bezeichnet haben, was er in seiner Zeugenaussage jedoch bestreitet.
Im Vorfeld der betrieblichen Weihnachtsfeier des Jahres 2022 hatte V. auch ein Gespräch mit der Praktikantin S. geführt. „Vor der Weihnachtsfeier waren wir noch auf dem Weihnachtsmarkt am Alexanderplatz. Da war ich auch mit V. ins Gespräch gekommen“, erinnert sich eine der ebenfalls als Zeugin geladenen Praktikantinnen. V. habe sie damals beiseite genommen und gesagt, er entschuldige sich schon einmal vorab für das Verhalten seines Sachgebietsleiters. Wenn es da zu irgendwelchen unangemessenen Annäherungen kommen solle, könne sie stets mit ihm darüber reden, habe er zu ihr damals gesagt.
Angeklagter räumt Annäherungsversuche ein
Später sei ihr der Beklagte am Glühweinstand aufgefallen. Ihr Eindruck: O. habe versucht, mit der Verkäuferin dort zu flirten. Später auf der Weihnachtsfeier sei er zu ihr gekommen. „Wir sprechen später auch noch miteinander“, habe er gesagt und ihr dabei mit der flachen Hand über den Rücken gestreichelt. Im Verlauf der Feier habe er sich dann tatsächlich zu ihr gesetzt, seine Hand auf ihren Oberschenkel gelegt.
Auch die damals 23jährige Praktikantin N. belastet den Beklagten, spricht unter Tränen davon, dass er seine Hand um ihren Körper gelegt und ihren Busen berührt habe. Vor Gericht räumt O. die Annäherungen ein. „Ich war auf der Feier ziemlich betrunken, musste zudem gerade die Trennung von meiner Frau verkraften“, gesteht er. Auch, dass von ihm einmal das Wort „Münzjude“ gefallen sei, gibt er zu. Hitlergruß und Neger-Beleidigungen habe es von ihm jedoch nicht gegeben.
Was während des Prozesses auffällt: Lediglich die beiden links eingestellten Zeugen V. und H. wollen rassistische Äußerungen von O. vernommen haben. Die übrigen fünf Zeugen aus dem Arbeitsumfeld des Beklagten können sich an eine solche Wortwahl nicht erinnern. „Ja, O. ist emotional, umarmt schnell mal Menschen, trägt das Herz auf der Zunge und er hat für alles immer einen lockeren Spruch drauf. Aber rassistisch hatte er sich in meiner Gegenwart nie geäußert“, schildert einer von ihnen seine Alltagserlebnisse mit O.
Anschuldigungen verhinderten Beförderung
Handelte es sich am Ende um eine betriebsinterne politische Intrige, mit dem Ziel, einen Kollegen mit einer unliebsamen Meinung aus dem Dienst zu entfernen? Die akribischen heimlichen Notizen von V. lassen das zumindest vermuten. Schon zu Beginn der Verhandlung äußert der Vorsitzende Richter scharfe Kritik am zuvor erfolgten Verfahren der Disziplinarstelle. „Sie haben ausschließlich belastende Aussagen aufgenommen. Entlastende Aussagen haben sie unberücksichtigt gelassen.“ Selbst die offensichtliche Alkoholisierung im Zuge der sexuellen Annäherungen auf der Weihnachtsfeier sei bei den Ermittlungen weitestgehend ignoriert worden. „Dabei gab es dafür sehr wohl Hinweise“, betont der Vorsitzende Richter. Auch an der Genauigkeit habe es gefehlt. „Sie fordern die Entlassung von Herrn O. aus dem Beamtenverhältnis. So etwas gibt es nicht, sondern nur die Entfernung“, weist das Gericht auch auf formale Fehler hin.
„Meine Laufbahn wurde verbrannt“, beklagt O. bei seiner Anhörung. Mitarbeiter hätten ihn fortan geschnitten, trauten sich nicht mehr, mit ihm zu sprechen. Auch aus Furcht, ebenfalls in die rechte Ecke gestellt zu werden. Besonders tragisch für O.: Der 54jährige stand kurz vor einer Beförderung. Eine Beförderung, die durch die Anschuldigungen gegen ihn zunichte gemacht wurde.
Vor Gericht kann V. seine Vorwürfe oft nur schwammig vortragen. Viele seiner Sätze beginnen mit „Ich glaube“, „Ich vermute“, Ich nehme an.“ Für das Gericht offenbar zu viele. Auch einen weiteren Widerspruch kann V. nicht ausreichend entkräften: „Wenn Sie das Verhältnis zu O. eigentlich als sehr belastend empfanden, warum sind Sie dann zu seiner Geburtstagsfeier gegangen?“, fragt sich neben dem Verteidiger von O. auch das Gericht. Und: „Warum haben Sie dann sogar noch Ihre Freundin zur Feier mitgenommen, wenn O. so unangenehm sein soll?“, lautet eine weitere Frage an V., auf die er keine plausible Antwort geben kann. Auch an einem von V. geschilderten sexuellen Übergriff an ihm durch O., der ihm während des Urinierens ans Gesäß gefasst haben soll, hat das Gericht Zweifel.
Unangemessenes Verhalten ist nicht zwangsläufig Dienstvergehen
Schnell wird in der Verhandlung klar: Die Charaktere von O. und V. könnten kaum unterschiedlicher sein. Auf der einen Seite der emotionale, extrovertierte und temperamentvolle O., mit Kurzhaarschnitt und derben Witzen. Dessen Sprache durch die Rauheit der Alltagsrealität seines langjährigen Außendienstes geprägt ist. Eine Männerwelt, in der schon mal der ein oder andere lockere, manchmal zu lockere Spruch fällt. Sprüche, die in der woken, sensibleren und förmlicheren Welt des deutschen Innendienstes aufstoßen können. Ein Konservativer, der aus seiner Meinung keinen Hehl macht.
Auf der anderen Seite mit V. ein noch junger Mann mit dunklen, schulterlangen, gelockten Haaren und Vollbart, grün-alternativer Lebenseinstellung und ausgerüstet mit der sogenannten Political Correctness. Das konnte nur schiefgehen. O. dürfte das über all die Jahre unterschätzt haben. Was für ihn lockere, kumpelhafte Sprüche waren, fasste V. für sich als Beleidigungen auf „Ich habe daraus gelernt, bin vorsichtiger geworden“, sagt O. in der Verhandlung.
Während das Gericht die sexuellen Übergriffe auf der Weihnachtsfeier als erwiesen bewertet, kann es den rassistischen Anschuldigungen der Disziplinarstelle nicht folgen. Insbesondere an den Aussagen von V. bestünden Zweifel. „Wir sind überzeugt, dass Worte wie `Drecksvolk` oder auch Hitler-Parodien von O. erfolgten. Das ist im Dienst eindeutig unangemessen.“ Aber: Nicht jedes unangemessene Verhalten sei auch als Dienstvergehen zu werten, erteilt das Gericht der Forderung nach Entfernung aus dem Dienst letztlich eine deutliche Absage.

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