Deutschland

Drosten-Prozess: Wie voreingenommen können Richter sein?

Drosten-Prozess: Wie voreingenommen können Richter sein?
Staatsvirologe Christian Drosten

Viel Andrang, wenig Aufklärung. Im Fall Drosten gegen Wiesendanger zeigte das Landgericht Hamburg auffallend wenig Interesse, sich mit der in den letzten Jahren dramatisch geänderten Faktenlage auseinanderzusetzen.

von Alexander Schwarz

Seit dem 27. Februar dieses Jahres findet nun – nach viermaliger (!) Verschiebung – am Hamburger Landgericht endlich der Prozess um eine Unterlassungsklage des ehemaligen Staatsvirologen Christian Drosten gegen den Physikprofessor Roland Wiesendanger statt. Allerdings scheint der Senat nach wie vor weder ein ernsthaftes Interesse an einer Aufklärung des Sachverhalts zu haben noch Wert darauf zu legen, dass die breitere Öffentlichkeit Zugang zu der Verhandlung erhält. Trotz enormen Interesses wird dem Publikum der Zutritt nach Kräften verwehrt, indem zu wenige Stühle bereitgestellt und viele Plätze an Studenten, Praktikanten und Medienvertreter vergeben werden. Eine Hamburger Rechtsanwältin hat letzte Woche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Gericht eingelegt, da nicht nur der Öffentlichkeit der Zugang massiv beschränkt wurde, sondern der Vorsitzende Richter nicht von seiner Befugnis Gebrauch gemacht habe, die Verhandlung in einen der zur Verfügung stehenden wesentlich größeren Säle zu verlegen.

Konkret geht es darum, dass Drosten Wiesendanger verbieten lassen will, Aussagen zu wiederholen, die dieser in einem Interview mit dem Magazin „Cicero“ von 2022 getätigt hatte. Im Eilverfahren war es ihm gelungen, drei der Äußerungen verbieten zu lassen, im Hauptsacheverfahren geht es nun um zwei weitere, in denen Wiesendanger Drosten vorwirft, die Öffentlichkeit gezielt getäuscht zu haben und dass die Bewegung ,,Scientists for Science“, zu deren Mitbegründern Drosten zählt, zum Ziel gehabt habe, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten. Im Kern geht es bei Wiesendangers Vorwürfen darum, dass Drosten gegenüber der Öffentlichkeit jahrelang unerbittlich darauf bestand, dass das Corona-Virus einen natürlichen Ursprung hatte und keineswegs im Labor im chinesischen Wuhan im Rahmen der Gain-of-function-Forschung herangezüchtet wurde. Dabei werden die natürlichen Eigenschaften von Viren gezielt manipuliert.

Dreiste und kontrafaktische Behauptungen Drostens

Dabei geht aus einer Telefonkonferenz mehrerer Virologen vom 1. Februar 2020, an der neben Drosten unter anderem auch Anthony Fauci teilnahm, der damals höchste Gesundheitsbeamte der USA, hervor, dass man sehr wohl plausible wenn nicht sogar eindeutige Hinweise auf einen Laborursprung hatte. Dennoch erschien in der Medizin-Zeitschrift „The Lancet“ wenige Tage später ein von 27 führenden Virologen unterschriebener offener Brief, in dem die Labortheorie als „Verschwörungstheorie“ gebrandmarkt wurde. Dass 27 vermeintliche Koryphäen in einer der renommiertesten Fachzeitschriften kategorisch erklärten, das Virus sei natürlichen Ursprungs und keineswegs in einem Labor entstanden, setzte den Ton für die folgenden Jahre. Wer es wagte, das Gegenteil zu behaupten, und sei es auch mit noch so fundierten Argumenten, galt als Wissenschaftsfeind, Schwurbler, Verschwörungstheoretiker et cetera. Drosten hat auch später immer und immer wieder daran festgehalten, die Labortheorie sei falsch.

Nun, angesichts der so gut wie sicher bestätigten Laborhypothese, behauptet er dreist und kontrafaktisch, die Diskussion um den Ursprung des Virus immer “offen” geführt zu haben. Das dies eine glatte Lüge ist, zeigt sich schon allein an einem „Focus Online“-Artikel vom 14. Mai 2020 unter der Überschrift: „Kompletter Unsinn: Christian Drosten widerlegt Labor-Theorie – und bügelt Nobelpreisträger nieder“. In diesem Artikel heißt es: „Ist das Coronavirus auf natürlichem Wege entstanden oder stammt es womöglich doch aus einem Labor, wo es künstlich erzeugt wurde? Top-Virologe Christian Drosten erklärt, warum es nur eine Antwort darauf geben kann.“Diese lautete natürlich nein.

Droste selbst erschien nicht vor Gericht

Auch die zweite Aussage Wiesendangers, die Drosten verbieten lassen will, ist absolut fundiert: In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte der Virologe Professor Dr. Simon Wain-Hobson von Pasteur-Institut in Paris: „Bezüglich der Aussage von Dr. Wiesendanger: ‚Herr Drosten war Mitbegründer einer Initiative namens ‚Scientists for Science‘. Diese Bewegung hatte das Ziel sicherzustellen, dass die virologische Forschung frei von Beschränkungen bleibt‘, ist der Unterzeichner der Meinung, dass dies der Hauptzweck der Initiative ‚Scientists for Science‘ war und stimmt daher der obigen Aussage zu.” Alles deutet also darauf hin, dass das Corona-Virus keinen natürlichen Ursprung hatte und Drosten und seine Komplizen dies wussten und vertuschen wollten, weil sie selbst an der Gain-of-function-Forschung beteiligt sind oder waren und in ihren gemeingefährlichen Experimenten nicht gestört werden wollen.

Wiesendanger stellt also keine unbelegten Behauptungen in den Raum, sondern kann alles, was er vorträgt schlüssig begründen. Trotzdem stellt das Gericht sich auf die Seite Drostens und machte von Anfang klar, dass es sich der Argumentation des Hanseatischen Oberlandesgerichts aus dem Eilverfahren von 2022 anschließen werde. Damit ist ausgeschlossen, dass die seit damals hinzugekommen Erkenntnisse und Beweise für die Fundiertheit von Wiesendangers Aussagen berücksichtigt werden. Auch Zeugen wurden nicht zugelassen. Drosten selbst erschien bislang nicht vor Gericht.

Schwarz auf weiß

Der Herr Virologe lässt sich von einer Anwaltskanzlei vertreten, die unter anderem bereits erfolglos versuchte, das Magazin „Compact“ verbieten zu lassen, eine Unterlassungserklärung gegen den ZDF-Hetzer Jan Böhmermann verhinderte und von der Ampel-Regierung beauftragt wurde, die Klagewelle wegen der Rückzahlungsforderung der Corona-Hilfen zu brechen oder die Offenlegung der Masken-Deals zu verhindern. Drostens Rechtsbeistand steht also seit Jahren im Dienste des Corona-Kartells, zudem man nunmehr offenbar auch das Hamburger Landgericht zählen muss. Die Kammer geht in ihrer Parteilichkeit sogar soweit, Drosten absurderweise zu attestieren, dieser habe einen Laborursprung des Virus nie kategorisch ausgeschlossen – obwohl er dies schwarz auf weiß eindeutig, unmissverständlich und mehrfach getan hat.

Der Ärztliche Berufsverband Hippokratischer Eid (ÄBVHE) kritisierte nicht nur den weitgehenden Ausschluss der Öffentlichkeit im Verfahren , sondern auch die „teilweise herablassend wirkende Haltung“, die der Vorsitzende Richter an den Tag gelegt und die „sehr überzeugenden Argumente“ Wiesendangers nicht angemessen gewürdigt habe. Auch Prozessbeobachter äußerten sich irritiert über die in ihren Augen offensichtliche Voreingenommenheit des Gerichts, dessen Urteil anscheinend bereits feststehe. So vertritt die Kammer  nun plötzlich die Ansicht, bei Wiesendangers Aussagen über Drosten handele es sich nicht um Meinungsäußerungen, sondern um Tatsachenbehauptungen, die er “höchstwahrscheinlich” nicht beweisen könne – dabei hatte kein Geringerer als Drosten selbst Wiesendanger vorgeworfen, dessen Äußerungen im „Cicero“ enthielten gerade keine Tatsachen! Wiesendanger weist auch darauf hin, dass man ihm nun das Aussprechen von Dingen verbieten wolle, die seit Jahren in der Weltpresse nachzulesen seien.

Die Lügen müssen aufrechterhalten werden

Was den offenbar systematischen Ausschluss der Öffentlichkeit betrifft, der auch durch die Verlegung der Verhandlung in einen möglichst kleinen Saal belegt wird, erinnerte er daran, dass Gerichtsprozesse eigentlich gerade deshalb öffentlich sind, um so einen „gewissen Schutz vor Willkür“ und eine Stärkung des Vertrauens in die Justiz zu bewirken. Durch das Verhalten des Hamburger Gerichts wird nun natürlich das genaue Gegenteil erreicht – zumal Wiesendanger berichtet, dass eine der Studentinnen ihm gesagt habe, sie sei an dem Prozess eigentlich gar nicht interessiert. Hingegen mussten Menschen, die teilweise über hunderte Kilometer angereist waren, um dem Verfahren zu folgen, außen vor bleiben.

Die gesamten Begleitumstände dieses Prozesses, von der vierfachen Verschiebung seines schlussendlichen Beginns (was einer gezielten Verschleppung gleichkommt!) bis zur Art, in der er geführt wird, bestätigen den Verdacht, dass es hier vor allem darum gehen soll, Drostens öffentlichen Heiligenschein zu schonen, so angekratzt dieser auch längst ist. Wiesendanger hingegen wird vom Gericht geradezu sabotiert und befürchtet – höchstwahrscheinlich zu Recht –, dass das Urteil, das nun am 17. April verkündet werden soll, der Öffentlichkeit irreführend verkauft wird – etwa so, dass es nicht nur um einen äußerungsrechtlichen Streit geht, sondern um die Frage nach dem Ursprung des Corona-Virus selbst. Drostens falscher Behauptung sollen offenbar die juristischen Weihen verliehen und eine der vielen Lügen des Corona-Regimes damit erhalten bleiben. Es ist eine neuerliche Schande für den deutschen Rechtsstaat, wie befangen und voreingenommen hier agiert wird.

ANTV auf YouTube

🆘 Unserer Redaktion fehlen noch 99.000 Euro!

Um auch 2026 kostendeckend arbeiten zu können, fehlen uns aktuell noch 99.000 von 110.000 Euro. Wenn Ihnen gefällt, was wir tun, dann zeigen Sie bitte Ihre Wertschätzung. Mit Ihrer Spende von heute ermöglichen Sie unsere investigative Arbeit von morgen: Unabhängig, kritisch und ausschließlich dem Leser verpflichtet. Unterstützen Sie jetzt ehrlichen Journalismus mit einem Betrag Ihrer Wahl – einmalig oder regelmäßig:

🤍 Jetzt Spenden

ANTV auf TikTok – Jetzt folgen!

Teilen via