Rund 5.000 Ärzte wurden einer Schätzung zufolge während der Corona-Zeit – und teils bis heute – in Deutschland juristisch verfolgt – wegen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“, etwa zur Maskenbefreiung. Ein Blick in die Urteile zeigt, dass die Gerichte sich dabei regelmäßig auf NS-Rechtsprechung aus dem Jahr 1940 stützen.
von Lena Böllinger
„Hohes Gericht. Ich bin Thomas Külken, 73 Jahre alt. Seit 46 Jahren bin ich Arzt, seit 39 Jahren Facharzt für Allgemeinmedizin. Ich hätte mir nie vorstellen können, dass ich einmal wegen nicht unterlassener Hilfeleistung vor Gericht stehe.“
Mit diesen Worten eröffnete Külken seine Stellungnahme in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Freiburg im Juni dieses Jahres. Im Zentrum der Strafverfolgung gegen den Arzt stehen Maskenbefreiungsatteste, die er seinen Patienten während der Corona-Zeit ausgestellt hatte. 2022 verurteilte ihn das Amtsgericht Staufen deshalb zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro – oder ersatzweise 180 Tagen Haft. Dagegen ging er in Berufung. Vor Gericht erinnerte Külken an das gesellschaftliche Klima jener Zeit:
„Menschen, die Not mit dem Maskentragen hatten, schilderten mir, wie sie im Supermarkt, im Zug oder bei der Arbeit angepöbelt, angeschrien und hinausgeworfen wurden. Eine Patientin zog von zuhause aus, weil ihr Mann von ihr verlangte, in der Wohnung Maske zu tragen. Alles in den Schatten aber stellen die Martyrien, die mir von Schulkindern berichtet wurden. Einem Kind hatte der Lehrer verboten, die Maske abzunehmen, in die das Kind sich erbrochen hatte. Immer wieder wurden Kinder vom Lehrer vor der ganzen Klasse gedemütigt, wenn sie zu klagen wagten, dass sie nach einer Zeit die Maske nicht mehr ertrügen. Ein Kind mit anatomisch bedingter Atembehinderung kam in innere Not, weil die Lehrerin den Schülern schon im Voraus und täglich neu die Schuld an ihrem und ihrer Mutter Tod gab, wenn nicht alle eisern die Maske trügen.“
Eine Mutter dankte Külken in einem langen Brief, dass er sich, „als einer der Wenigen“ für die Leiden ihrer Tochter interessiert habe. Das Mädchen habe „extrem starkes und sehr häufiges Na










