Die AfD-Bundestagsfraktion hat den Schutz des Bargelds durch das Grundgesetz gefordert. „Bargeld ist in unserem Sinn gedruckte Freiheit.“ Es schütze die Bürger etwa vor einer Enteignung durch Null- und Negativzinsen sowie vor finanzieller Überwachung.
von Günther Strauß
Die AfD-Bundestagsfraktion hat den Schutz des Bargelds durch das Grundgesetz gefordert. „Bargeld ist in unserem Sinn gedruckte Freiheit“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer, Bernd Baumann, am Dienstag in Berlin. Bargeld schütze die Bürger etwa vor einer Enteignung durch Null- und Negativzinsen sowie vor finanzieller Überwachung.
„Ohne Bargeld können die Negativzinsen relativ weit ins Minus geschraubt werden“, erläuterte AfD-Finanzpolitiker Peter Boehringer. „Wir haben ein Problem, wenn Bargeld nicht mehr existiert“, ergänzte er. „Zum einen wird diese Enteignung möglich, zum anderen wird die Totalüberwachung möglich – bis ins kleinste, intimste Detail.“ Wer die finanziellen Spuren verfolgen könne, wisse alles über eine Person und könne sie schließlich auch wirtschaftlich und sozial „abschalten“.
Deutsche hängen am Bargeld
Zwar sei im Grundgesetz festgelegt, daß das Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland sei. Doch dies reiche heute nicht mehr aus. Deshalb solle der Schutz der Münzen und Scheine in Artikel 14 des Grundgesetzes verankert werden. Argumente gegen das Bargeld bezeichnete Boehringer als „völligen Humbug“. Die großen Geldwäscheaktionen fänden über Offshore-Konten statt, nicht mit Hilfe von Bargeld.
Die Deutschen hängen Umfragen und Statistiken zufolge mehr am Bargeld als andere europäische Nationen. Eine Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Spiegel vom August ergab, daß fast die Hälfte aller Befragten lieber mit Bargeld zahlt. Lediglich knapp ein Drittel verwende „eher lieber“ oder „deutlich lieber“ die Karte.
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