Ein illegaler Zuwanderer, der einen Deutschen zunächst mit einem Schraubendreher bedroht hatte und und brutal vergewaltigt hatte, muss nicht ins Gefängnis. Obwohl das Gericht zweifelsfrei von der Schuld des afghanischen Triebtäters überzeugt war, darf der Vergewaltiger es sich jetzt lediglich vorübergehend in einer psychiatrischen Klinik bequem machen. Den luxuriösen Aufenthalt finanziert der Steuerzahler.
von Chris Heller
Halil D. ist in einer nicht öffentlichen Verhandlung vor dem Landgericht im nordrhein-westfälischen Arnsberg noch einmal mit dem Schrecken davon gekommen. Der 18-jährige Asylant aus Afghanistan musste sich gleich wegen mehrerer Straftaten verantworten. Die Anklageschrift dürfte der Stärke eines Telefonbuches geglichen haben. Das grausamste Delikt auf der Liste war eine erbarmungslose Vergewaltigung gewesen, die sich im vergangenen Jahr ereignete.
Am Morgen des 5. August 2018 hatte der Moslem in der Niedereimerstraße in Arnsberg herumgelungert und seinen Sexualtrieb befriedigen wollen. Der zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alte Rapefugee stürzte sich ohne langes Federlesen auf den erstbesten deutschen Passanten, bedrohte den jungen Mann mit einem Schraubendreher und vergewaltigte ihn brutal. Die Folgen dieser skrupellosen Tat sind noch immer spürbar. Die gesamte Familie des Opfers ist seitdem in psychiatrischer Behandlung und es ist nicht absehbar, wann diese abgeschlossen werden kann.
Das Schöffengericht sah es nach nunmehr 3 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Halil D. sich des sexuellen Übergriffs schuldig gemacht hatte. Doch nicht nur das. „Der Angeklagte wurde wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung nach Paragraph 63 schuldig gesprochen“, teilte Pressesprecher Dr. Johannes Kamp dem SauerlandKurier auf Nachfrage mit.
Ins Gefängnis jedoch muss der afghanische Triebtäter nicht. Der Paragraph 63 im Strafgesetzbuch bezieht sich auf schuldunfähige oder vermindert schuldfähige Straftäter, die aufgrund ihrer Erkrankung als für die Allgemeinheit gefährlich gelten und von denen weitere erhebliche Straftaten (Gewaltdelikte, aber auch Sexualdelikte) zu erwarten sind. Das in Auftrag gegebene Gutachten von Dr. Filip Salem aus der LWL-Klinik Marsberg ergab, dass der Angeklagte unter dissozialen Verhaltens- und posttraumatischen Belastungsstörungen leidet, zudem alkohol- und drogenabhängig ist.
Als aufmerksamer Leser von AnonymousNews dürfte Ihnen diese Art der Argumentation bekannt vorkommen. Auch dem Afrikaner, der in Offenburg einen kaltblütigen Mord an einem Arzt beging, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft der Aufenthalt in einer bundesdeutschen Haftanstalt erspart bleiben – weil er angeblich psychisch krank sein soll. Es ist immer wieder erstaunlich, wie vielen der zugereisten angeblichen Potentiale auf wundersame Weise plötzlich die abenteuerlichsten Diagnosen erstellt werden, wenn sie in Straftaten verwickelt sind.
Der streng gläub








