Deutschland

Asyl-Irrsinn: Jetzt klagen sich schon Einjährige nach Deutschland

Asyl-Irrsinn: Jetzt klagen sich schon Einjährige nach Deutschland
Jeder Neubürger zählt: Jordanier klagen mit Hilfe der Migrationslobby einen 1-jährigen nach Deutschland.

Ein einjähriger Jordanier hat sich mithilfe der Migrationslobby und des Bundesverfassungsgerichts erfolgreich nach Deutschland geklagt. Die Richter erließen eine einstweilige Anordnung und erlaubten dem Kind trotz gravierender Sicherheitsbedenken die Einreise.

von Alexander Schwarz

sungsgericht (BVerfG) hat nun auch seinen Beitrag dazu geleistet, das deutsche Asylrecht noch lächerlicher zu machen. Per einstweiliger Anordnung entschied es, dass dem einjährigen Sohn eines jordanischen Paares die Rückkehr nach Deutschland nicht verweigert werden darf. Bei dessen Geburt hatten beide Eltern einen legalen Aufenthaltstitel in Deutschland. Über einen Antrag auf deren Verlängerung ist noch nicht entschieden, ebenso wenig wie über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den Sohn. Im Sommer 2024 hielt die Familie sich in der jordanischen Heimat auf, bei der Rückreise nach Deutschland wurde nur dem Kind die Einreise verwehrt.

Ein daraufhin beantragtes Visum für das Kind wurde verweigert, weil Sicherheitsbedenken gegen den Vater und möglicherweise auch gegen die Mutter bestanden, wobei es unter anderem um Aktivitäten für das verbotene radikal-islamische „Samidoun“-Netzwerk ging. Über einen Anwalt erhob das Kind Verfassungsbeschwerde, zugleich wurde eine einstweilige Anordnung beantragt, um die Einreise zu ermöglichen und die Trennung des Kindes von seinen Eltern kurzfristig zu beenden.

Typisch für Absurdität des deutschen Asylrechts

Da das BVerfG beim Verbleib in Jordanien schwere Beeinträchtigungen für das Kind befürchtete, während der Aufenthalt in Deutschland bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über die Aufenthaltstitel der Eltern als weniger gewichtig einzuschätzen sei, erließ es die einstweilige Anordnung. Auf die (möglicherweise) bestehenden Sicherheitsbedenken in Bezug auf die Eltern des Kindes komme es hingegen nicht an.

Ein Paar, bei dem der Verdacht besteht, dass es einer verbotenen Organisation angehört und das ohne Schwierigkeiten in das Land ein- und ausreist, aus dem es angeblich fliehen und in Deutschland Zuflucht suchen muss, darf also in aller Ruhe weiter auf die Entscheidung über sein Aufenthaltsrecht warten, obwohl diese angesichts dieser Hintergründe längst abfällig beschieden sein müsste – und auch noch seinen Sohn nachholen, weil diesem in der Heimat der Eltern angeblich schwere Beeinträchtigungen drohen. Dieser gesamte Vorfall ist in seiner Absurdität typisch für das deutsche Asylrecht, das es mit seinen endlosen Möglichkeiten zu juristischen Winkelzügen und der Trägheit und Überlastung der Behörden unmöglich macht, rasche Entscheidungen im Sinne Deutschlands zu treffen. Solche Fälle sind Legion und bewirken das Migrationschaos, das dem Land längst über den Kopf gewachsen ist.


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