Was passiert, wenn zu unterschiedliche Charaktere im Berufsleben aufeinandertreffen, zeigt ein Prozess, in dem sich zwei BND-Mitarbeiter gegenüberstehen. Es geht um Vorwürfe sexueller Belästigung und Hitler-Imitationen.
von Hinrich Rohbohm
„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“ An diesen alten Spruch, der häufig Hoffmann von Fallersleben zugeschrieben wird, dürfte sich der Beklagte O. erinnert haben, als der langjährige Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) vor zwei Jahren davon erfährt, dass gegen ihn behördenintern ermittelt wird. Ein Mitarbeiter seines Sachgebiets hatte über zwei Jahre lang belastende Informationen gegen ihn gesammelt. O. lief Gefahr, aus dem Dienst entfernt zu werden. Vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht kämpfte er jetzt um seine Reputation und seine Rehabilitierung. Mit Erfolg.
Als der Urteilsspruch fällt, ist es förmlich zu spüren, wie eine große Last von dem Beklagten abfällt. Kürzung seiner Dienstbezüge um zehn Prozent für ein Jahr, urteilten die Bundesrichter gegen O., dem laut Klage seiner Dienststelle die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis drohte.
„Damit kann ich gut leben, für den Rest des Tages werde ich jetzt erstmal mit Freunden feiern“, sagt der 54jährige später im Gespräch mit Journalisten, als er am späten Freitagnachmittag sichtlich erleichtert das Gerichtsgebäude verlässt.
Angeklagtem wurden schwere Dienstvergehen vorgeworfen
O. ist als Oberregierungsrat Beamter im höheren Dienst, Besoldungsgruppe A14. Und er ist Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, war zuletzt Sachgebietsleiter für den Bereich Informationsbeschaffung Rechtsextremismus. Doch die meiste Zeit seiner beruflichen Tätigkeit war O. im Außeneinsatz aktiv, operierte in zahlreichen Krisenländern „an extrem gefährlichen Orten“, wie er selbst sagt. Bis zum Jahr 2024 hatte er von seinem Arbeitgeber herausragende Beurteilungen erhalten, war sogar für die Verleihung eines BND-internen Verdienstordens im Gespräch.
Doch dann, in jenem Jahr 2024, wurde alles anders. Zwei bewaffnete BND-Bedienstete erschienen im Büro von O., führten ihn vor den Augen seiner Kollegen ab. Was war geschehen?
Die Disziplinarstelle der Behörde legte ihm schwere Dienstvergehen zur Last. Im Jahr 2022 soll er auf einer dienstlichen Weihnachtsfeier seines Referats in einem Brauhaus am Berliner Alexanderplatz zwei Praktikantinnen sexuell belästigt haben. Einem weiteren Mitarbeiter seines Sachgebiets soll er auf der Toilette ans Gesäß gefasst haben. Darüber hinaus habe er sich der Klägerin zufolge mehrfach rassistisch geäußert und soll zudem den Hitlergruß gezeigt haben. Konkret habe er mehrfach im Dienst die Bezeichnungen „Neger“ und „Zigeuner“ verwendet, auch Worte wie „Drecksvolk“ und „Münzjude“ seien gefallen.
Sexuelle Belästigung und Hitler-Imitationen
Zudem habe O. im Dienst mehrfach Hitler-Imitationen aufgeführt, dabei den Finger als Schnauzbart-Symbol ans Gesicht gehalten und mit stark rollendem „R“ gesprochen. Anschuldigungen, die hauptsächlich auf Aussagen seines Mitarbeiters V. zurückzuführen sind. Der heute 29jährige Regierungsinspektor arbeitet in den Jahren zwischen 2022 und 2024 im Sachgebiet von O. „Das Arbeitsklima war gut“, sagen durchweg alle der neun zur Verhandlung geladenen Zeugen. Sogar V. sagt das aus. Jener Mann, der als Hauptverantwortlicher für die schweren Anschuldigungen gilt.
„Mich hatte das wirklich geschockt. Ich dachte, wir hätten ein ausgezeichnetes kollegiales Verhältnis zueinander. Ich dachte wirklich, der mag mich“, erzählt O. bei seiner Anhörung dem Gericht. Tatsächlich spricht auch V. in seiner Zeugenvernehmung von einem guten Arbeitsverhältnis zwischen ihm und O. Was O. damals aber nicht merkt: V. hatte ihm gegenüber eine Fassade aufgebaut. Äußerlich pflegte er ein freundlich-kollegiales Verhältnis zu seinem Sachgebietsleiter. Doch innerlich brodelte es in ihm. Denn die konservativen Ansichten von O. machten ihm zu schaffen. Er selbst ist progressiv eingestellt, ein Grüner. An der Außentür seines Dienstzimmers hatte er einen Aufkleber mit der Aufschrift „Antihomophobe Aktion“ befestigt.
O. wusste das. Beide wussten über ihre unterschiedlichen politischen Ansichten Bescheid. Es hätte ein Verhältnis wie bei Don Camillo und Peppone sein können. Und für O. war es das vielleicht auch. „Das war für mich nie ein Problem und hatte auf den Dienst auch keine belastenden Auswirkungen“, schildert O. Zumindest dachte er das. Wenn er im Supermarkt einkaufen ging, brachte er V. oftmals Gummibärchen mit. V. nahm sie. Aber er aß sich nicht. Denn der Mann mit den zwei Gesichtern ist Vegetarier, meidet Gelatine und passt mit seiner Haltung eben nicht in die Geschichte von Don Camillo und Peppone.
Kollege fertigte heimlich Notizen an
Denn während die beiden Romanfiguren trotz aller politischer Gegensätze irgendwie immer ein versöhnliches Ende fanden, arbeitete V. offenbar gezielt an einem Ende mit Schrecken. Ein Ende, von dem O. noch nichts ahnen konnte. Er weiß noch nicht, dass sich V. Notizen über ihn macht. Über zwei Jahre hinweg schreibt der Regierungsinspektor heimlich auf Zetteln Aussagen des Beklagten auf. Aussagen, mit denen er später seinen Sachgebietsleiter schwer belasten wird. Er hört Telefonate von O. mit. Fallen dabei aus seiner Sicht belastende Worte, notiert er sie sich. Im Umgang mit O. bleibt er über die zwei Jahre hinweg äußerlich kollegial. Einmal habe er sich fast ertappt gefühlt. Da hatte O. sich über eingeschränkte Meinungsfreiheit echauffiert. „Man kann ja kaum noch was sagen, ohne dass irgendwelche Polit-Kommissare das gleich













