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Bundesrat hebelt Grundrechte aus – Deutschland nun totalitär

Bundesrat hebelt Grundrechte aus – Deutschland nun totalitär
Es dauerte 22 Sekunden – gestern beschritt der Bundesrat den Weg in die Sklaverei

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit können in Deutschland künftig eingeschränkt werden. Das entschied gestern der Bundesrat.

von Martina Binnig

Es dauerte genau 22 Sekunden. Doch diese 22 Sekunden könnten von historischer Tragweite sein. In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der deutsche Bundesrat am 19. Dezember nämlich dem Gesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugestimmt. Im Videomitschnitt der Sitzung ist zu sehen, dass es keinerlei Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt gibt. Er ist einfach einer von vielen, nämlich TOP 31 mit dem bürokratisch anmutenden Titel „Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“. Der Sitzungsleiter weist lediglich daruf hin, dass der Gesundheitsausschuss empfiehlt, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen. Dann wird per einfachem Handzeichen abgstimmt und eine Mehrheit festgestellt. Und das war´s. Überraschend kommt das Ergebnis zwar nicht, doch die Vertreter der Bundesländer werden sich bis an ihr Lebensende fragen lassen müssen, ob ihnen wirklich nicht klar war, wofür sie da gerade votiert haben.

Schließlich hatte die Bundesregierung schon im Juli ihren Gesetzesentwurf vorgelegt (achgut berichtete) und der Bundestag am 6. November sein Placet dazu gegeben. Der Bundesrat hatte also mehr als genug Zeit, sich mit dem Gesetz zu befassen. Und in dessen Artikel 2 heißt es klipp und klar, dass durch dieses neue Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person,des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit eingeschränkt werden.

Können die Vertreter der Bundesländer nicht lesen? Oder wissen sie überhaupt nicht, was in den IGV steht? Das wäre fatal und völlig unverantwortlich. In den überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften ist schließlich ausdrücklich festgelegt, dass der WHO-Generaldirektor künftig dazu befugt ist, eine „pandemische Notlage“ auszurufen, die es ihm erlaubt, den Mitgliedstaaten Empfehlungen zu geben – wie zum Beispiel die Überprüfung von Impfnachweisen, die Durchführung von Quarantänen und Einreisestopps. Durch die Annahme der IGV verpflichtet sich nun jeder Staat dazu, bei unklaren Gesundheitsreignissen die WHO zu informieren, die von der WHO koordinierten Maßnahmen zu unterstützen, eine nationale IGV-Behörde einzurichten, „Labordiagnostikkapazitäten“ bereitzuhalten sowie „Desinformation“ zu bekämpfen – sprich: kritische Stimmen zu unterdrücken.

Ist tatsächlich weder den Regierungsmitgliedern noch den Bundestagsabgeordneten noch den Ländervertretern bewusst, dass sie der WHO mit der Zustimmung zu den IGV verbindlich die Befugnis erteilt haben, über einen Ausnahmezustand in Deutschland entscheiden zu können? Lediglich die einzelnen Bundesländer könnten sich im Ernstfall dagegen wehren, weil sie respektive die zuständigen Länderministerien verantwortlich für die Umsetzung der Gesundheitspolitik auf Landesebene sind. Hier hätten also entsprechende Landesregierungen durchaus noch eine Chance, totalitäre Willkür abzuwehren. Sie müssten es allerdings wollen.

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