Der Diskurs um die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes ist in vollem Gange. Rechtsexperten streiten um die Verhältnismäßigkeit und Verträglichkeit mit dem Grundgesetz. Der CDU-Politiker Max Otte warnt: „Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg.“
von Chris Heller
Die Bundesregierung plant eine umfassende Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes. Künftig sollen bundeseinheitliche Corona-Maßnahmen gelten, die insbesondere die Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren, Öffnungsverbote für den Einzelhandel, Schulschließungen und Maskenpflicht regeln. Die Bundesregierung soll mit der Gesetzesnovellierung eine Fülle neuer Kompetenzen erhalten, die von den Landesregierungen auf die Bundesregierung übertragen werden. In einer seit dem 9. April vorliegenden “Formulierungshilfe der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD” wird das mit folgendem Satz erläutert:
“Die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage unterstreicht die gesamtstaatliche Verantwortung der Bundesregierung.”
Über die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist ein öffentlicher Diskurs entbrannt, an dem namhafte Rechtsexperten teilnehmen. So zeigte sich Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und bis 2019 Vorsitzender des Deutschen Richterbunds (DRB), “fassungslos” über die Ausweitung der Kompetenzen des Bundes. Er macht deutlich, der Bund schieße “über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus”.
Dem widerspricht der Berliner Staatsrechtler und emeritierter Professor der Humboldt-Universität zu Berlin, U











