In einer Silvesternacht griff ein Mitglied der berüchtigten Berliner Remmo-Familie eine Polizistin brutal an. Er wurde nicht zu Haft verurteilt, sondern erhielt ein mildes Urteil wegen angeblich verzögerter Reife.
von Max Hoppestedt
In der Silvesternacht 2023/2024 eskalierte vor der ehemaligen Villa der bekannten Berliner Remmo-Familie in Alt-Buckow ein Vorfall mit drastischen Folgen. Nemer R., damals 21 Jahre alt, geriet außer Kontrolle, nachdem seine 15-jährige Schwester von einem Polizeiwagen angefahren worden war. Der junge Mann ging auf die Fahrerin los und prügelte auf die Beamtin ein. Erst mehrere Polizisten konnten den rund 150 Kilogramm schweren Angreifer zurückhalten.
Ursprünglich war der Prozess für Februar 2025 angesetzt. Doch Nemer R. meldete sich krank, sodass der Termin platzte. Erst am 26. Juni wurde der Fall vor dem Amtsgericht Tiergarten neu verhandelt, wie Berlin live berichtet.
Entschuldigung nicht akzeptiert
„Es war eine schreckliche Situation“, ließ der Angeklagte demnach über seinen Verteidiger verlesen. Der Anblick seiner Schwester habe ihn erschüttert. „Ich war wie in einem Tunnel. Ich habe der Polizistin großes Unrecht getan“, so Nemer R. weiter. Er bat um Entschuldigung und beteuerte, sich in dieser gewalttätigen Situation selbst nicht wiedererkannt zu haben. Doch die betroffene Beamtin zeigte sich unversöhnlich. „Das ist nicht zu entschuldigen!“, entgegnete sie im Gerichtssaal. Die 24-Jährige war nach dem Angriff zwei Monate dienstunfähig, musste ihre Dienststelle wechseln und kämpft nach wie vor mit psychischen Folgen.
Urteil auf Bewährung
Auch die Kollegen der Polizistin, die in der Nacht im Einsatz waren, sagten aus. Sie bestätigten den heftigen Angriff. Dass es sich nicht um einen alltäglichen Vorfall handelte, war schnell klar – ebenso wenig, dass solche Übergriffe auf Einsatzkräfte folgenlos bleiben dürfen.
Trotz der Brutalität der Tat entschied Richterin Judith Anders auf eine vergleichsweise milde Strafe: Zehn Monate auf Bewährung, Anwendung des Jugendstrafrechts, Sozialstunden und 4.000 Euro Schmerzensgeld für die verletzte Beamtin. Begründung: eine „Reifeverzögerung“ des Angeklagten sowie der Umstand, dass er zum Tatzeitpunkt juristisch noch als Heranwachsender galt.
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