Marie-Agnes Strack-Zimmermann zeigt hunderte Bürger im Monat an. Einer davon ist ein verarmter Rentner aus Berlin, der die FDP-Politikerin ein „Stück Scheiße“ nannte. Vor Gericht beruft er sich auf die Meinungsfreiheit.
von Daniel Holfelder
Marie-Agnes Strack-Zimmermann ist klagefreudig. Bis zu 250 Leute zeige sie im Monat an, verriet der Büroleiter der FDP-Politikerin einmal dem Spiegel. Einer dieser Fälle wurde am Freitag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhandelt, wobei Strack-Zimmermann selbst nicht anwesend war.
Auf der Anklagebank saß mit dem Rentner Kurt Madach ein Mann, der keinen größeren Kontrast zur prominenten und gut situierten EU-Abgeordneten (Grundgehalt 10.802,91 Euro) hätte bieten können. Der 74jährige gab an, neben seiner geringen Rente von 670 Euro Grundsicherung in Höhe von 310 Euro zu beziehen und sich oft bei der Berliner Tafel anstellen zu müssen, damit er genug zu essen habe. Er lebe in einem Wohnheim, sei geschieden und Alkoholiker.
„Diese Strack-Zimmermann ein dreckiges Stück Scheiße!!!“
Madach hatte im Januar 2024 auf der Plattform X einen Artikel der Bild gesehen, der sich auf Strack-Zimmermanns Rede beim Neujahrsempfang der FDP bezog. Die Überschrift des Artikels lautete: „FDP-Spitzenfrau nennt AfD einen ‘Haufen Scheiße’“. Der 74jährige schrieb dazu unter seinem Klarnamen: „Für mich diese Strack-Zimmermann ein dreckiges Stück Scheiße!!!“ (Rechtschreibfehler im Original, Anm. d. Red.) Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb Beleidigung vor.
Zusätzlich zum Beleidigungsvorwurf mußte sich der Rentner wegen Volksverhetzung gegen Moslems in fünf Fällen verantworten. Strack-Zimmermann hatte damit nichts zu tun, dieser Teil der Anklage ging vielmehr auf die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) zurück, die beim Bundeskriminalamt angesiedelt ist. Sie hatte diverse Beiträge des Angeklagten in den sozialen Medien zunächst an das Landeskriminalamt Berlin weitergeleitet, von dort fanden sie ihren Weg zur Staatsanwaltschaft.
Staatsanwaltschaft läßt mehrere Vorwürfe fallen
Im Lauf der Verhandlung ließ die Staatsanwaltschaft vier der fünf Volksverhetzungs-Vorwürfe fallen. Übrig blieb folgendes Posting vom Februar 2024:
„Leute Freunde, ich hasse den Islams und die Moslems hier abgrundtief! Nein, diese elenden Frauenhasser und Vergewaltiger, die ihre Mütter nicht ehren, nur ihr Väter, die nur ihre Frauen schlagen und zum Sex zwingen, sind für mich de reine Abschaume und haben hier, in meinem deutschen Vaterland nichts zu suchen!
Schmeißt sie endlich raus! Wir gehören zum christlichen jüdischen Abendland, da hat der satanische Islam nicht zu suchen! Solange ich noch lebe, werde ich gegen eine Islamisierung Deutschlands kämpfen, und sei es auch mit Gewalt“ (Rechtschreibfehler im Original, Anm. d. Red.)
Madach zieht Vergleich zur DDR
Zu Beginn seiner Vernehmung verlas Madach eine vorbereitete Stellungnahme. Der Rentner machte deutlich, daß er sich für unschuldig hält: „Daß jemand wegen einer ‘falschen’ Meinung bestraft wird, kenne ich nur aus der DDR.“
„Viel Wut“ sei es, die ihn zu seinen rustikalen Aussagen im Internet verleite. Er kenne noch ein besseres Deutschland, die starken Veränderungen der zurückliegenden 15 Jahre hätte er sich nie vorstellen können.
Selbst die Richterin und die Staatsanwältin müßten doch zugeben, daß in seinen Äußerungen zumindest ein „Fünkchen Wahrheit“ stecke, insistierte der 74jährige, ehe er den Alkohol für seine Postings mitverantwortlich machte. Etwa Dreiviertelliter Wein trinke er jeden Abend, gab er später auf Nachfrage der Richterin an.
Was sagte Strack-Zimmermann über die AfD?
Sein Posting gegen Strack-Zimmermann erklärte er mit deren Verunglimpfung der AfD als „Haufen Scheiße“. „Ich bin nämlich AfD-Wähler“, bekannte er. Mit „Haufen Scheiße“ habe die FDP-Politikerin ihn mitgemeint.
Richterin Katharina Riemann ließ sich von dieser Argumentation nicht überzeugen. Sie fragte Madach, ob er nur den Bild-Artikel beziehungsweise dessen Überschrift gelesen habe oder sich tatsächlich Strack-Zimmermanns Rede angehört habe. Er habe sich die Rede nicht angehört, antwortete der Angeklagte. Das hätte er besser tun sollen, entgegnete Richterin Riemann, denn „Frau Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann“ habe die AfD nie als „Haufen Scheiße“ bezeichnet, die Überschrift der Bild sei irreführend.
„Haufen Scheiße“ bezog sich nicht auf AfD
Damit hatte die Richterin recht. Tatsächlich sagte Strack-Zimmermann beim Neujahrsempfang ihrer Partei 2024 folgendes: „Die AfD ist eine Partei, die groß geworden ist, weil Probleme nicht angegangen worden sind. Die Partei lebt davon. Und je größer – jetzt produziere ich wieder eine Schlagzeile –, je größer der Haufen ist, umso mehr Fliegen sitzen drauf. Kann man sich jetzt überlegen, wer die Fliege ist.“
Weiter sagte sie: „Was ich damit meine, damit es nicht wieder aus dem Kontext gerissen wird, müssen wir aus dem Haufen ein Häufchen machen. Wir müssen Probleme lösen, damit eine solche Partei keinen Erfolg hat.“ Die damalige Bundestagsabgeordnete bezog die Formulierung „Haufen Scheiße“ also nicht auf die AfD, sondern auf die Probleme im Land.
Richterin und Angeklagter streiten über Islam
Auch beim Thema Islam beharkten sich die Richterin und der Angeklagte. Streitpunkt war insbesondere der letzte Satz aus seinem Posting vom Februar 2024: „Solange ich noch lebe, werde ich gegen eine Islamisierung Deutschlands kämpfen, und sei es auch mit Gewalt.“
Er würde Gewalt anwenden, wenn eine Frau von einem Moslem begrapscht oder jemand von einem Moslem angegriffen werde. „Das ist mit dieser Aussage gemeint“, beteuerte Madach. Der Satz klinge eher so, hielt Richterin Riemann dagegen, „als würden Sie eine Kalaschnikow nehmen und Jagd auf Moslems machen!“ Die in dem Posting angesprochene „Islamisierung“ habe nichts mit Vergewaltigungen oder anderen Gewalttaten zu tun, fügte sie an.
Madach widersprach. Diese Taten – er stellte wohl auf die Vergewaltigungen ab – würden „nur von Moslems“ begangen. „Glauben Sie mir, Herr Madach, das stimmt nicht“, beendete die Richterin den Disput.
Madach besucht Deradikalisierungs-Kurs
Ein beträchtlicher Teil der Verhandlung drehte sich um einen Deradikalisierungs-Kurs, an dem der Angeklagte seit Sommer 2024 freiwillig teilnimmt. Verantwortlich für den Kurs zeichnet das Interdisziplinäre Zentrum für Radikalisierungsprävention und Demokratieförderung in Berlin, konkret die dort angegliederte Beratungsstelle Veritas für Betroffene von Verschwörungserzählungen.
Die Beratung „beeinflußt mich gut“, berichtete Madach. Sie bringe ihn „runter“. Dank der Gespräche habe er es geschafft, in den zurückliegenden Monaten kaum mehr emotionale Beiträge in den sozialen Medien zu schreiben – obwohl es durchaus nicht wenige Anlässe gegeben habe, etwa Messerattacken oder Gleis-Schubsereien.
Zeugin äußert sich positiv über Angeklagten
Ferner helfe ihm die Betreuung, über seine „Vorurteile“ nachzudenken. Er habe zwar auch vorher mit seinen Postings nicht alle Moslems gemeint, sondern sich nur falsch, das heißt zu pauschal, ausgedrückt. Gleichwohl habe ihm etwa ein Gespräch mit einem Imam im Rahmen seiner Beratung geholfen, noch deutlicher zwischen radikalen und friedlichen Moslems zu unterscheiden.
Daß der Rentner sein Verhalten hinterfragt und verbessert habe, bestätigte der Leiter der Beratungsstelle in einem Schreiben, das die Richterin verlas. Ähnlich äußerte sich die einzige geladene Zeugin, eine Mitarbeiterin des Berliner Landeskriminalamts, die schwerpunktmäßig den Hinweisen der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet nachgeht. Sie habe „eher viele“ Vorgänge den Angeklagten betreffend auf ihrem Schreibtisch, doch „in letzter Zeit“ hätten die problematischen Postings spürbar abgenommen.
Staatsanwältin fordert 6.000 Euro Geldstrafe
Die junge Staatsanwältin Marie Kilian forderte dennoch eine harte Strafe: 200 Tagessatze à 30 Euro, insgesamt 6.000 Euro. In ihren Augen hatten sich die Vorwürfe in der Verhandlung „vollumfänglich bestätigt“. Sie wollte weder den geschilderten Alkoholkonsum als mildernden Umstand gelten lassen noch glaubte sie dem Rentner, seine Gewaltaussage in Richtung Islam habe sich auf Notwehrsituationen bezogen.
Überdies kanzelte sie Madach wegen der Einlassung ab, selbst die Richterin und die Staatsanwältin müßten doch zugeben, daß in seinen Postings zumindest ein „Fünkchen Wahrheit“ stecke. Ihrer persönlichen Meinung nach, unterstrich sie, stecke in den Postings „kein Fünkchen Wahrheit“.
Warum war Strack-Zimmermann nicht als Zeugin geladen?
Madachs Verteidiger Gregor Samimi dagegen forderte einen Freispruch und führte die weite Auslegung der Meinungsfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht ins Feld. Zudem betonte er, daß sich sein Mandant insbesondere wegen der Fehlentwicklungen in der Coronazeit mehr und mehr über die politischen Verhältnisse im Land empört habe. Im Saal hatte eine etwa 20köpfige Schar aus Unterstützern Platz genommen, die den 74jährigen bei Corona-Demonstrationen kennengelernt hatte, den sogenannten Montagsspaziergängen.
Viele der Coronamaßnahmen hätten sich inzwischen als falsch herausgestellt, Maßnahmenkritiker und Ungeimpfte seien zu Unrecht schikaniert worden, prangerte Verteidiger Samimi an. In Richtung von Richterin Riemann forderte er: „Diese Vorgeschichte sollte man nicht vom Tisch wischen!“
Darüber hinaus ärgerte er sich darüber, daß Marie-Agnes Strack-Zimmermann nicht als Zeugin geladen wurde. Die Politikerin hätte vielleicht nichts Wesentliches zum Sachverhalt beitragen können, führte er aus. „Aber vielleicht hätte sie sich mit Herrn Madach hier im Gericht darauf geeinigt, den Strafantrag zurückzuziehen.“
Richterin spricht Madach schuldig
Richterin Riemann folgte in ihrem Urteil überwiegend der Argumentation der Staatsanwältin. Madach habe mit seinen Postings „in beiden Fällen die Meinungsfreiheit übertreten“ und sich der Beleidigung und der Volksverhetzung schuldig gemacht. Strafmildernd seien jedoch sein Alkoholkonsum sowie der freiwillige Deradikalisierungs-Kurs zu werten. Ebenso positiv müsse berücksichtigt werden, daß der Rentner von Anfang an zugegeben habe, die Beiträge verfaßt zu haben und auch in der Verhandlung trotz vieler Zuschauer „sehr ehrlich“ gewesen sei.
Sie verurteilte den 74jährigen zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 15 Euro, insgesamt 1.650 Euro, zuzüglich der Verfahrenskosten. Die Strafe könne der Rentner im Rahmen gemeinnütziger Arbeit auch abarbeiten, ergänzte sie.
Verteidiger kündigt Berufung an
Madach bezeichnete seine Strafe als „ziemlich hart“. Das Gericht habe „nicht viel Rücksicht“ auf sein Einkommen genommen.Sein Verteidiger Samimi kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Er verwies auf ein ähnliches Verfahren gegen seinen Mandanten, in dem dieser vom Landgericht Berlin wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Das Kammergericht Berlin habe dieses Urteil jedoch wieder aufgehoben. Nun werde der Fall vor dem Landgericht erneut verhandelt.
„Wenn es notwendig ist, gehen wir bis zum Bundesverfassungsgericht“, zeigte sich der Verteidiger kämpferisch. Marie-Agnes Strack-Zimmermann war für eine Stellungnahme kurzfristig nicht zu erreichen.
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