Deutschland

Das lernen Migranten von ihren Betreuern: Behörden betrügen, Recht beugen, Sitten verwahrlosen

Das lernen Migranten von ihren Betreuern: Behörden betrügen, Recht beugen, Sitten verwahrlosen
Flüchtlingsbetreuer im Gespräch mit zwei illegal eingereisten Afrikanern

Behörden betrügen und sich dem Recht zu entziehen, ist augenscheinlich das erste Nachhaltige, was Migrantenorganisationen illegalen Zuwanderern in Deutschland beibringen. Wie greife ich möglichst viel Steuergeld in Form staatlicher Sozialleistungen ab und wen verklage ich wenn man mir diese verweigert? Wie verhindere ich meine rechtmäßige Abschiebung? Mehrere zehntausend Flüchtlingsbetreuer sorgen tagtäglich mit Engagement dafür, dass diese und andere Fragen zufriedenstellend und im Interesse unserer Neubürger beantwortet werden. Sollten dennoch mal Gesetze oder Vorschriften im Wege stehen, verhindert man eben deren Anwendung.

von Alexander Wallasch

Es gibt Nachrichten, die sind eigentlich gar keine, sie sind nur deshalb interessant, weil sie leitmedial bestätigen, was man längst weiß, aber was man bisher explizit und in klaren Worten nicht gesagt bekam. So heute die WELT zur Zuwanderungspolitik: „Deutschland bleibt Europas Asylmagnet“. Seien wir ehrlich, jede anderslautende Nachricht wäre die aufmerksamkeitsstärkere gewesen.

Auch die Fotoauswahl der WELT könnte nicht passender sein. Unterzeile: „Flüchtlinge im Hafen von Trapani (Italien), sie wurden von der deutschen NGO See Watch gerettet.“ Man gewöhnt sich auch hier an die eigentliche Falschnachricht. Denn korrekt hätte es heißen müssen: „Schleuser haben illegal für vierstellige Euro-Beträge pro Passagier und mit aktiver Hilfe der deutschen NGO „Sea Watch“ Afrikaner nach Europa gebracht.“ Warum die WELT nicht die Wahrheit schreibt, liegt in eigener Verantwortung. Die Wahrheit kommt jedenfalls nur tröpfchenweise. So wie diese hier: „In Deutschland sind einem Medienbericht zufolge im ersten Halbjahr 2017 deutlich mehr Asyl-Erstanträge entschieden worden als in allen anderen 27 EU-Ländern zusammen.“

Aber die Nachricht an sich ist erst dann eine echte Nachricht, wenn man in die Lage versetzt wird, sie vom politischen korrekten Kontext zu befreien. Wenn sie von jenen Kommentaren befreit wird, welche die politisch opportune Einordnung vornehmen. In Neudeutsch heißen diese Kommentare auch „Faktencheck“ oder „Faktenfinder“, Orte, an denen auf verstörende Fakten keine Handlungsaufforderungen an die Regierung folgen, sondern im Gegenteil die Transformation hin zu einer Akzeptanz ins Unvermeidbare erfolgt. Frei nach dem Motto: Was passiert, passiert eben. Passiert aus humanitären Gründen.

Aktuell passiert nun, dass immer mehr abgelehnte Asylbewerber erfolgreich gegen diese Ablehnungen klagen. Nach Informationen von „NDR Info“ gab es alleine in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 220.000 solcher Klagen. Und niemand bei klarem Verstand wird ernsthaft annehmen wollen, dass da kein System dahinterstecken würde. So unterstützen etliche deutsche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aktiv diese Klagewelle. Es stellt, um nur eines von vielen Beispielen zu nennen, der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. ein Muster für solche Klage ins Netz. Der Verein bittet abgelehnte Asylbewerber, sich mit dieser Musterklage an eine Beratungsstelle und/oder einen Anwalt zu wenden. Eine Adressliste ist selbstverständlich beigefügt.

Aber nicht nur das: auf dieser Internetseite findet sich ein ganzer Katalog an Widerspruchsformularen und Anträgen. Das Motto der Flüchtlingshilfe heißt übrigens „für grenzenlose Solidarität“. Ganz vorne mit dabei der Münchner Anwalt Hubert Heinhold. Er hat einen vielbeachteten Leitfaden verfasst: „Recht für Flüchtlinge. Ein Leitfaden durch das Asyl- und Ausländerrecht für die Praxis“. Heinhold ist auch im Auftrag der Caritas unterwegs. Und er arbeitet dem UNHCR zu, dem hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen zu, der „UN Refugee Agency“. Wiederholt wurde Heinhold als Sachverständiger in den Deutschen Bundestag und in Landesparlamente bestellt. Er ist auch stellvertretender Vorsitzender der NGO Pro Asyl und des bayrischen Flüchtlingsrates e.V. Hier kommt eben zusammen, was zusammengehören will.

Nun gibt es viele Heinholds in Deutschland. Und zunächst einmal kann ja gegen eine Rechtsberatung nichts einzuwenden sein. Interessant wird es erst da, wo schon das Initial zu so einer Rechtsberatung einer politischen Agenda folgt. Wo nicht der Klient im Mittelpunkt steht, sondern wohl eher die Agenda des Anwalts. Wo das geltende Recht als Unrecht betrachtet und entsprechend ausdauernd torpediert wird. Einerseits drängt die Politik auf eine schnelle Bearbeitung offener Asylanträge, andererseits wird von Seiten der NGOs „für grenzenlose Solidarität“ kein Versuch ausgelassen, eben diese beschleunigten Verfahren zu verlangsamen, um so rechtskräftige Abschiebungen bzw. Ausreisepflichten unmöglich zu machen.

Zunächst einmal folgt man der Ausweisung nicht freiwillig, man lässt die gesetzte Frist verstreichen, erzwingt also damit den Abschiebungsbescheid, der den unrechtmäßigen Aufenthalt des Ausländers beenden soll. Bereits die unerlaubte Einreise ohne Aufenthaltstitel müsste allerdings nach geltendem Recht die Abschiebung nach sich ziehen. Das allein trifft für hunderttausende illegal Eingereister zu. Abschiebehaft? Wurde ab Ende 2015 quasi ausgesetzt. Es würden auch schlicht die Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen.

Wieder die WELT berichtet im August dieses Jahres, es gäbe in Deutschland gerade einmal 400 Abschiebe-Plätze in sechs Gefängnissen. Die bayrische Landesregierung plant zwar an der Grenze zu Österreich in naher Zukunft ein großes Gefängnis für ausreisepflichtige Asylbewerber entstehen zu lassen, aber der Bau soll erst 2019 beginnen. 200 Plätze sind geplant, wo ein Vielfaches noch ungenügend wäre. Würde man bundesweit deutsches Recht durchsetzen, wäre das allenfalls eine Art Willensbekundung. Tatsächlich geht das Bundesinnenministerium derzeit von etwa 226.000 ausreisepflichtigen Personen aus. Im direkten Vergleich sind das viermal so viele als Insassen in deutschen Gefängnissen. 2016 waren das 61.700. In dem Jahr allerdings nahm die Zahl nach jahrelang rückläufigen Belegungen plötzlich sprunghaft zu. Für Baden-Württemberg beispielsweise erklärte der dortige Justizminister: „Im Moment muss man feststellen, dass die Zahl der Gefangenen nach jahrelang rückläufiger Tendenz flüchtlingsbedingt sehr stark zugenommen hat.“ Der Anteil der Ausländer (in Gefängnissen in Baden-Württemberg) lag 2014 bei 37 Prozent, 2015 bei 39 Prozent und im März dieses Jahres bei 44,6 Prozent von damals 6.948 Häftlingen. Die höchsten Zuwachsraten gab es bei Inhaftierten aus den Maghrebstaaten.

Wie hilflos die Regierungen von Bund und der Ländern sind, dafür kann stellvertretend ein Lösungsansatz des genannten Justizministers Guido Wolf (CDU) herhalten: Der nämlich schlug vor, Rechtskundekurse für Flüchtlinge mit Bleibeaussicht durchzuführen, um damit die Basis „für ein friedliches Zusammenleben“ zu legen. Was für ein Irrsinn ist das eigentlich? Die Inhaftierten, von denen hier die Rede ist, sitzen doch hauptsächlich ein wegen Drogenhandel und Diebstahl. Welchem Dieb und Drogenhändler muss man erklären, dass sein Handwerk illegal ist? Wie stellt man sich das vor? „Ach, vielen Dank für die Information. Das wusste ich gar nicht, dass man in Deutschland nicht klauen, einbrechen, Drogen handeln, vergewaltigen und belästigen darf.“

Vom illegalen Handwerk zum illegalen Aufenthalt: Hier kümmern sich tausende engagierte deutsche Mitbürger „für grenzenlose Solidarität“ darum, die ablehnenden Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge anzufechten. Laut NDR-Info kosteten die Klagen das BAMF bis zum 21. November 2017 bereits mehr als 19 Millionen Euro. Wenn die Medien nun schreiben, tausende Migranten würden gegen ihre ablehnenden Bescheide klagen, dann ist das nur die halbe Wahrheit. Denn dahinter stehen eine Reihe von gut organisierten, mit miteinander vernetzten deutschen NGOs. Wer bezahlt die Anwaltskosten? Der Steuerzahler ist zunächst entlastet, denn wegen fehlender Aussicht auf Erfolg erhalten die wenigsten abgelehnten Asylbewerber Prozesskostenhilfe. Nein, die Unterstützung kommt von Organisationen wie der Caritas, dem Deutschen Roten Kreuz und anderen, die mit der Rechtsberaterkonferenz der Rechtsanwälte Beratungsverträge abgeschlossen haben. „Diese beinhalten die kostenlose Beratung von Flüchtlingen und anderen schutzbedürftigen Ausländern, die von diesen Organisationen geschickt werden.“

Der Frankfurter Rechtsanwalt Reinhard Marx weiß, wo das Geld herkommt, wenn keines mehr von irgendwo herkommt: „Wer keine Verwandten hat, werde möglicherweise von Pro Asyl, der Diakonie oder der Caritas unterstützt, die in Fällen, an denen sie ein Interesse haben, einen Zuschuss von 250 Euro zahlen. „Manchmal auch ein bisschen mehr“, meint Reinhard Marx.“ Möglich sei schließlich auch, „dass die Kosten für den Anwalt in den Kosten für die Flucht eingepreist sind: 10.000 Dollar für die Schleusung eines Afghanen nach Deutschland, dazu der Besuch beim Anwalt, wenn der Flüchtling noch ausreichend Geld hat – also bevor der Asylantrag gestellt ist.“

Ja, es gibt Nachrichten, die sind eigentlich gar keine, sie sind nur deshalb interessant, weil sie leitmedial bestätigen, was man längst ahnte. Wenn nun aber Nachrichten Wissen vermitteln sollen und Wissen den Bürger befähigt, seinen Vertretern in der Politik Handlungsanweisungen mit auf den Weg zu geben, wenn diese Handlungsanweisungen dann allerdings nicht durchgeführt werden, dann wird der Bürger mit seinem Wissen alleine gelassen. Dann hat sich die Politik nachweislich vom Bürger abgewandt. Dann veröffentlicht die WELT eine Artikel mit der Überschrift: „Die Parteien sind das Problem der Gesellschaft“. Klingt gut, ist aber nicht einmal gut gemeint im Sinne einer Nachricht, die Wahrheit sein möchte. Es folgt eine elende Küchenpsychologie mit Sätzen wie diesem hier: „Fehler, die wir uns selbst durchgehen lassen, verzeihen wir den Politikern nicht.“ Aber welche Fehler sollten das nun sein, die der Wähler gemacht hätte, außer mal wieder die falsche Wahl getroffen zu haben?

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