Es gibt immer mehr Indizien dafür, dass es sich bei der „Terror-Drohne von Leipzig“ mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit um eine False-Flag-Operation von ukrainischer oder womöglich sogar deutscher Seite gehandelt hat.
von Dirk Schmitz
Während noch völlig unklar ist, was wer wann warum in Leipzig gemacht hat, wurde bereits einen Tag später die außerbudgetäre Aufstockung der Anti-Drohnen-Einheit der Bundespolizei verkündet. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der erst vergangenen Dezember das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrums der Bundespolizei in Berlin eingeweiht hatte, verfügte, dass statt 150 fortan 300 Beamtendrohnen durch die Bundesrepublik “fliegen“ – und zwar als „stand alone”-Lösung des Bundesinnenministeriums. Um diese Ausweitung der deutschen Drohnentruppenkapazitäten durchzusetzen, brauchte es offenbar ein passendes Bedrohungsszenario.
Dabei ist der Anti-Drohnen-Aktionismus nicht nur der Kampf gegen ein Phantom; er wäre in Wahrheit reichlich wirkungslos, wenn es diese im Sinne der Ukraine dauerbeschworene russische Scheinbedrohung hierzulande wirklich gäbe. Denn jeder Schützenverein oder Busfahrerverband hat eine höhere Schlagkraft. Warum? Rechnen wir kurz nach: Von den demnächst also 300 “Drohnenjägern“ sind gerade einmal 47 im tatsächlichen Einsatz. Denn: 300 Beamte insgesamt, abzüglich optimistisch angenommener 20 Prozent für Führung, Verwaltung und Logistik, ergeben tatsächlich nur 240 eigentliche Einsatzbeamte. Die Regelarbeitszeit für Bundesbeamte liegt bei 41 Stunden pro Woche. Der durchschnittliche jährliche Erholungsurlaub sind 30 Arbeitstage. Die durchschnittliche krankheitsbedingte Fehlzeit beläuft sich bei Beamten der Bundesverwaltung – so der offiziell verfügbare amtliche Vergleichswert – auf rund 21,6 Arbeitstage.
Wer soll über 60 deutsche Zivil- und Militärflughäfen schützen?
Die Jahresarbeitszeit eines Beamten vor Urlaub und Krankheit sind regulär 41 × 52 = 2.132 Stunden, abzüglich also 246 Stunden (30 × 8,2 Stunden) für Urlaub plus 177 Stunden (21,6 × 8,2 Stunden) für Krankheit. Macht als verbleibende eigentliche Einsatzzeit pro Beamter also 1.709 Stunden jährlich. Bei 240 Einsatzbeamten (240 × 1.709 Stunden) bedeutet das insgesamt 410.160 Einsatzstunden. Verteilt auf einen ununterbrochenen Betrieb von 8.760 Stunden im Jahr – die “Drohnengefahr” schläft schließlich nicht – sind das 46,8 Beamte (410.160 ./. 8.760 Stunden), die von Dobrindts vollmundig verkündeten 300 Beamten durchschnittlich gleichzeitig rund um die Uhr im Einsatz sind.
Nun hat Deutschland nach der derzeit gebräuchlichen Einteilung des Flughafenverbandes ADV, 22 internationale Verkehrsflughäfen, 16 regionale Verkehrsflughäfen sowie größere Verkehrslandeplätze. Wir reden also von insgesamt 38 zivil relevanten Verkehrsflughäfen beziehungsweise größeren Flugplätzen. Hinzu kommen noch 18 Flugplätze der Bundeswehr und 7 amerikanische Militärflugplätze. Wer schützt die nun? Diese 47 Anti-Drohnen-Polizisten? Und wie genau?









