Deutschland

Drakonische Strafen im Ausland – Kuscheljustiz in Deutschland?

Drakonische Strafen im Ausland – Kuscheljustiz in Deutschland?
Drakonische Strafen und Kuscheljustiz: Das französische Vergewaltigungsopfer Gisèle Pelicot, der Messerstecher von Aschaffenburg, Enamullah O., und der Southport-Mörder Axel Rudakubana.

52 Jahre für den Mädchenmord in England, 30 Jahre für versuchten Mord in Frankreich. Und in Deutschland? Erst kommt der Aschaffenburg-Killer in die Psychiatrie und jetzt auch der AfD-Attentäter aus Mannheim. Wie kann das sein?

von Frank Hauke

Jeder Fall liegt anders. Aber es ist offensichtlich, daß aktuelle Urteile in den Nachbarländern viel härter ausfallen als in Deutschland. Was ist dran am Vorwurf der hiesigen Kuscheljustiz? Am Mittwoch erklärte das Landgericht Mannheim einen 25jährigen für schuldunfähig, der im Juni den 62jährigen AfD-Politiker Heinrich Koch während des Europa-Wahlkampfs in Mannheim mit einem Cuttermesser verletzt hatte.

Auch der Afghane, der am Mittwoch vergangener Woche in Aschaffenburg das zweijährige Kind sowie einen 41jährigen Familienvater bestialisch tötete und schon vorher mit einer Messerattacke aufgefallen war, muß nicht ins Gefängnis. Enamullah O. kam erneut in die Psychiatrie. Wegen anderer Gewalt- und Betrugsdelikte hätte er zur Tatzeit eigentlich im Gefängnis sitzen müssen, wurde kurz behandelt und lief dann wieder frei herum.

Denn er trat die Strafe nicht an, niemand vollstreckte einen Haftbefehl, und so konnte der abgelehnte Asylbewerber das Massaker verüben. Auch dafür muß er bisher nicht in U-Haft, sondern wird erneut psychiatrisch behandelt. Im Moment erscheint es nicht unwahrscheinlich, daß auch er wegen einer Erkrankung für schuldunfähig erklärt und niemals wegen des Verbrechens verurteilt wird.

20 Jahre Haft im Fall Gisèle Pelicot

Derweil machen Urteile aus Frankreich und Großbritannien Schlagzeilen, in denen Gerichte drakonische Strafen aussprechen und Kuscheljustiz ganz weit weg ist. Der Franzose, der seine frühere Frau Gisèle Pelicot unter Drogen gesetzt und zur Vergewaltigung angeboten hatte, muß nach einem aufsehenerregenden Verfahren für 20 Jahre in Haft. In Deutschland endeten Prozesse gegen Migranten wegen Gruppenvergewaltigungen dagegen nicht selten mit Bewährungsstrafen.

Anderes Beispiel aus Frankreich: Der Pakistaner, der in Paris 2020 zwei Menschen mit einem Beil schwer verletzte, die er fälschlicher Weise für Mitarbeiter des Satiremagazins „Charlie Hebdo“ hielt, bekam vorigen Freitag 30 Jahre wegen versuchten Mordes. Bei einem nicht vollendeten Tötungsdelikt ist es auch in Deutschland grundsätzlich möglich, eine lebenslange Freiheitsstrafe von höchstens 15 Jahren zu verhängen, kommt in der Praxis jedoch nur selten vor. Erst recht dann nicht, wenn ein Täter, wie im Frankreich-Fall, vor Gericht Reue zeigt.

52 Jahre für Southport-MÃ