Weil ein Mann über Katrin Göring-Eckardt auf X schrieb, dass sie eine „Dürre im Kopf“ habe, droht ihm wegen Beleidigung eine Geldstrafe von insgesamt 16.100 Euro – wegen der Aussage über die Grüne und den Worten „Einfaltspinsel“ und „Denunziantenbürschchen“.
von Marie Rahenbrock
16.100 Euro Geldstrafe – so viel soll der Volkswirt Thomas Vierhaus gemäß eines Strafbefehls des Amtsgerichts Düsseldorf wegen harmloser Posts auf X zahlen. Ihm werden Beleidigungen nach Paragraf 185 in drei Fällen vorgeworfen. Unter anderem, weil er über Kathrin Göring-Eckardt schrieb: „Ja, es gibt eine extreme Dürre, und zwar bei KGE im Kopf“. Der Strafbefehl vom 12. August liegt unserer Redaktion vor. Die Grünen-Politikerin unterzeichnete selbst den Strafantrag gegen Vierhaus.
Die Aussage über Katrin Göring-Eckardt verfasste Vierhaus laut dem Dokument am 4. Juni 2023. Er reagierte damit auf eine Aussage der Grünen-Politikerin zum Klimawandel. Göring-Eckardt hatte geschrieben: „Extreme Dürre in Spanien, beispiellose Waldbrände in Kanada, viel zu hohe Temperaturen auf den Meeresoberflächen. Die Klimakrise ist längst da, mit voller Wucht“.
Vierhaus wird außerdem vorgeworfen, dass er am 7. Juli 2023 den ARD-Journalisten Moritz Rödle als „Einfaltspinsel“ bezeichnet und damit seine Missachtung ausgedrückt habe. Zum Kontext: Am 7. Juli 2023 hatte die Unionsfraktion durch einen sogenannten „Hammelsprung“ erreichen wollen, dass der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck kurzfristig zu einer Bundestagsdebatte über das Heizungsgesetz erscheinen sollte. Er sprach jedoch im Bundesrat über das LNG-Beschleunigungsgesetz. Das Verfassungsgericht hatte wenige Tage zuvor entschieden, dass das Heizungsgesetz nicht in zweiter und dritter Lesung noch vor der Sommerpause beschlossen werden darf, weil dies die Rechte der Abgeordneten verletzte.
Die Unionsfraktion empfand es als unangemessen, dass bei der Debatte am 7. Juli nur so wenige Minister anwesend waren und insbesondere dass Habeck fehlte. Die Fraktion scheiterte mit ihrem Antrag und Habeck erschien nicht im Bundestag. Rödle teilte ein Bild von einer Pressekonferenz mit dem Minister und schrieb dazu, dass Robert Habeck gesagt hatte, dass es eine Sache des Respekts sei, beim Bundesrat zu sein anstatt im Bundestag.
Vierhaus warf dem ARD-Journalisten daraufhin am 7. Juli in einem X-Post vor, ein „Einfaltspinsel“ zu sein. Weiter schrieb er: „Sie müssen noch sehr viel lernen, um nicht ständig hinter die Fichte geführt zu werden“. Rödle sah sich durch diese Bemerkung beleidigt und erstattete persönlich zwei Stunden später eine Meldung beim Internetportal „Hessen gegen Hetze“. Das Internetportal, das dem Innenministerium untersteht, leitete die Meldung an die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main weiter.
Der dritte Fall bezieht sich auf den Mann, der ihn wegen der Beleidigung Göring-Eckardts und weiterer Politiker anzeigte. Ihn bezeichnete Vierhaus am 12. April 2024 als „Denunzianten-Bürschchen“ auf X. Der Doktorand hatte Vierhaus wegen der Beleidigung von insgesamt vier Politikern angezeigt: Göring-Eckardt, Ricarda Lang, der Linken-Politikerin Janine Wissler und FDP-Politiker Otto Köhler.
Vierhaus hatte Einsicht in die Ermittlungsakten genommen und so den Namen des Mannes erfahren, der ihn angezeigt hatte, wie Nius im April 2024 berichtete. Vorher war der Doktorand ihm nicht bekannt. Nius hatte zuerst im April 2024 darüber berichtet, dass der Doktorand die Anzeige erstattet hatte.
Die Bezeichnung als „Denunzianten-Bürschchen“ auf X bezog sich darauf, dass der Doktorand den Politikern einen Strafantrag zum Ausfüllen von der Polizei Berlin mitschickte. Katrin Göring-Eckardt machte davon Gebrauch unterschrieb diesen. Thomas Vierhaus schrieb auf X auch, bei welchem Professor und an welcher Universität der Dokorand arbeitet, nannte dessen Namen aber nicht.
Der Strafbefehl gegen Vierhaus ist noch nicht rechtskräftig, weil Vierhaus innerhalb von zwei Wochen dagegen Einspruch erheben kann. Der Volkswirt hat vor, dies auch zu tun, wie er gegenüber unserer Redaktion angibt. Die Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 230 Euro wurde wegen Beleidigungen nach Paragraf 185 Strafgesetzbuch erlassen.
Das heißt, es handelt sich nicht um Beleidigungen von Personen des öffentlichen Lebens, bei denen die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln kann. Bei Beleidigungen nach Paragraf 185 kann die Staatsanwaltschaft nur ermitteln, wenn die Betroffenen selbst einen Strafantrag stellen.
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