Im Düsseldorfer Hammerbande-Prozess rechtfertigen Verteidiger die angeklagten Taten politisch. Zuletzt war von einer „Verstrickung der Orbán-Regierung mit rechten Terroristen“ die Rede. Beim Versuch, einen Ermittler zu befragen, wer die Auslieferung von „Maja T.“ nach Ungarn angeordnet hatte, biss einer der Anwälte jedoch auf Granit.
von Peter Herrmann
Als der Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Hammerbande am Dienstagvormittag am Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) fortgesetzt wurde, weigerte sich erneut ein Ermittler, der als Zeuge geladen war, neben seinem Nachnamen weitere persönliche Daten von sich preiszugeben. Bereits vor zwei Wochen gab es Streit im Hochsicherheitstrakt des OLG, weil sich eine Polizistin, die Überwachungsvideos aus Budapest ausgewertet hatte, bei ihrer Personalienfeststellung geweigert hatte, ihren Vornamen und ihr Alter zu nennen. Die Kriminalkommissarin begründete das mit „der Öffentlichkeit, die ebenfalls Teil dieser Verhandlung ist“. Damit dürften die zwei bis drei Dutzend Antifa-Anhänger gemeint gewesen sein, die an jedem Verhandlungstag zur Unterstützung der Angeklagten im Zuschauerraum sitzen.
„Aus unserer Sicht kommt es auf den Vornamen nicht an“, sagte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft und schlug sich damit auf die Seite der Polizistin. „Ich schließe mich dem an und gestatte der Zeugin, Vornamen und Alter nicht zu nennen“, entschied der Senatsvorsitzende Lars Bachler. Sofort beanstandeten fast alle Verteidiger seine Entscheidung. Dafür sei „kein plausibler Grund genannt“ worden, hieß es zur Begründung. Damit wurde ein Senatsbeschluss erforderlich, über den aber erst einmal beraten werden musste, womit die Sitzung nur fünf Minuten nach deren Beginn wieder unterbrochen wurde. In dem nach der Unterbrechung verlesenen Beschluss wurde das Recht der Polizistin, Vorname und Alter im Saal nicht zu nennen, bestätigt und mit einer „nach allgemeiner kriminalistischer Erfahrung bestehenden Gefahrenlage“ begründet. Die Sorge der Polizistin sei damit „berechtigt“, befand Bachler.
Gegen die fünf Frauen und einen Mann im Alter zwischen 23 und 25 Jahren wird seit 13. Januar vor dem 7. Strafsenat des OLG verhandelt. Die Bundesanwaltschaft wirft den aus Jena, Leipzig und Hamburg stammenden Angeklagten unter anderem mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vor. Die mutmaßlichen Linksextremisten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt haben. So sollen sich alle Angeklagten an den Angriffen beteiligt haben, die im Zusammenhang mit dem „Tag der Ehre“ vom 9. bis 11. Februar 2023 im ungarischen Budapest stattgefunden haben.
Eher ritueller Charakter als erneutes Streitpotenzial
Der „Tag der Ehre“ ist ein jährlich am 12. Februar von Rechtsextremen und Neo-Nazis begangener Gedenktag, der an den Ausbruchsversuch von deutschen Soldaten und Angehörigen der Waffen-SS sowie ihrer ungarischen Verbündeten während der Schlacht um Budapest in der Endphase des Zweiten Weltkriegs erinnern soll. Bei den Angriffen gegen vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten wurden verschiedene Personen mit Pfefferspray und weiteren unbekannten Substanzen besprüht sowie mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug angegriffen. Bei einigen dieser Angriffe, die teilweise gezielt gegen die Köpfe der Opfer geführt wurden, sollen die Angeklagten laut Anklage auch deren Tod in Kauf genommen haben. Die Angeklagte Emilie D. soll darüber hinaus auch noch an zwei Angriffen 2023 in Erfurt beteiligt gewesen sein. Dabei hatte einer der Angegriffenen einen Schädelbasisbruch erlitten. Laut eines forensischen Sachverständigen hat der Mann die Tat nur knapp überlebt.
Die sechs Angeklagten hatten sich im Januar 2025 der Polizei gestellt und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Lediglich die Angeklagte Paula P. ist seit Juni wieder auf freiem Fuß. Mitte Juli hatten die Angeklagten in Erklärungen eingeräumt, diejenigen zu sein, die auf Überwachungsaufnahmen aus Budapest zu sehen sind. Da einige der Videos dokumentiert hatten, wie im Februar 2023 Vermummte brutal auf mutmaßliche Rechtsextremisten einprügeln, wurden die Erklärungen sofort als Teilgeständnisse gewertet. Da alle sechs Angeklagten jedoch vehement bestritten, dabei in Tötungsabsicht gehandelt zu haben, entschied sich der Strafsenat für die Fortsetzung des ursprünglich geplanten Beweisprogramms. Damit hatten die Erklärungen im Ergebnis nur wenig Einfluss auf das Prozessgeschehen.
Ebenso wie bereits vor zwei Wochen erlaubte Lars Bachler auch dem am Dienstag geladenen Kriminaloberkommissar, seine persönlichen Daten nicht vor den Zuschauern nennen zu müssen. Das führte erneut zu Beanstandungen einzelner Verteidiger, die auch dieses Mal einen Senatsbeschluss erforderlich machten. Dass der Beschluss prompt erging und Bachlers Entscheidung bestätigte, wirkte jedoch, als ob der Senat auf die erneute Auseinandersetzung bereits vorbereitet war. Damit hatte der Vorgang aber auch eher rituellen Charakter als erneutes Streitpotenzial. Der Ermittler nutzte das, um vorzutragen, dass im August 2022 mehrere Wohnungen in Budapest von in Düsseldorf nicht angeklagten Personen bei Airbnb angemietet und über PayPal bezahlt wurden. Als er dem weiter nachging, sei er auf den als „Maja T.“ bekannten und im Januar in Budapest verurteilten Simeon T., den als „Kopf“ der Hammerbande geltenden Johann G. sowie auf die Namen von drei in Düsseldorf angeklagten Frauen gestoßen. Nachfragen eines Beisitzers zu Straftaten während des „Tags der Ehre“ im Jahr 2022 führten jedoch ebenso zu weiteren Beanstandungen durch die Verteidiger wie die Thematisierung mutmaßlicher Beteiligungen von Simeon T. und Johann G.
„Zu innerdienstlichen Abläufen darf ich nichts sagen“
Zum ersten Eklat am Dienstag kam es, als Alexander Hoffmann, einer der Verteidiger von Nele A., von dem Kriminaloberkommissar wissen wollte, welchen „Anteil“ er an der Auslieferung von Simeon T. nach Ungarn hatte. „Mein Anteil bestand darin, am Tag der Auslieferung den Stab zu besetzen, der damit befasst war“, antwortete der Ermittler. Sofort grätschte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft dazwischen und beanstandete Hoffmanns Fragen. Diese hätten nichts mit dem hier stattfindenden Prozess zu tun, sagte sie. Der Verteidiger aber machte weiter: „Die Bereitschaft von Ermittlern, geltendes Recht zu brechen, spielt in diesem Prozess natürlich eine Rolle“, polterte Hoffmann. Damit waren alle Augen auf Lars Bachler gerichtet: „Das ist hart an der Grenze“, befand der Senatsvorsitzende. Gleichzeitig aber ließ er Hoffmann gewähren.
Der Verteidiger nutzte das, um weiter zu bohren: „Haben Sie mitbekommen, wann und von wem entschieden wurde, Maja T. auszuliefern?“, wollte er von dem Ermittler wissen. „Nein“, antwortete der knapp. „Ich würde herzlich darum bitten, bei der Sache zu bleiben“, unternahm Lars Bachler einen ersten Versuch, das Spektakel wieder zu beenden. Alexander Hoffmann aber ließ sich nicht beeindrucken und versuchte weiter, dem Ermittler Details zur Auslieferung von Simeon T. zu entlocken. Damit geriet der Kriminaloberkommissar mehr und mehr in Bedrängnis. „Zu innerdienstlichen Abläufen darf ich nichts sagen“, antwortete er mehrfach auf die Fragen des Verteidigers. Erst jetzt machte der Senatsvorsitzende dem ein Ende: „Weitere Fragen lasse ich nicht mehr zu“, stellte Bachler klar. Kurz darauf endete die rund 75-minütige Befragung des Ermittlers.
Aber nur Minuten später kam es schon zum nächsten Eklat. Grund war ein Antrag mehrerer Verteidiger, Zeitungsartikel zum „Tag der Ehre“ sowie eine Produktion des TV-Senders „arte“ dazu in die Beweisaufnahme einzuführen. „Das soll belegen, dass die ungarische Regierung von Viktor Orbán den ,Tag der Ehre’ jahrelang finanziell, ideell und medial unterstützt hat“, hieß es zur Begründung. Die Bundesanwaltschaft aber beantragte dessen Ablehnung und begründete das damit, dass derlei Zusammenhänge, selbst wenn sie zutreffen sollten, für die Urteilsfindung in diesem Verfahren „unerheblich“ seien. Das aber erregte den Zorn von Alexander Hoffmann: „Das halte ich für unfassbar“, schimpfte der Verteidiger. „Das ist der Grund, mit dem Sie angegeben haben, zuständig zu sein. Sie haben damals gesagt, die Beschuldigten hätten sich gegen die Demokratie gestellt. Und natürlich spielt es eine Rolle, ob man sich demokratisch gegen etwas wehrt oder ob man sich gegen etwas wehren muss, was vom Staat mit unterstützt wird.“
„Das ist weder für die Schuldfrage noch für die Urteilsfindung von Bedeutung“
Und wie schwer es die Bundesanwaltschaft hat, sich bei diesem Strafsenat durchzusetzen, zeigte sich schon am Mittwochmorgen: Kaum war die Sitzung eröffnet, verlas Lars Bachler die Zeitungsartikel zum „Tag der Ehre“. Darin ging es etwa um einen ungarischen Verein namens „Heimatwanderer“, dessen Gründer mit einem „Ritterkreuz“ ausgezeichnet wurden. Auch sollen die Vereinsvertreter mit den ungarischen Rechtsparteien Fidesz und Jobbik vernetzt sein und für die von ihnen organisierten „Ausbruchswanderungen“ staatliche „Tourismusfördermittel“ bekommen haben. Ein anderer Artikel beschäftigte sich mit der Frage, warum das Urteil eines Münchener Gerichts gegen einen jungen Mann, der 2021 bei einem Fußball-Länderspiel Deutschland gegen Ungarn mehrfach den Hitler-Gruß gezeigt hatte, nicht in das ungarische Strafregister übernommen wurde. Offenbar hatten die ungarischen Behörden das damit begründet, dass in ihrem Land zwar das öffentliche Zeigen von Hakenkreuzen, SS-Runen, Hammer-und-Sichel-Symbolen sowie des Sowjetsterns strafbar sei, nicht aber das Heben des Armes zum Hitler-Gruß. Anschließend wurde auf den Saalleinwänden ein Ausschnitt der arte-Dokumentation „Ungarns Hetze gegen Antifaschisten“ gezeigt. Darin waren auch junge Männer am „Tag der Ehre“ in SS-Uniformen zu sehen.
Danach zeigten sich die Verteidiger in ihren Ansichten bestätigt: „Das zeigt, dass es eine Verstrickung der ungarischen Regierung unter Viktor Orbán mit rechten Terroristen gegeben hat, die den ,Tag der Ehre’ ausrichten“, sagte einer der Anwälte. „Und das widerspricht der Anklage.“ Abgelehnt wurde jedoch ein Antrag der Verteidiger von Moritz S., einen Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums (BMI) als Zeugen zu befragen. Der Mann hatte für das BMI an einem Treffen in Washington DC „zur Bekämpfung linkspolitisch motivierter Gewalt“ teilgenommen. Laut des Antrages sollte er dazu befragt werden, ob die deutschen Behörden dabei Informationen über die Angeklagten an ihre US-Kollegen weitergegeben haben. In den USA wird die auch als „Antifa-Ost“ bezeichnete Hammerbande als Terror-Organisation eingestuft. Das wollte Lars Bachler aber nicht: „Das ist weder für die Schuldfrage noch für die Urteilsfindung von Bedeutung“, begründete der Senatsvorsitzende seine Ablehnung.
An dem derzeitigen Gesamteindruck, nach dem die Bundesanwaltschaft, die die den Angeklagten zur Last gelegten Taten verurteilt sehen möchte, bei diesem Gericht kaum durchdringen kann, während die Verteidiger mit der Thematisierung des „Tags der Ehre“ immer mehr auftrumpfen können, dürfte die Ablehnung dieses Antrages jedoch nur wenig ändern. Eher im Gegenteil, denn wenn Anträge zu möglicher Informationsweitergabe an US-Behörden mit der Begründung abgelehnt werden, dies sei für das Urteil bedeutungslos, gleichzeitig aber die Beweisanträge zum „Tag der Ehre“ eine Verlesung durch den Vorsitzenden zur Folge haben, dann kann das auch als Botschaft des Gerichts verstanden werden, der NS-Hintergrund des Gedenktages habe für das Urteil eine Bedeutung. Und das dürfte die Verteidiger, die die rechtsextremen Hintergründe der meisten Opfer offenbar als Strafmilderungsgrund betrachten, in ihrer Strategie nur weiter bestärken.
Ein geschickter Schachzug
Insgesamt hat das OLG bislang 72 Verhandlungstermine bis Januar 2027 vergeben. Die nächsten drei Termine sind jedoch alle aufgehoben worden. Damit kann der Prozess erst am 30. September fortgesetzt werden. Und dabei wird es sich nur um einen „kurzen Termin“ handeln, der zur Mittagszeit schon wieder beendet sein wird, kündigte Lars Bachler bereits an. Eine Begründung für die Aufhebungen wurde nicht angegeben. Naheliegend ist jedoch die Vermutung, dass das Gericht die zeitliche Überschneidung mit der Berufungsverhandlung gegen Simeon T. alias „Maja T.“ in Budapest verhindern will. Die findet am kommenden Freitag sowie am 30. September statt. Da die Unterstützer der Angeklagten zu großen Teilen aus anderen Bundesländern angereist kommen und während der Sitzungstage, die üblicherweise am Dienstag sowie am Mittwoch jeder Woche stattfinden, in Düsseldorf übernachten, könnte die Ankündigung einer nur kurzen Einzelsitzung dafür sorgen, dass die Antifa-Anhänger erst im Oktober wiederkommen werden.
Der Strafsenat dürfte noch in schlechter Erinnerung haben, welche Tumulte es im Saal gab, als Anfang Februar mitten in der laufenden Verhandlung die erstinstanzliche Verurteilung von „Maja T.“ bekannt wurde. Damals blieb Lars Bachler nichts anderes übrig, als den Saal räumen zu lassen. Aber wenn die Antifa-Anhänger wegen des nur kurzen Termins an einem Mittwoch erst gar nicht auftauchen, wäre eine Wiederholung dieses Szenarios ebenso ausgeschlossen wie die damit verbundenen Negativ-Schlagzeilen oder erneute Proteste für die Freilassung von „Maja T.“ direkt vor dem Gerichtsgebäude. Damit wirkt die ungewöhnliche Terminierung der nächsten Wochen wie ein geschickter Schachzug, mit dem sich das Gericht erneute Randale vom Leib hält. Ob das tatsächlich so funktioniert, bleibt jedoch abzuwarten. Denn dass den Angeklagten, ihren Verteidiger und ihren Unterstützern nicht auffällt, dass die Sitzungen in Düsseldorf ausgerechnet dann gleich mehrfach aufgehoben werden, wenn in Budapest erneut gegen „Maja T.“ verhandelt wird, sowie für den Tag des Urteils ein schnelles Verhandlungsende geplant wird, ist kaum anzunehmen.

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