Deutschland

Dreiste Lüge aufgeflogen: Höcke ein Faschist? Angebliches Gerichtsurteil existiert nicht

Dreiste Lüge aufgeflogen: Höcke ein Faschist? Angebliches Gerichtsurteil existiert nicht
Thüringens AfD-Chef Björn Höcke

Zahlreiche Medien wie der Deutschlandfunk behaupten aktuell, ein Gericht habe angeblich festgestellt, daß Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ein Faschist sei. Dabei handelt es sich um eine glatte Lüge! Denn ein solches Gerichtsurteil existiert nicht. Es wurde in einem Eilverfahren lediglich entschieden, daß die Behauptung, Höcke sei Faschist, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

von Ulrich Vosgerau

Montag, der 29. Oktober, der Tag nach der Thüringen-Wahl. Ab jetzt wird offenbar zurückgeschossen, jedenfalls beim Deutschlandfunk, dessen Ansager nun alle halbe Stunde im Äther flöten, der verhaßte Oppositionsführer Björn Höcke seit „laut einem Gerichtsbeschluß ein Faschist“. Am nächsten Morgen versucht man die Formulierung noch zu steigern und meint nunmehr sogar in einem Interview, die Faschisteneigenschaft Höckes sei „gerichtlich beglaubigt“ worden. Bekannt ist die amtliche oder notarielle Beglaubigung von Vervielfältigungen von Dokumenten. Eine „gerichtliche Beglaubigung“ (gibt es ohnehin nicht) „des Faschismusses“ (Walter Kempowski) gibt es freilich juristisch nicht.

Solche Formulierungen sind arglistige Täuschung und nichts als Bauernfängerei. Dem weithin rechtsunkundigen Publikum wird suggeriert, ein unabhängiges Gericht habe alle Tatsachen sorgfältig untersucht und sei aufgrund amtlicher Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, gewisse Tatsachen rechtfertigten die Annahme, daß Höcke „wirklich“ Faschist sei. Das ist aber Unsinn. Gerichte urteilen über Rechte und gegenseitige Rechtsbeziehungen, ob jemand „Faschist“ sei, ist als Frage einem Gericht gar nicht zugänglich (sondern allenfalls Historikern im Nachhinein).

Das Verwaltungsgericht Meiningen hat in einem Eilverfahren entschieden, daß die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes so weit reich