Deutschland

Homos stinksauer: Sollen Kosten für CSD künftig selbst zahlen

Streit um den CSD: Wenn Ideologie plötzlich selbst bezahlen soll
Der CSD in Dresden gilt künftig nicht mehr als Versammlung.

Wer behauptet, sich politisch zu versammeln, bekommt teure Sicherheitsmaßnahmen vom Steuerzahler bezahlt. Wenn Steuerzahler feiern, müssen sie die Sicherheitsmaßnahmen selbst zahlen. Dresden liefert mit dem CSD ein Lehrstück über Gleichbehandlung. Aber diejenigen, die bisher immer gleicher waren, wollen von Gleichbehandlung in diesem Fall nichts wissen.

von Thomas Punzmann

Volksfeste, Umzüge und bestimmte Sportveranstaltungen brauchen seit 2015 besonderen Schutz. Warum sie diesen besonderen Schutz benötigen, wird dabei genauso wenig gesagt, wie vor wem sie geschützt werden müssen. Aber es scheint ernst zu sein. Denn die Behörden bestehen auf massive und kostspielige Maßnahmen zum Schutz der Veranstaltungen.

Die Organisatoren und Besucher sind nicht daran schuld, dass Schutzmaßnahmen angeordnet werden müssen. Sie müssen aber die Kosten dafür tragen. Und die sind erheblich.

Glücklich daher, wer politische Versammlungen organisiert. Derjenige muss die von der Politik verursachten Kosten nämlich nicht selbst bezahlen. Das übernimmt der Staat. Also der Steuerzahler.

Nun gibt es genau über die Frage, ob es sich um eine politische Versammlung oder um ein Fest handelt, eine Meinungsverschiedenheit zwischen der Landesdirektion Sachsen und der Stadt Dresden. Es geht um den Christopher Street Day, abgekürzt CSD, und um eine einfache aber hochpolitische Frage.

Versammlung oder Fest? Die Antwort der Landesdirektion fällt eindeutig aus und folgt einer strengen juristischen Logik. Der Umzug am Abschlusstag, bei dem politische Meinungsäußerungen im Vordergrund stehen, bleibt geschützt. Das mehrtägige Straßenfest hingegen, mit Bühnenprogramm, Gastronomie und Verkaufsständen, soll diesen Schutz verlieren. Begründet wird dies mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das den Schutz der Versammlungsfreiheit ausdrücklich an den Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung knüpft. Unterhaltung allein genügt demnach nicht. Wer feiert, demonstriert nicht, so die implizite Botschaft.

Formal ist diese Argumentation kaum angreifbar. Doch der Unterschied zwischen Versammlung und Veranstaltung entscheidet nicht nur über Begriffe, sondern über sehr viel Geld. Wird das Straßenfest als Veranstaltung eingestuft, trägt der Veranstalter die Kosten für Sicherheit, Reinigung und Infrastruktur selbst.

Bleibt es eine Versammlung, übernimmt die öffentliche Hand. Für den ehrenamtlich organisierten CSD bedeutet diese Neubewertung daher nicht weniger als eine existentielle Frage. Die Organisatoren warnen, das Straßenfest könne in seiner bisherigen Form schlicht nicht mehr stattfinden. Und die Organisatoren des CSD werden von Beobachtern im grün-woke-linken Umfeld verortet. Und dort ist man der Meinung, dass der Staat alles bezahlen müsse, was sie wollen.

Im bunten Dresdner Rathaus stößt die Weisung entsprechend auf deutliche Kritik. Oberbürgermeister Dirk Hilbert von der verschwundenen FDP zeigt sich irritiert über das, was er als unnötige Bürokratisierung bezeichnet.

Vertretern der bunten Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gefällt natürlich ebenfalls gar nicht, dass ihre Klientel plötzlich für ihre eigenen Belange zahlen soll. Sie sprechen von einem Angriff auf die Versammlungsfreiheit, von Ignoranz gegenüber der historischen Bedeutung des CSD und von einem politischen Signal zur falschen Zeit.

Die Landesdirektion spricht von Gleichbehandlung und einer Einzelfallentscheidung. Und hier hört für die bunten Dresdner CSD-Befürworter der Spaß auf. Denn der Sprachgebrauch zum Begriff „Einzelfall“ ist genau geregelt, und so soll es auch bleiben. Schließlich käme man sonst schnell von Hölzchen auf Stöckchen und damit zur Frage, aufgrund welcher „Einzelfälle“ Volksfeste, Umzüge und bestimmte Sportveranstaltungen so teure Schutzmaßnahmen benötigen. Und damit wäre doch wirklich niemandem geholfen.

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