Deutschland

Identitätsbetrug nur für Deutsche strafbar – Migranten werden dafür sogar fürstlich belohnt

Identitätsbetrug nur für Deutsche strafbar - Migranten werden dafür sogar fürstlich belohnt
Identitätsbetrug?

Wer als Deutscher im Restaurant falsche Angaben zu seiner Identität macht, wird ab sofort hart dafür bestraft. Zuwanderer dürfen weiter mogeln.

von Boris Reitschuster

Unglaubliche Dinge ereigneten sich in Deutschlands Restaurants in den vergangenen Monaten. Vermehrt war Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Essen an Orten registriert, an denen sie gar nicht verweilte. Auch der Dalai Lama soll diniert haben, wo man ihn nicht erwartete. Und selbst Wladimir Ilitsch Lenin tauchte angeblich in Besucherlisten von Bewirtungsbetrieben auf – obwohl der russische Oppositionsführer schon seit 96 Jahren tot ist.

Sein Körper wird zwar bis heute einbalsamiert im Moskauer Mausoleum zur Schau gestellt, doch zum Essen in Deutschland ist er eindeutig kaum noch in der Lage. Insofern stellt sich die Frage: Ist Karneval? Oder was läuft da schief in den Restaurants zwischen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen?

Corona läuft schief. Beziehungsweise die Maßnahmen dagegen. So sehr sich die Mehrzahl der Deutschen scheut, offen gegen diese Position zu beziehen – denn man will ja nicht als “Corona-Leugner” an den Pranger gestellt werden. Aber im Kleinen freuen sich doch offenbar viele Menschen an der Rache. Oder sorgen sich nur um die spärlichen Reste an Privatsphäre. Sie tragen in den nunmehr obligatorischen Gästelisten beim Außer-Haus-Essen falsche Identitäten ein. Und legen dabei einen Einfallsreichtum an den Tag, der geradezu subversiv ist, den man vielen hierzulande gar nicht zutraut und vor dem sie sich in Wahllokalen offenbar streng hüten.

Kein Kavaliersdelikt

Das rief jetzt den Zorn der Genossin Vorsitzenden, Entschuldigung, ich wollte schreiben der Bundeskanzlerin hervor. Man möge mir den Fehler verzeihen, aber die frühere FDJ-Sekretärin agiert nunmal in vielem heute eher so, wie man es in einem zentralistischen Staat erwarten würde, und nicht in einem föderalen. «Falsche Personenangaben, das ist kein Kavaliersdelikt», sagte Merkel nach den Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder.

«Ergänzend werden die Wirte aufgefordert, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen», erklärte dann auch noch ein Regierungssprecher. In Schleswig-Holstein beschloss die Regierung, dass Kunden bei vorsätzlichen Falschangaben 1000 Euro zahlen müssen.

So weit, so gut. Erstaunlich ist nur, dass bei einem anderen Personenkreis ganz andere Regeln gelten. “Falsche Angaben im Asylverfahren nicht strafbar”, titelte 2019 die “Welt”. Weiter hieß es in dem Beitrag: “Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigk