Deutschland

Illegal im Amt: Thüringer VS-Chef Stephan Kramer

Illegal im Amt: Thüringer Verfassungsschutz-Chef Stephan Kramer
Stephan Kramer, Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes

Der Präsident des Verfassungsschutzes in Thüringen sorgt weiter für Schlagzeilen. Erst vor kurzem wurde öffentlich, dass Stephan Kramer Mitglied im Stiftungsrat der linksradikalen Amadeu Antonio Stiftung ist. Jetzt stellt sich heraus, dass er weder ein abgeschlossenes Jura-Studium vorweisen kann, noch über die gesetzlich vorgeschriebene Befähigung zum Richteramt verfügt. Demnach ist Kramer illegal im Amt.

von Günther Strauß

Das monolithische, achtstöckige Gebäude thront so auffällig über Erfurt wie George Orwells Wahrheitsministerium. „Darin befindet sich Thüringens bekannteste Behörde, und dies, obwohl sie eigentlich die geheimste sein sollte“, bemerkt die Thüringer Allgemeine.

Doch der Thüringer Verfassungsschutz hat in dem Vierteljahrhundert seiner Existenz derart viele Affären angesammelt, dass das Gebäude fast öfter im Fernsehen zu besichtigen war als die hübsch-barocke Staatskanzlei in der Innenstadt. Der letzte, bis dahin in dieser Dimension unerreichte, Skandal trug das Kürzel NSU. Dem in Erfurt ansässigen Nachrichtendienst mit seinen rund 100 Mitarbeitern wird vorgeworfen, die Entstehung des Nationalsozialistischen Untergrund nicht verhindert und sogar begünstigt zu haben. Mit dem neuen Präsidenten Stephan Kramer sollte alles anders werden. Die „Strahlkraft“ des Dienstes sollte sich „auch über die Grenzen Thüringens hinaus entfalten“.

Komisch – denn unmittelbar vor seiner Berufung wollte Kramer den Verfassungsschutz auf Länderebene noch abschaffen. Nach dem Motto: Die Behörde muss weg, es sei denn, ich bin der Chef. Sobald ich das Chefgehalt kassiere, wird die Behörde dringend gebraucht: So hält der Präsident das Landesamt, dessen Abschaffung er in einem Aufsatz begründete, jetzt natürlich für richtig und wichtig – zumindest öffentlich und solange er es führt. Und solange er 7.400 Euro im Monat kassiert, darf man hinzufügen.

Keine Qualifikation ist die beste

Die Ungereimtheiten gehen mit der Berufung Stephan Kramers zum Präsident des Verfassungsschutzes in Thüringen weiter. Denn laut Paragraf 2, Absatz 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetz soll das Amt „nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt“. Der amtierende Präsident Stephan Kramer, der seit 1. Dezember 2015 im Amt ist, hat aber