Deutschland

Kein Berufsverbot: Kinderschänder missbraucht zwei Mädchen und darf weiter als Erzieher arbeiten

Kein Berufsverbot: Kinderschänder missbraucht  zwei Mädchen und darf weiter als Erzieher arbeiten
Magdeburg: Der Angeklagte (M) wird im Landgericht von Justitzbeamten in den Verhandlungssaal geführt

Ein Kindergärtner aus Westeregeln in Sachsen-Anhalt hat zwei fünfjährige Mädchen mehrfach sexuell missbraucht. Seine abscheulichen Taten fotografierte und filmte er mit seinem Handy.Vor Gericht wurde der Kinderschänder nun zwar verurteilt, bekam allerdings kein Berufsverbot ausgesprochen. In Zukunft darf der Pädophile also wieder mit Kindern arbeiten und sich erneut an diesen vergehen.

von Bernd Steinert

Ein Kindergärtner ist am Mittwoch vor dem Landgericht Magdeburg wegen sexuellen Missbrauchs zweier fünf Jahre alter Mädchen verurteilt worden. John E. (26) hatte im restlos überfüllten Verhandlungssaal zugegeben, die beiden Minderjährigen im April und August 2018 in einer Kita in Westeregeln (Salzlandkreis) zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Pikant: Er zeichnete die sexuellen Übergriffe sogar auf Video auf und fertigte Fotos seiner abscheulichen Taten an.

Die zweite Jugendschutzstrafkammer des Landgerichts sprach den Erzieher, welcher übrigens selbst eine 4-jährige Tochter hat, was den Fall umso brisanter erscheinen lässt, wegen schweren sexuellen Missbrauchs in sechs Fällen und sexuellen Missbrauchs in einem Fall schuldig. Die Vorsitzende Richterin Anne Seydell blieb mit der verhängten Haftstrafe von sieben Jahren allerdings unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, welche einen achtjährigen Freiheitsentzug gefordert hatte.

Der 26-Jährige hatte seine widernatürlichen Triebe mutmaßlich bereits zuvor auch in seiner Freizeit ausgeübt. In Westeregeln war er unter anderem Leiter der Kinderfeuerwehr, Jugendfeuerwehrwart und Veranstalter eines Volksfestes. Bei diesen Aktivitäten war es jedoch zu keinen offiziell bestätigten Übergriffen auf Minderjährige gekommen, zugeschlagen hatte der Pädophile schließlich an seinem Arbeitsplatz.

Die Gefahr, dass ähnliche Ereignisse folgen werden, ist jedenfalls gegeben. Denn zur großen Überraschung fast aller Beteiligten verfügte Richterin Anne Seydell kein Berufsverbot. Der verurteilte Kinderschänder darf also im Anschluss an seine Haftstrafe wieder in seinem alten Job arbeiten. Es ist in höchstem Maße unverantwortlich, dass unsere Kinder in die Obhut eines vorbestraften Triebtäters gegeben werden sollen. Welches Elternteil könnte dies ruhigen Gewissens tun?

Dieses Urteil fügt sich auf tragische Weise den aktuellen Vorkommnissen in der Hauptstadt an. In Berlin will Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) zahlreiche sicherheitsverwahrte Vergewaltiger und Mörder freilassen. Nun soll also auch in Sachsen-Anhalt ein Pädophiler ganz offiziell wieder auf unsere Kleinen losgelassen werden. Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen. Der Rechtsanwalt des Angeklagten kündigte nach Verkündung des laschen Urteils an, er werde sich mit seinem Mandanten wegen einer möglichen Revision beraten. Offenbar sieht der Verteidiger Chancen, das Kuschel-Urteil nochmals zu drücken.

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