Deutschland

Kirche kürzt Pastor Gehalt wegen Kritik an „Homo-Lobby“

Kirche kürzt Pastor Gehalt wegen Kritik an „Homo-Lobby“
Pastor Olaf Latzel mit Bibel im August 2024 vor dem Landgericht Bremen.

Vier Jahre lang muß ein Bremer Pastor mit deutlich weniger Gehalt auskommen, weil er in einem Ehe-Seminar Kritik an Homosexualität übte. Seine Gemeinde stellt sich nun aber hinter ihn.

von Günther Strauß

 Der Vorstand der Bremer St.-Martini-Gemeinde hat sich hinter seinen Pastor Olaf Latzel gestellt und gleichzeitig die Leitung der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) scharf kritisiert. Hintergrund ist die Gehaltskürzung, die die BEK gegen Latzel verhängt hatte, weil dieser sich scharf von Homosexualität und deren Lobbyisten abgegrenzt hatte.

Im Mai hatte die Kirchenleitung verkündet, daß dem Pastor für die Dauer von vier Jahren fünf Prozent vom Gehalt abgezogen werden. Er wird damit für Aussagen von vor fast sechs Jahren bestraft: In einem Eheseminar seiner Gemeinde im Oktober 2019 hatte er Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Diese Homolobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt sich immer mehr hinein.“

Die Staatsanwaltschaft leitete wegen Volksverhetzung ein Strafverfahren gegen den 57jährigen ein – stellte es im vergangenen Jahr aber gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Latzel mußte 5.000 Euro an die Organisation „Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben“ in Bremen bezahlen, entschied die Richterin.

Pastor wünscht sich Ende der Belastung

Kritik an den Maßnahmen gegen Latzel kommt nun aus der eigenen Gemeinde, wie idea berichtet. Kirchenvorsteher Jürgen Fischer nannte das Disziplinarverfahren auf der Internetseite der Gemeinde „unsäglich“: Das Disziplinarverfahren hätte „nie aufgenommen werden dürfen“. Latzel habe zwar darauf verzichtet, gegen die Gehaltskürzung rechtlich vorzugehen, aber das dürfe „nicht als Anerkenntnis dieser Disziplinarverfügung gewertet werden, im Gegenteil“. Grund für diese Entscheidung sei vielmehr ausschließlich der Wunsch nach einem Ende des belastenden Verfahrens gewesen.

Fischer kritisierte darüber hinaus, daß seine Gemeinde nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen worden sei. Dies sei eine Verletzung der Beteiligungsrechte. Das ist nicht nur schlechter Stil, sondern zeugt von respektlosem Verhalten gegenüber dem direkt Betroffenen und der Gemeinde“, so Fischer. Alle hätten erst aus den Medien von dem Beschluß der BEK erfahren.

Begleitung Sterbender untersagt

Das ganze Verhalten der BEK bezeichnete Fischer als „unbarmherzige und rücksichtslose Haltung“ gegenüber den Mitgliedern von St.-Martini. So habe sie Latzel zeitweise nicht nur die öffentliche Verkündigung, sondern auch die seelsorgerliche Betreuung von Menschen in Notlagen und die Begleitung Sterbender untersagt.

Die Kirchenleitung habe mehrfach sowohl das Disziplinar- und Kirchenrecht als auch die Sorgfaltspflicht gegenüber Latzel verletzt. Außerdem kritisierte Fischer, die Kirchenleitung habe sich auch „nicht in der Lage gesehen, zu erklären, daß die Aussagen unseres Pastors zur praktizierten Homosexualität und zur Genderideologie von der Bibel her gedeckt sind, bei aller zulässigen Kritik der Wortwahl“. 

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