Die Lockerungen sind nicht einmal beschlossen, da gestern erst der Berliner Corona-Gipfel im Kanzleramt zwischen Bund und Ländern tagte – da sickern bereits die Konsequenzen durch, die Merkels Regierung für den Fall ansteigender Infektionszahlen – Stichwort Obergrenze – plant. Nach Gutsherrenart setzt der Staat auf das Prinzip von Zuckerbrot und Peitsche, von Erziehung und Strafe.
von Max Erdinger
Als seien Grundrechte eine Art Leckerli, mit dem das artige Fußvolk für seinen Gehorsam belohnt wird, stellt die Politik in Gönnerpose die schrittweisen Lockerungen in Aussicht, die in einer Art Kaskadeneffekt zwischen den Bundesländern nach und nach umgesetzt werden sollen. Aufgrund des gewachsenen öffentlichen Drucks – und der immer zuversichtlicher stimmenden Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens infolge schwindender Neuerkrankungen – wollten immer mehr Ministerpräsidenten Merkels heutigen Gipfel nicht abwarten, sondern preschten mit Einzelentscheidungen vor.
Somit versucht sich nun der Bund – präziser: das Kanzleramt unter seinem Chef, CDU-Staatsminister Helge Braun, – als obrigkeitlicher Bremsklotz, als eine Art Leitinstanz zu inszenieren, die dem fröhlichen Lockerungstreiben durchaus und ganz nach Gutdünken jederzeit wieder einen Riegel vorschieben kann. Die Öffnungen, erklärte Braun laut „Bild„, könnten durchaus auch wieder zurückgenommen werden. Das Kanzleramt habe „eine klare Vorstellung“ davon, wann das passieren könnte.
Merkel: Und seid ihr nicht willig…
Aus einer Telefonschalte von Braun und den Ministerpräsidenten habe die Zeitung erfahren, dass die Kriterien hierfür bereits feststehen: Wenn ein Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner zu verzeichnen hat, die nicht an einem Ort – etwa einem Altenheim – auftreten, muss der Landkreis zu den Corona-Auflagen vom 20. April zurückkehren. Nach dem Motto: Ihr habt es ja nicht anders gewollt, wir haben euch gewarnt… da hättet ihr eben vorsichtig sein müssen, jetzt setzt es eben Prügel.
Praktisch würde dies heißen, dass alle Läden, Betriebe und Einrichtungen, die nach diesem Datum wieder öffneten, „gleich erneut schließen müssten – Schulen, Friseursalons und Teile des Einzelhandels“, zeigt sich der „Merkur“ bestürzt. Auch Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen würden wieder in Kraft treten










