Was plant Innenminister Alexander Dobrindt nach dem CSD-Terror? Mehr Ausweisungen? Ein Ende der leichtfertigen Massen-Einbürgerung? Erschwerter Zuzug für radikale Muslime? Sein zentraler Wunsch ist: Vorbeugende Schutzhaft ohne Urteil für alle, die von Polizeibehörden als Gefährder eingestuft werden. Entsteht hier eine Regelung, mit der man auch Regierungskritiker aller Art wegsperren könnte?
von Peter Grimm
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt brachte seine Forderung in den letzten Tagen in jedem Interview unter: Es müsse endlich die Möglichkeit geben, jeden, der als sogenannter Gefährder eingestuft wurde, vorbeugend in Haft zu nehmen. Rund um die Uhr könne man die ganzen Gefährder nun einmal nicht überwachen, deshalb gehörten sie in die Zelle, damit sie nichts Böses anstellen können, soll das wohl heißen. „Präventivhaft“ heißt diese außergerichtliche Gefangenschaft bei Dobrindt. Die Forderung, eine solche für alle Gefährder möglich zu machen, klingt nach entschlossenem Vorgehen gegenüber potentiellen Tätern. Deshalb ist sie auch in der Vergangenheit schon von Politikern nach Anschlägen gern erhoben worden. Bleibt es nicht vielleicht wieder nur eine folgenlose Forderung, quasi als fester Bestandteil der Politiker-Rituale nach einem islamistischen Anschlag, so dass es sich gar nicht lohnt, darüber zu schreiben?
Vielleicht, aber in diesen Zeiten hat die Dobrindtsche Präventivhaft möglicherweise doch Chancen. Sie ist nach einem Anschlag politisch gut zu verkaufen und demonstriert entschlossenes Handeln, ohne an die heiklen Themen wie eine grundlegende Änderung der verheerenden Asyl- und Zuwanderungspolitik oder die Auseinandersetzung mit der fortschreitenden Islamisierung gehen zu müssen. Und außerdem lassen sich vielleicht in den dräuenden unruhigeren Zeiten Unruhestifter aller Art einfacher mal wegsperren.
Der Bundesinnenminister hat leider bislang nicht verraten, wie er sich die Ausgestaltung seiner Präventivhaft konkret vorstellt. Aber im Grundsatz soll wohl die Einstufung als „Gefährder“ – die eine Polizeibehörde vornimmt, ohne gerichtliche Prüfung oder ein Verfahren, in dem sich der Betroffene dagegen wehren könnte – dazu ausreichen, dass die Polizei einen Menschen ohne Haftbefehl, Anklage oder Urteil für eine gewisse Zeit inhaftieren kann.
Erfahrungen mit dem Unterbindungsgewahrsam
Wie freigiebig werden weisungsgebundene Polizeibehörden mit dem „Gefährder“-Stempel umgehen? Wird e












