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Operation AfD-Verbot: Die parteitaktische Atombombe

Operation AfD-Verbot: Die parteitaktische Atombombe
AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla

Aus den Argumentationslinien des Urteils über ein NPD-Verbot eröffnen sich bisher wenig beachtete Möglichkeit für ein Verfahren gegen die AfD. Genau darauf könnten einige politische Kräfte setzen – und es mithilfe der anlaufenden Überwachungsmaßnahmen tatsächlich versuchen. Die Folgen wären in jeder Hinsicht dramatisch.

von Willi Weißfuß

Marco Wanderwitz, der ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, möchte der Demokratie eine „Verschnaufpause“ vor der AfD verschaffen. Aktuell treibt der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz einen Antrag für ein Verbotsverfahren der AfD beim Bundesverfassungsgericht voran. Als positives Beispiel für ein Parteienverbot sieht Wanderwitz Griechenland.

Dort wurde die rechtsextreme Partei Goldene Morgenröte 2020 verboten. Gegenüber der Frankfurter Rundschau sagte Wanderwitz dazu: „Das Gros der Wählerinnen und Wähler hat sich wieder bei den demokratischen Parteien einsortiert, nachdem sie die rote Karte einmal deutlich vors Gesicht gehalten bekommen haben.“ Um diese rote Karte zeigen zu können, müssen entweder die Bundesregierung, der Bundesrat oder 5 Prozent der Bundestagsabgeordneten einen Antrag auf ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht stellen und dieses muss letztendlich zustimmen.

Allerdings: Die inhaltlichen Hürden sind geringer als viele denken. Um die Erfolgschancen eines Verbotsverfahrens gegen die AfD genauer beurteilen zu können, muss man einen Blick in das letzte Parteiverbotsverfahren der Bundesrepublik werfen. Denn die NPD hat diese Verfahren zwar gewonnen und wurde nicht verboten, dies lag jedoch nicht an ihrer Gesinnung, sondern schlichtweg an ihrer Irrelevanz und der damit nicht festgestellten Gefahr für die Freiheitlich demokratische Grundordnung. Dieses Argument würde bei Werten über 30 Prozent in Ostdeutschland bei einem möglichen AfD-Verbotsverfahren zweifelsohne wegfallen. Es würde also reichen, der AfD eine konsistente Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen – dafür setzte das Bundesverfassungsgericht beim NPD-Verfahren die Hürden allerdings relativ niedrig.

Das Erbe des NPD-Verfahrens

Der NPD attestierte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit insbesondere aufgrund des ethnisch definierten Begriffs der Volksgemeinschaft, der ethnisch Nicht-Deutsche ausschließt und damit gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstößt. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot allerdings extrem brisant: Auch die Äußerungen von Anhängern, also Personen, die nicht Parteimitglieder sind, aber als deren Unterstützer auftreten, können als Argument für ein Verbot herangezogen werden.

In der Pressemitteilung zum NPD-Verbotsurteil schreibt das Bundesverfassungsgericht: „Dass eine Partei die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt, muss sich aus den Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger ergeben. Anhänger sind alle Personen, die sich für eine Partei einsetzen und sich zu ihr bekennen, auch wenn sie nicht Mitglied der Partei sind.  Bei Äußerungen oder Handlungen einfacher Mitglieder oder von Anhängern, die nicht der Partei angehören, ist entscheidend, dass in deren Verhalten der politische Wille der Partei erkennbar zum Ausdruck kommt.“

Schnellorda und der „Ethnopluralismus“

Während bei der NPD die parteilosen Anhänger, Mitglieder freier Kameradschaften und sonstige Neonazis waren, ist die Situation bei der AfD komplexer. Die AfD hat sich über die Jahre ein vielschichtiges politisches Vorfeld aufgebaut, was auch sehr medial aktiv ist und dadurch ihre ideologischen Standpunkte für jeden zugänglich macht. Zu diesem Vorfeld gehören unter anderem die Identitäre Bewegung und das Institut für Staatspolitik in Schnellroda. Diese beiden genannten Organisationseinheiten sind im Verfassungsschutzbericht 2022 in der Kategorie rechtsextremer Verdachtsfall erwähnt.

Der Identitären Bewegung und dem Institut für Staatspolitik wird insbesondere der sogenannte „Ethnopluralismus“ vorgeworfen. „Ethnopluralismus“ ist von den Organisationen selbst verwendet Begriff, wonach es förderlich sei, wenn verschiedene Ethnien sich unter sich fortpflanzen würden. Damit einher geht ein ethnisch-abstammungsmäßig definierter Volksbegriff. Genau das hat im Urteil des Bundesverfassungsgerichtsurteil zum NPD-Verbot allerdings schon gereicht, um der NPD eine Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen.

Während die Identitäre Bewegung offiziell auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht, was jedoch in der Praxis wenig Relevanz hat, wird das Institut für Staatspolitik regelmäßig von führenden AfD-Größen besucht. Alice Weidel, Björn Höcke und Alexander Gauland sind nur ein paar der prominenten AfD-Größen, die beim Institut für Staatspolitik auftraten. Besonders Maximilian Krah, seines Zeichens Spitzenkandidat der AfD zur kommenden Europawahl, scheint eine enge Verbindung zum Institut für Staatspolitik zu haben. Neben etlichen Auftritten in Schnellroda hat Krah beim Antaios Verlag, dem Verlag des Instituts für Staatspolitik, sogar ein Buch veröffentlicht.

Ein Verbot der kompletten AfD könnte also schon damit argumentiert werden. Und genau darauf setzen. die Kräfte, die jetzt ein AfD-Verbot forcieren wollen. Man muss es so sehen: In den östlichen Bundesländern setzt der Verfassungsschutz immer drastischere Methoden gegen die AfD ein. Die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch die den Regierungen gegenüber weisungsgebundenen Indlandsgeheimdienste legitimiert eine vollständige Überwachung der Partei, inklusive Telekommunikations-Abhörung und menschlicher Quellen.

Es wird zwar nicht öffentlich ausgesprochen: Aber mit diesen Maßnahmen könnten ganz klar Verbotsverfahren vorbereitet werden – denn schon Erkenntnisse über einzelne Personen, auch nur im Vorfeld könnten aufgrund der im NPD-Urteil gesetzten niedrigen Hürden ausreichen, um ein Verfahren anzustoßen; auf jeden Fall um es politisch anzuheizen.

Die dramatischen Folgen eines Verbots

Ein Verbot der AfD, hätte sofort extreme Auswirkungen auf die Zusammensetzung des deutschen Bundestags und von allen Landesparlamenten, in denen die AfD vertreten ist. Es wäre die dramatischste Machtverschiebung in der Geschichte der Bundesrepublik, denn sie würde den Bundestag und 14 Landesparlamente im gleichen Moment treffen und das ganze ohne eine Wahl. Denn alle der über 200 Landtagsabgeordneten und der 79 Bundestagsabgeordneten mit AfD-Parteibuch würden ihr Mandat sofort verlieren. Bleiben dürfen hingegen alle, die aus der AfD-Partei ausgetreten sind oder von der AfD-Partei ausgeschlossen wurden, bevor der Antrag auf ein AfD-Verbot eingereicht wurde.

Die freigewordenen Sitze in den Parlamenten bleiben je nach Wahlgesetz entweder unbesetzt (beispielsweise Bundestag, Bayern) oder werden neu besetzt, indem das Zweitstimmenergebnis ohne Berücksichtigung der AfD Stimmen neu berechnet wird (beispielsweise Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern). Eine Neuwahl der gesamten Wahl ist trotz des Stimmenverfalls nirgendwo vorgesehen. Einzig bei den Direktmandaten, die nahezu keine Relevanz bei der politischen Größe von Parteien in einem Parlament haben, gibt es in manchen Bundesländern und im Bund die Regelung, dass wenn ein Direktkandidat aufgrund der Zugehörigkeit zu einer verbotenen Partei sein Mandat verliert, die Wahl wiederholt wird. Zurück bleiben massive Machtverschiebungen in den Parlamenten.

Neue Koalitionen und überflüssige Koalitionspartner

Anonymous News hat alle Landesparlamente und den Bundestag analysiert, um herauszufinden, wo bei einem Verbot der AfD eine neue Koalition möglich wäre und wo gar Koalitionspartner überflüssig werden würden.

Auf Bundesebene wäre die Ampel durch ein AfD-Verbot gefestigt, ihre Mehrheit solider. Scholz würde wohl bei der Ampel bleiben. Für eine Koalition aus SPD und Grünen würden bei einem Verbot der AfD nämlich noch 4 Mandate zur Mehrheit fehlen, eine Minderheitsregierung ist auf Bundesebene aktuell undenkbar.

Auf Länderebene wären die Änderungen wesentlich radikaler. In Baden-Württemberg kam die damalige grün-rote Regierung bei der Landtagswahl 2021 auf exakt 50 Prozent der Sitze – zu wenig. Die Grünen mussten ein Bündnis mit der CDU eingehen. Ohne die AfD wäre einer grün-roten Koalition eine Mehrheit gewiss. Nordrhein-Westfalen wird aktuell von schwarz-grün regiert. Ohne die AfD wäre dort eine stabile Mehrheit für rot-grün gegeben.

Mit dem Aufkommen der AfD wurde es immer häufiger nötig, dass drei Parteien miteinander koalieren. Ohne die AfD reichen teils auch zwei Koalitionspartner für die nötige absolute Mehrheit. Die aktuell in Rheinland-Pfalz regierende Ampel bräuchte die FDP nicht mehr. In Brandenburg könnte die SPD die CDU aus der Koalition werfen und mit den Grünen die Koalition fortsetzen. Sogar im aktuell politisch schwierigen Thüringen könnte aus der rot-rot-grünen Minderheitsregierung von Bodo Ramelow eine Zweierkoalition aus Linken und SPD werden, die eine parlamentarische Mehrheit von einer Stimme hat.

Die neuen Alleinregierungen

Drei Landesparteien würden im Fall eines AfD-Verbots eine Alleinregierung anstreben können, während sich eine Landespartei ärgern wird, dass es knapp nicht reicht. Denn die CSU, die bei der letzten Landtagswahl in Bayern 37,0 Prozent der Stimmen holte, würde bei einem Ausscheiden der AfD die absolute Mehrheit um einen Sitz verfehlen. Eine ähnliche und sehr skurrile Situation ergibt sich bei der CDU in Hessen, die mit 34,6 Prozent ebenfalls die absolute Mehrheit um nur einen Sitz verfehlen würde – wenn die AfD nicht einen Abgeordneten wegen Kontakten in die rechtsextreme Szene nicht in die Fraktion aufgenommen hätte und er deswegen daraufhin die Partei verließ. Dadurch wäre er von einem AfD-Verbot nicht betroffen und darf sein Mandat bis zum Ende der Legislatur weiter ausüben.

In Mecklenburg-Vorpommern könnte Manuela Schwesig mit ihrer SPD, die bei der letzten Landtagswahl 39,6 Prozent der Stimmen holte, alleine regieren und die rot-rote Koalition aufkündigen. In Sachsen-Anhalt hätte die CDU mit 37,1 Prozent der Wählerstimmen ebenfalls die absolute Mehrheit sicher und bräuchte SPD und FDP nicht mehr, genauso wie die sächsische die CDU, die auf Grüne und SPD verzichten könnte. Der CDU würden dafür in Sachsen nur 32,5 Prozent der Stimmen reichen – weniger als 1/3 der Wählerstimmen.

Sollten die in den letzten Absätzen skizzierten neuen Koalitionen entstehen, hätte ein solcher Linksrutsch massive Auswirkungen auf den Bundesrat, der aktuell noch von der Union stark mitbestimmt wird. SPD und Grüne könnten miteinander über 35 Sitze (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg) verfügen und hätten damit die Mehrheit der Sitze unter Kontrolle. Zum Vergleich: Aktuell haben SPD und Grüne gemeinsam über 12 Stimmen das sagen.

Kollaps des politischen Systems

Ein Blick auf die Stimmen, die in den Bundesländern auf AfD und die Parteien unter der 5 Prozent-Hürde fallen, zeigt ein demokratisches Dilemma. Denn bei einem AfD-Verbot wären beispielsweise 30,4 Prozent der Wählerstimmen nicht im Hessischen Landtag abgebildet. Die Landtage von Sachsen-Anhalt (31,2 Prozent), Thüringen (28,8 Prozent) und Brandenburg (31,7 Prozent) haben ähnliche Größenordnungen. In Sachsen wären sogar 41,2 Prozent der Wählerstimmen nicht im Parlament vertreten. Damit wären mehr Wählerstimmen nicht im sächsischen Landtag repräsentiert als Stimmen zur absoluten Mehrheit notwendig sind.

Sollte eine AfD bei den anstehenden Wahlen in Ostdeutschland, zum Beispiel in Thüringen auf 35 Prozent kommen, während Grüne und FDP knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern und es noch zusätzlich fünf Prozent für die sonstigen Parteien gäbe, ein nach aktuellen Umfragen realistisches Szenario, würden bei einem Verbot der AfD nach der Wahl, gerade einmal 25 Prozent der Wählerstimmen für 50 Prozent der Stimmen im Parlament reichen.

Ein AfD-Verbot wäre der größte Eingriff in die Herzkammern der Demokratie, die gewählten demokratischen Parlamente unseres Landes, seit Bestehen der Bundesrepublik. Es wäre die parteitaktische Atombombe – doch man sollte sich nicht darüber täuschen, dass es nicht versucht werden könnte. Gerade könnten die Überwachungsmaßnahmen neue öffentlichkeitswirksame Erktnenntnisse fördern. Auch ist es zu kurz gedacht, dass sich sofort eine neue Partei formieren könnte – die Verbotsmaßnahmen sind sehr weitreichend und richten sich auch gegen Nachfolge-Parteien. Zudem wären die Mittel und Strukturen der Partei zerstören. Es würde eine jahrelange Kartell-Wirkung im Parteiensystem zur Folge haben. Es wäre die größte Gefahr für die Demokratie in der Geschichte der Republik. Die Folge wäre der Kollaps des politischen Systems, wie wir es kannten und vermutlich eine endgültige Abwendung breiter Gesellschaftsschichten vom Staat.

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