Ein passdeutscher Türke rast zugekifft und mit etwa 100 km/h über die rote Ampel. Der 11-jährige Junge auf dem Fußgängerüberweg in Dortmund hat keine Chance! Er wird frontal erfasst und stirbt. Doch der Amtsrichter sieht keinen Haftgrund gegen den Fahrer. Eine verhängnisvolle Entscheidung!
von Jochen Sommer
Die deutsche Justiz hat es wieder einmal geschafft, sich maximal zum Narren zu machen und einen migrantischen Schwerkriminellen davonkommen zu lassen. Am 29. Juni war ein 19-jähriger Türke in Dortmund mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel gefahren und hatte dabei ein elfjähriges Kind sowie dessen 15-jährige Schwester erfasst. Erst 200 Meter nach der Kollision soll der Wagen zum Stehen gekommen sein. Der Junge erlag seinen schweren Kopfverletzungen drei Tage später im Krankenhaus, seine Schwester erlitt schwere Verletzungen, ist aber nicht in Lebensgefahr.
Da – wie im besten Deutschland aller Zeiten üblich, sofern der Täter über den Bonus des “Migrationshintergrundes” verfügt – das Dortmunder Amtsgericht einen Haftbefehl gegen den halbstarken Raser wegen fahrlässiger Tötung abgelehnt hatte, konnte der Beschuldigte sich bequem in die Türkei absetzen. Seine beiden Beifahrer soll er zuvor noch bedroht haben, um deren Aussage bei der Polizei zu verhindern. Alles kein Problem für die moderne Justiz menschlichen Antlitzes “buntes-“deutschen Typs. Die Folge:„Wir gehen davon aus, dass der Tatverdächtige sich nun auf der Flucht befindet und verschleiern möchte, dass er hinter dem Steuer saß“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, der auch bestätigte, dass der Verdächtige am 4. Juli in die Türkei “gereist” sei. Kein Problem, denn selbstverständlich besitzt auch dieser Täter wieder die Doppelstaatsbürgerschaft und ist, je nach Bedarf, wahlweise Türke oder “Deutscher”.
Erstmal Urlaub machen
Mit welcher formalen Begründung – sofern es eine gab – der zuständige Gesinnungsrichter den Haftbefehl verweigerte, ist unklar. Zwar revidierte das Landgericht Dortmund die Entscheidung des Amtsgerichts, nachdem die Staatsanwaltschaft Beschwerde dagegen eingelegt und auf die Fluchtgefahr verwiesen hatte, und stellte den Haftbefehl aus; da war es jedoch bereits zu spät, die neuerliche Sabotage der Rechtsordnung mit tatkräftiger Mitwirkung der gerichtlichen Eingangsinstanz war da bereits geglückt und









