Die Masken fallen: Weil die AfD demokratische Wahlen gewinnen könnte, wird in der „taz“ bereits laut über gewaltsamen Widerstand nachgedacht. Die Antifa zieht indes Zehntausende Linksextremisten in Sachsen-Anhalt zusammen. Ziel ist es offenbar, gegen eine mögliche AfD-Regierung unter Ulrich Siegmund zu putschen. Was rollt da auf uns zu?
von Thomas Hartung
Es gibt Sätze, deren eigentliche Bedeutung nicht in dem liegt, was sie ausdrücklich fordern, sondern in dem, was sie plötzlich für denkbar erklären. Ein solcher Satz steht seit vergangenem Wochenende in der “taz”. Unter der Überschrift „Weckruf zur Wehrhaftigkeit“ schreibt Jens Uthoff angesichts einer möglichen AfD-Regierungsübernahme, es sei „zwingend“, sich mit Widerstandsformen auseinanderzusetzen – „notfalls auch gewaltförmiger Natur“. Die Legitimität gewaltsamen Widerstands, relativiert der Kommentar zwar, sei schwer zu beantworten; dennoch bleibt die entscheidende Verschiebung: Politische Gewalt gegen eine mögliche, aus Wahlen hervorgegangene Regierung wird nicht mehr kategorisch verworfen, sondern als Option in den Horizont legitimer Überlegungen aufgenommen. Dieser semantische Schritt ist größer, als er zunächst wirkt.
Bisher galt im demokratischen Selbstverständnis eine verhältnismäßig einfache Regel: Parteien treten zu Wahlen an; Wähler entscheiden; parlamentarische Mehrheiten bilden Regierungen; diese sind an Gesetz und Verfassung gebunden und können von Parlamenten, Gerichten, Opposition, Medien und den Wählern kontrolliert und abgelöst werden. Die demokratische Ordnung besteht gerade darin, dass der politische Gegner nicht zum Feind wird, dessen Herrschaft mit außerlegalen Mitteln verhindert werden darf. Nun tritt ein anderes Demokratieverständnis hervor: Demokratie soll gelten – solange das Ergebnis innerhalb eines bestimmten politischen Erwartungskorridors bleibt.
Der demokratische Ausnahmezustand vor dem Ausnahmezustand
Natürlich besitzt das Grundgesetz ein Widerstandsrecht. Artikel 20 Absatz 4 bestimmt, dass alle Deutschen gegen denjenigen Widerstand leisten dürfen, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, sofern „andere Abhilfe nicht möglich ist“. Doch gerade diese letzte Bedingung ist entscheidend. Das Widerstandsrecht ist keine politische Generalklausel zur Bekämpfung missliebiger Regierungen. Es bezeichnet den äußersten Notfall einer zusammenbrechenden Verfassungsordnung, nicht den normalen Konflikt innerhalb einer funktionierenden Demokratie. Solange Gerichte urteilen, Parlamente arbeiten, Opposition möglich ist, Medien frei publizieren und Wahlen stattfinden, ist „andere Abhilfe“ vorhanden. Das Verblüffende am neuen linken Widerstandsdiskurs besteht in seiner zeitlichen Struktur: Es soll Widerstand gegen einen Ausnahmezustand geleistet werden, bevor dieser überhaupt eingetreten ist. Eine Partei könnte eine Wahl gewinnen. Sie könnte eine Regierung bilden. Diese könnte möglicherweise verfassungswidrig handeln. Also müsse man heute darüber nachdenken, ob man sich ihr „gewaltförmig“ widersetzen müsse.
Das ist – zudem putativer – Präventivnotstand. Man erklärt die denkbare Zukunft zur Legitimation außerordentlicher Mittel in der Gegenwart. Fast jede autoritäre Bewegung hat ihre Grenzüberschreitungen mit der Behauptung legitimiert, der Gegner werde künftig etwas noch Schlimmeres tun. Die Gewalt versteht sich dann als vorweggenommene Verteidigung. Gerade deshalb hatte der demokratische Rechtsstaat die Idee, nicht vermutete Absichten, sondern konkrete Handlungen rechtlich zu beurteilen.
Eine Regierung ist kein Staatsstreich
Der zentrale Kategorienfehler besteht darin, den Regierungsantritt einer nicht verbotenen Partei bereits in die Nähe einer „Machtergreifung“ zu rücken. Wer zur Wahl steht, eine Wahl gewinnt und aufgrund parlamentarischer Mehrheitsverhältnisse einen Ministerpräsidenten stellt, hat den Staat nicht „ergriffen“. Er hat ein Amt auf Zeit erhalten. Seine Regierung unterliegt denselben Verfassungen, Gesetzen, Gerichten und derselben parlamentarischen Kontrolle wie jede andere. Man kann der AfD zutrauen oder vorwerfen, bestimmte institutionelle Veränderungen anzustreben. Man kann warnen, demonstrieren, publizieren, klagen und bei der nächsten Wahl für ihre Abwahl kämpfen. Genau dafür wurde Demokratie erfunden. Eine Demokratie, die nur solche Regierungswechsel akzeptiert, deren Richtung ihren selbsternannten Verteidigern gefällt, ist keine Demokratie mehr, sondern eine republikanische Vormundschaftsordnung. Das Volk darf wählen, aber nur innerhalb des erlaubten Resultats.
Hier zeigt sich ein tieferer Wandel. In der klassischen Demokratie ist das Volk der politische Souverän – gebunden durch Verfassung und Gewaltenteilung. Im neuen antifaschistischen Demokratieverständnis tritt daneben ein moralischer Souverän aus Aktivisten, NGOs, Journalisten und Teilen des politischen Apparats, die für sich beanspruchen, darüber entscheiden zu können, was überhaupt noch als demokratisch gelten darf. Wer sagt: „Ich halte diese Partei für falsch“, nimmt am politischen Wettbewerb teil. Wer sagt: „Diese Partei darf trotz Wahlerfolges nicht regieren“, beansprucht Herrschaft über den Wettbewerb. Und wer sagt: „Wenn sie regiert, müssen wir auch über gewaltförmigen Widerstand nachdenken“, stellt sich potentiell über das Verfahren, aus dem demokratische Legitimität hervorgeht. Damit wird der “Antifaschist” zum Meta-Souverän, das Wahlvolk zum demokratischen Problemfall.
Das Volk unter Bewährung
Je stärker bestimmte Parteien wachsen, desto häufiger wird nicht nach den Gründen ihrer Wahlerfolge gefragt, sondern nach den Möglichkeiten, ihre Wirkung institutionell zu begrenzen. Parteien entscheiden über Koalitionsausschlüsse, Parlamente über Ämterbesetzungen, Behörden über Verfassungstreue, Verbände über Widerstand, Medien über Plattformvergabe. Zusammengenommen entsteht ein bemerkenswertes Bild: Der Bürger darf wählen, doch anschließend beginnt ein System institutioneller Nachprüfung, ob sein Votum politisch akzeptabel war. Das demokratische Misstrauen richtet sich nicht mehr primär gegen die Regierenden, sondern gegen die Regierten. Der Souverän steht unter Beobachtung.
Das Schlüsselwort lautet „wehrhaft“. Die Bundesrepublik versteht sich als wehrhafte Demokratie und besitzt Mittel gegen Organisationen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Doch Wehrhaftigkeit besitzt eine institutionelle Logik. Nicht Redakteure verbieten Parteien. Nicht Straßenaktivisten erklären Verfassungsfeinde. Dafür existiert eine Rechtsordnung. Gerade dieser Unterschied trennt den Rechtsstaat von der politischen Selbstjustiz. Wird „wehrhafte Demokratie“ zu einem frei verfügbaren moralischen Begriff, lässt sich beinahe jede Grenzüberschreitung damit legitimieren. Irgendwann kann sogar Gewalt als Wehrhaftigkeit erscheinen. Die sprachliche Transformation ist simpel: Gewalt ist schlecht. Antifaschismus ist gut. Antifaschistische Gewalt ist folglich keine gewöhnliche Gewalt mehr, sondern Verteidigung.
Die wundersame Moralwäsche der Gewalt
Die eigene Gewalt wird fast niemals Gewalt genannt. Sie ist Widerstand, Notwehr, Selbstverteidigung, Wehrhaftigkeit. Die Gewalt des Gegners dagegen ist Terror, Faschismus oder Angriff auf die Demokratie. Damit entsteht eine asymmetrische Moral. Die Tat wird nicht nach ihrer Form beurteilt, sondern nach der Gesinnung ihres Urhebers.









