Immer häufiger setzen die Sicherheitsbehörden stille SMS und andere digitale Ortungswanzen ein, um potenziellen Terroristen und anderen Schwerverbrechern auf die Schliche zu kommen. Je mehr kriminelle Migranten nach Deutschland kommen, desto größer die Gefahr, dass auch Unbeteiligte in »digitalen Schleppnetzen« laden.
von Michael Brückner
Im vergangenen Jahr verschickten die Deutschen rund 13 Milliarden SMS-Kurznachrichten. Damit ist dieses Medium nicht mehr ganz so populär wie noch ein paar Jahre zuvor. Von den Behörden indessen werden SMS als digitale Überwachungsinstrumente immer häufiger eingesetzt. Das Smartphone wird mehr und mehr zur »Ortungswanze «. Wie unlängst das Bundesinnenministerium auf eine Kleine Anfrage mitteilte, versandte der Verfassungsschutz allein im ersten Halbjahr 2018 über 103 000 sogenannte stille SMS, das Bundeskriminalamt verschickte im selben Zeitraum fast 31 000 solcher »Späh«-SMS, die Bundespolizei knapp 39 000. Der Zoll machte erst gar keine Angaben.
Die stillen SMS erscheinen nicht auf dem Smartphone des Empfängers. Das Handy bestätigt dem Telefonanbieter jedoch deren Eingang und schickt ihm einen »heimlichen Ping«, im Fachjargon »stealth ping« genannt. Der Ping zeigt an, wo sich das angewählte Smartphone gerade befindet. Diese Information leitet der Telefonanbieter an den Absender der SMS – also an die Behörden – weiter. So lassen sich mit sehr geringem Aufwand recht präzise Bewegungsprofile erstellen, ohne dass der Handybesitzer das bemerkt. Um festzustellen, ob er mit stillen SMS überwacht wird, braucht der Betreffende eine aufwändige Spezialsoftware und ein hohes Maß an technischer Expertise.
Der Staat »pingt« alle eineinhalb Minuten
Statistisch gesehen »pingt« der Staat mittlerweile alle eineinhalb Minuten. Das ist zwar datenschutzrechtlich sehr umstritten, doch hat der Bundesgerichtshof den Einsatz dieser Ortungswanzen ausdrücklich gebilligt. Allerdings sei der Versand von stillen SMS nur bei Ermittlungen wegen schwerer Straftaten und nach Zustimmung eines Richters erlaubt. Doch Handys eignen sich nicht nur mithilfe von stillen SMS zur Ortung gesuchter Personen.
Ein anderes Instrument ist die sogenannte Funkzellenabfrage. BKA und Bundespolizei haben dadurch die Möglichkeit, eine Liste aller Handys anzufordern, die in der Nähe eines Tatorts freigeschaltet waren. Nach











