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Skandal: Hammerbanden-Anführerin Lina Engel frei!

Skandal: Hammerbanden-Anführerin Lina Engel frei!
Hammerbanden-Terroristin: Lina Engel

Als Anführerin der Hammerbande prügelte sie unliebsame Mitmenschen regelmäßig ins Koma. Dass bei den Überfällen niemand getötet wurde, grenzt an ein Wunder. Nun wurde die Linksterroristin Lina Engel auf Anordnung des Bundesgerichtshofs heimlich, still und leise aus der Haft entlassen.

von Günther Strauß

Das ist wirklich ein starkes Stück! Die Anführerin der linksautonomen Hammerbande, Lina E., wurde auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen. Nach Angaben des Bundesgerichtshofs soll sie eine positive Sozialprognose aufweisen. So klingt das dann in einer entsprechenden Presseerklärung:

„Denn nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens kann der Verurteilten eine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit gestellt werden. Dies gilt insbesondere, weil sie sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive hat.“

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte der Bande vorgeworfen, „als Mitglieder oder Unterstützer – (…) einer spätestens Ende 2017/Anfang 2018 in und um Leipzig gegründeten Vereinigung, deren Mitglieder eine militante linksextremistische Ideologie teilten“, gezielt Andersdenkende körperlich attackiert zu haben.

In der Öffentlichkeit hat sich die Truppe dieser Verdächtigen als „Hammerbande“ einen traurigen Namen gemacht. Ihre Überfälle, so stend es in der Anklage, seien in der Regel intensiv vorbereitet worden, darunter Ausspähungen von Lebensgewohnheiten der ausgewählten Opfer, die dann mit brutaler Gewalt bearbeitet wurden. Dabei kamen wiederholt auch Schlagwerkzeuge, wie eben Hämmer, zum Einsatz. Das Leben der Attackierten wurde zweifellos riskiert.

Dennoch geht es für Rädelsführerin Lina E. nun früher heraus aus dem Gefängnis. Die Sächsische Zeitung dazu: „Zuletzt hat sie – nach rund zwei Dritteln ihrer Haftstrafe – einen Antrag auf Entlassung auf Bewährung gestellt. Das OLG Dresden entschied darüber nach Angaben eines Sprechers Ende März zugunsten von E.“ Nach einer Beschwerde des Generalbundesanwalts ist die Sache nun offiziell.

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