Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind bezahlte Lobbytätigkeiten gesetzlich verboten. Doch Yasmin Fahimi (SPD), die frisch gewählte Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), pfeift auf das Abgeordnetengesetz. Rotzfrech hat sie ihr Mandat einfach behalten und kassiert den Steuerzahler gleich doppelt ab. Und das auf höchstem Niveau!
von Günther Strauß
Die Transparenzvorschriften des Bundestags sind eindeutig: Bezahlte Lobbytätigkeit für Dritte ist nach Paragraph 44a des Abgeordnetengesetzes verboten. Doch die neue DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi hat ihr Mandat bisher nicht niedergelegt. Sie ist weiterhin Mitglied der SPD-Fraktion. Nun kassiert sie neben ihrer Abgeordneten-Diät in Höhe von 10.083 Euro auch das DGB-Gehalt von mehr als 10.000 Euro im Monat.
Fahimi hatte zugesagt, nach ihrer Wahl zur Gewerkschaftschefin ihr Bundestagsmandat niederzulegen. Doch die frühere SPD-Generalsekretärin gönnt sich nun einfach Parlamentsurlaub – bei vollen Bezügen. Aus dem DGB heißt es nach entsprechender Kritik: „Ihr Mandat legt sie zum 30.06. nieder. Dafür hat sie am 01.06. einen Termin bei der Bundestagspräsidentin.“ Heißt: Sie verdient rund zwei Monate doppelt, obwohl sie im Bundestag gar nicht mehr arbeitet. Warum, wird nicht erklärt.
Zweifel gibt es an einer weiteren DGB-Aussage: „Seit ihrer Wahl zur DGB-Vorsitzenden ist Frau Fahimi in ihrer Funktion als Abgeordnete offiziell beurlaubt.“ Doch eine „Beurlaubung“ existiert überhaupt nicht. Laut Bundeswahlgesetz kann ein Abgeordneter nur durch eine entsprechende Erklärung auf sein Mandat verzichten – und das hat Fahimi bisher nicht getan.
Weil sie weiter Abgeordnete bleibt, ist der Bundestag auch verpflichtet, weiter die Diäten zu bezahlen. Den Doppel-Verdienst räumt der Gewerkschaftsbund jetzt auch schriftlich ein: „Yasmin Fahimi wird ihre Bezüge als DGB-Vorsitzende für die Monate Mai und Juni der Bundestagsverwaltung als Nebeneinkünfte melden.“
Eindeutiger Gesetzesverstoß
Im Abgeordnetengesetz heißt es: „Unzulässig neben dem Mandat ist die entgeltliche Interessenvertretung für Dritte gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung und sind entgeltliche Beratungstätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der










