Deutschland

Urteil: Kinderpornografie dient der „Identitätsfindung“ 

Urteil: Kinderpornografie dient der „Identitätsfindung“ 
Mehr als 70 Dateien gefunden: Transfrau nennt vor Gericht absurden für den Besitz von Kinderpornografie

Weil 70 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt im Besitz einer Transfrau festgestellt wurden, musste sich der 52-Jährige vor Gericht verantworten. Das erkannte in dem Besitz aber eher den Prozess der „Identitätsfindung“ und verkündete ein eher mildes Urteil.

von Manfred Ulex

Obwohl über 70 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt bei einer Transfrau festgestellt wurden, kam die 52-Jährige glimpflich davon, berichten die Nürnberger Nachrichten. In einer Schöffensitzung legte Jürgen Kämmerer (Name geändert), der heute Beate heißt, abstruse Gründe für den Besitz des Materials dar. Doch die vorsitzenden Richter des Amtsgericht Hersbruck folgten den Ausführungen der Transfrau und erklärten, die 52-Jährige habe das kinder- und jugendpornografische Material nicht zur Stillung eines sexuellen Verlangens besessen.

2021 wurden bei Jürgen Kämmerer (vor seiner „Transition“) zahlreiche Bilddateien gefunden, bei denen es sich um „Posingbilder im teil bekleideten Bereich, aber in deutlich sexualisierter Form“. Ein als Zeuge geladener Polizist brachte es bei der Anhörung dann auf den Punkt: Es handelte sich um explizite kinderpornografische Inhalte. „Nackte Genitalien und sexuelle Handlungen“ seien zu sehen, so beispielsweise ein minderjähriges Mädchen beim Oralverkehr.

Kämmerer gab zwar den „Mist“ zu, betonte aber, das Material sei ein „Teil ihrer transsexuellen Geschichte“. Kämmerer betonte, sich schon im Kindesalter als Frau gefühlt zu haben, sei in den schwierigen Verhältnissen eines Kinderheims aufgewachsen und wollte mit dem Material sozusagen etwas nachholen. Selber Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen ausführen, das möchte Kämmerer aber nicht und sagte: „Es tut mir aufrichtig leid.“

Weil die Transfrau ein Geständnis ablegte und Reue zeigte, bewerteten die Staatsanwältin Kämmerers Entwicklung grundsätzlich als positiv und merkte an, die Bilder hätten ja nicht zur Befriedigung pädophiler Interessen gedient, sondern seien für die „Identitätsfindung“ der Transfrau wichtig gewesen.

Nur die schiere Masse der Dateien, die zudem auf verschiedenen Geräten verteilt gespeichert wurden, kreidete die Staatsanwältin an und erklärte, darin ein Indiz für das Verlangen der Transfrau zu erkennen, die Bilder überall abrufbar bereitzuhalten. Während die Staatsanwältin ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung forderte, plädierte der Verteidiger auf ein Jahr. Der vorsitzende Richter sprach letztlich eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung aus.

Für den Besitz von Kinderpornografie sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahre vor. Bei einem Maß von unter zwei Jahren kann der Richter die Strafe auf Bewährung aussetzen. Mit einer Strafe von etwas über einem Jahr auf Bewährung wurde Kämmerer also ein vergleichsweise mildes Urteil erteilt, weil die Bilder ja keine extremen sexuellen Handlungen zeigen würden, meinte der Richter.

Kämmerer war in den Fokus von Ermittlungen geraten, nachdem das Bundeskriminalamt einem Hinweis nachgegangen war. Weil jeder Nutzer im Internet eine Spur hinterlässt und so auch Fotos und Videos mit Fingerabdrücken versehen werden können, konnte das BKA die verdächtigen Downloads zuordnen und Kämmerer in dessen Wohnung stellen. Dabei stellte die Polizei unwürdige Verhältnisse in den Wohnräumen der Angeklagte fest und schaltete sogar das Gesundheitsamt ein. Ein Polizist sagte dem Gericht, es wirkte, als hätte Kämmerer die Kontrolle über ihr Leben verloren.

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