Als Reaktion auf den Terroranschlag von Solingen plant Nancy Faeser ein neues Sicherheitsgesetz. Dieses sieht weitläufige Verschärfungen des Waffenrechts vor. Wieder werden Grundrechte geschleift.
von Boris Cherny
Die Bundesregierung plant als Reaktion auf den Anschlag in Solingen ein neues „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“. Die Gesetzesnovelle soll eben jene Aspekte verbessern, damit in Zukunft Terroranschläge besser verhindert werden können. Doch das Ergebnis der Pläne, die maßgeblich von Bundesinnenministerin Faeser vorangetrieben wurden, ist ein neues Vorhaben, um die Rechte aller Bürger zu beschneiden. Konkret soll das Waffenrecht erneut verschärft werden. Dabei sollen künftig in bestimmten Fällen anlasslose Kontrollen von Profilen in den sozialen Medien möglich sein.
Dadurch soll der Zugang zu Waffen für Terroristen und Extremisten erschwert werden. Dabei werden die allerwenigsten Terroranschläge, weder extremistischer noch islamistischer Art, mit legal erworbenen Waffen begangen. Oder man weicht von vornherein auf illegale Waffen aus, wie der Täter von Solingen, dessen Anschlag explizit als Begründung für das neue Gesetz genutzt wird.
Das Waffengesetz wird an mehreren Stellen geändert. Zum einen wird Paragraf Vier angepasst. Dieser befasst sich mit den Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis. Eine Voraussetzung ist die Zuverlässigkeit, also ob der Antragsteller zuverlässig genug ist, um eine Waffe zu führen. Psychische Krankheiten, eine kriminelle Vorgeschichte, aber auch strafbarer politischer Extremismus, wie die Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation, können jemanden von einer solchen Zuverlässigkeit, die auch im Nachhinein immer wieder überprüft wird, ausschließen.
Bisher muss die zuständige Behörde erst mithilfe von bestimmten „besonderen Befugnissen“, die sie aufgrund eines Verdachts auf richterliche Anordnung erhalten hatte, nachweisen, dass sie einer Person die Zuverlässigkeit absprechen kann. Nach der bevorstehenden Änderung des Waffengesetzes wird sich das nun aber voraussichtlich ändern. Zukünftig können Behörden schon allein wegen öffentlicher Äußerungen oder Taten der Waffenbesitzer bzw. Antragsteller entscheiden, ob die Person die notwendige Zuverlässigkeit besitzt oder nicht. Das heißt, dass künftig Menschen auch ohne dass sie sich strafbar gemacht haben, der Waffenschein entzogen werden kann.
Die Waffenbehörde wird dabei nach neuer Rechtslage auch anlasslos die öffentlichen Äußerungen der Waffenbesitzer bzw. Antragsteller überprüfen. Das heißt, sie wird zukünftig auch im Internet nach vermeintlich problematischen Aussagen suchen und diese möglicherweise sogar als Grundlage für den Entzug der Zuverlässigkeit und damit des Waffenscheins nutzen. Praktisch bedeutet das, dass die Behörde den Social-Media-Auftritt von bestimmten Menschen anlasslos überprüfen wird. Waffenbehörden sind dabei weisungsgebunden an politische Institutionen. Wer also als extremistisch eingestuft wird und damit seine Waffe verliert, wird zukünftig eine politische Frage werden.
Die neu eingeführte anlasslose Social-Media-Kontrolle könnte dabei ein erster Schritt zu einer weitläufigen politischen Überwachung werden. Immer wieder kündigen Politiker der Ampelregierung an, stärker gegen vermeintlichen Hass, Hetze und Desinformationen vorgehen zu wollen. Kürzlich forderte der Bürgerrat „Forum gegen Fakes“ einen neuen Straftatbestand „Desinformation“ einzuführen.
Auch Paragraf 45 des Waffengesetzes soll verschärft werden. Mit der Reform soll die Konfiszierung von Waffen, nachdem dem Besitzer die Waffenerlaubnis entzogen wurde, deutlich einfacher werden. Besonders fragwürdig ist dabei eine Passage, die es Behörden erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen, schon bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers, die Waffen auf richterlichen Beschluss zu konfiszieren. Bisher konnte dies erst nach dem Abschluss des Verfahrens geschehen. Damit könnten zukünftig wegen eines Verdachts, dass ein Waffenbesitzer keine Zuverlässigkeit mehr besitzt, schon Hausdurchsuchungen durchgeführt werden. Fraglich ist, ob eine solche Regelung mit der in Artikel 13 des Grundgesetzes festgeschriebenen Unverletzlichkeit der Wohnung einhergehen kann.
Doch auch das bereits viel diskutierte Messerverbot ist in der Gesetzesnovelle enthalten. Anders als die anderen Teile der Gesetzesänderung betrifft das Verbot nicht nur Waffenbesitzer, sondern jeden Bürger der Bundesrepublik. Messer jeder Art werden dann im ÖPNV und auf öffentlichen Veranstaltungen verboten sein. Außerdem wird es den Bundesländern einfacher gemacht, Messerverbotszonen einzuführen. Keines dieser Dinge wird Terroristen oder Extremisten daran hindern, Anschläge mit Messern und anderen Waffen zu begehen; sie fürchten logischerweise keine Strafen und Konsequenzen. Leiden werden unter dem Messerverbot vor allem die einfachen Bürger.
Ebenso betreffen die anderen Waffenrechtsverschärfungen vor allem die normalen Sportschützen und Jäger. Dass zukünftig Hausdurchsuchungen nur aufgrund eines Verdachts möglich sein werden, ist irritierend. Zusätzlich könnten Menschen bald allein wegen für die Politik unliebsamer Aussagen ihren Waffenschein verlieren. Der Gesetzesentwurf der Ampel ist also eindeutig ein Angriff auf die Grundrechte, nicht nur von Waffenbesitzern.
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