Seit April 2021 gilt an allen Schulen deutschlandweit eine Selbsttest-Pflicht. Nach den Sommerferien wurde diese noch verschärft. Die Bundesländer binden damit das Recht auf Bildung für Schüler sowie das Recht auf Berufsausübung für Schulbedienstete an die Bereitschaft zu einem regelmäßigen Antigentest. Damit nicht genug: Nach den Erfahrungen mit dem politischen Vorgehen in anderen Gesellschaftsfeldern muss davon ausgegangen werden, dass die Testpflicht ein entscheidender Schritt zur indirekten Impfpflicht für Kinder ist.
von Stefan Korinth
Nach den diesjährigen Osterferien hatten 13 von 16 deutschen Bundesländern eine Corona-Testpflicht als Voraussetzung für den Schulbesuch eingeführt. Sachsen hatte damit sogar schon im März begonnen. Mit der sogenannten Bundesnotbremse (26. April) wurde die Regelung schließlich für alle Bundesländer verpflichtend. Betroffen sind nahezu elf Millionen Schüler, fast 800.000 Lehrer und sämtliche übrigen Schul-Angestellten wie Hausmeister, Sekretärinnen, Reinigungspersonal, Horterzieher oder pädagogische Hilfskräfte.
Sie alle mussten bis zu den Sommerferien zweimal wöchentlich – je nach Bundesland – einen aktuellen negativen Test beim Betreten des Schulgebäudes vorlegen oder sich in der Schule unter Aufsicht selbst testen. Mit Start des neuen Schuljahres verschärften nun viele Kultusminister die Regelung: Inzwischen muss der Selbsttest dreimal wöchentlich, bei bestimmten Voraussetzungen sogar täglich durchgeführt werden. Befreit ist in den meisten Fällen nur die unter Schülern noch kleine Gruppe von „Geimpften und Genesenen“. Die Schulen wurden damit zu einer der ersten Einrichtungen hierzulande, in der die sogenannte „3G-Regel“ durchgesetzt wurde.
Um das taktische Vorgehen der Politik hierbei besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick zurück: Begleitet wurde die Einführung verpflichtender Selbsttests im Frühling von einer massiven PR-Kampagne mit rigorosen und oft inhaltsgleichen Wortmeldungen von Verbandsfunktionären. Hier nur einige von vielen Beispielen aus dieser Phase:
„Wer nicht getestet werden kann oder will, muss vom Präsenzunterricht ausgeschlossen werden.“ (Ulrich Silberbach, Vorsitzender des Beamtenbundes DBB)
„Wer sich nicht testen lassen möchte, sollte nach den Osterferien nicht am Schulunterricht in Präsenz teilnehmen dürfen. Wir brauchen jetzt keine Diskussionen, sondern konkrete Maßnahmen.“ (Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer Städte- und Gemeindebund)
„Der Deutsche Lehrerverband unterstützt vorbehaltlos die Forderung nach einer umfassenden Testpflicht für Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen als Voraussetzung für die Teiln









