Über 1,5 Millionen einzelne Nebenwirkungen nach Corona-Impfungen wurden bislang an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) gemeldet. In der „Datenbank zur Erfassung der Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen von Arzneimitteln“ fällt zudem auf, dass über 50 Prozent aller Meldungen als „ernst“ eingestuft werden. Darin enthalten sind außerdem knapp 15.500 Berichte mit tödlichem Ausgang.
von Tim Stumpf
Eine Million fünfhundertneuntausendzweihundertsechsundsechzig oder 1.509.266 Einzelfallmeldungen zu Corona-Impfungen sind binnen der letzten sechs Monate bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) eingegangen. In vielen Fällen umfasst eine Verdachtsmeldung nur eine Nebenwirkung, andere Betroffene berichten von einem Dutzend oder mehr Symptomen. Insgesamt listet die „Datenbank zur Erfassung der Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen von Arzneimitteln“ Meldungen von 581.317 Personen nach Corona-Impfung. Darunter befinden sich auch 15.472 Meldungen mit tödlichem Ausgang.
Während Studien der Hersteller vorrangig von „guter Verträglichkeit“ und „milden bis moderaten Nebenwirkungen“ der experimentellen Impfstoffe sprachen, zeichnen die Daten der EMA ein anderes Bild. Demnach werden jeweils die Hälfte der Meldungen und Symptome als „ernst“ beziehungsweise „schwer“ beschrieben.
„öglicherweise nicht unmittelbar lebensbedrohlich“
Im Benutzerleitfaden für Web-Meldungen der EMA heißt es dazu:
„Die Schwere liefert Informationen zur vermuteten Nebenwirkung. Sie kann als ‚schwerwiegend‘ eingestuft werden, wenn sie einem medizinischen Ereignis entspricht, das einen tödlichen Verlauf hat, lebensbedrohlich ist, eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus erforderlich macht, in einer anderen medizinisch wichtigen Erkrankung oder in der Verlängerung eines bestehenden Krankenhausaufenthaltes resultiert, zu andauernder oder signifikanter Behinderung oder Invalidität führt oder eine(n) angeborene(n) Anomalie/Geburtsfehler darstellt.“
Darüber hinaus könnten sich „schwere“ Nebenwirkungen auf „weitere wichtige medizinische Ereignisse beziehen, die möglicherweise nicht unmittelbar lebensbedrohlich sind oder zum Tod oder zur Aufnahme im Krankenhaus führen, aber unter Umständen eine Gefahr für den Patienten darstellen oder einen Eingriff (Behandlung) erfordern, um eine der vorstehend genannten Auswirkungen zu verhindern“.
Eine genaue Definition wie beispielsweise der Impfstoffhersteller BioNTech in seinen Impfstudien liefert die EMA nicht. Inwieweit dies – sowohl die exakte Definition als auch das Weglassen einer solchen – medizinisch sinnvoll ist, bleibt offen. In beiden Fällen ist die Einordnung mitunter schwierig, da Probanden mit „schweren Nebenwirkungen“ in der BioNTech-Studie ohne spürbare Symptome nach Hause gehen konnten. Andererseits ist eine Woche Bet









