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Löschorgie geht weiter: Staatliche Medienprüfer zensieren unabhängige Online-Medien

Löschorgie geht weiter: Staatliche Medienprüfer zensieren unabhängige Online-Medien
Ken Jebsen, Kanalbetreiber von KenFM

Nachdem private Plattformen wie die Google-Tochter Youtube zunehmend Kanäle sperren, die sich kritisch zur Corona-Politik der Regierenden äußern, gehen seit vergangener Woche mit den Landesmedienanstalten nun auch offizielle bundesdeutsche Behörden gegen kritische Medien vor. Dabei werden die Betroffenen unterschiedslos in einen Topf geworfen, der mit den Etiketten „rechts“ und „Verschwörungstheoretiker“ versehen ist. Die Aktion ist Berichten zufolge unter den Anstalten abgestimmt und kündigte sich bereits mit dem im Herbst 2020 verabschiedeten neuen Medienstaatsvertrag an. Der Vorgang wirft Fragen nach den Hintergründen auf, ebenso danach, wie staatsfern die Landesmedienanstalten tatsächlich sind.

von Tilo Gräser

Am 16. Februar berichtete der Deutschlandfunk (DLF): „Medien-Aufseher gehen gegen rechte Online-Medien vor“. Demnach werfen die Medienanstalten in Schreiben an 13 Online-Medien diesen vor, gegen journalistische Regeln verstoßen zu haben. Den Betroffenen würden Sanktionen drohen, heißt es. Neben AfD-nahen Medien und Kanälen geriet dem Bericht zufolge auch das reichweitenstarke Online-Portal KenFM ins Visier der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Laut DLF geht es dabei „um den Anfangsverdacht, dass journalistische Grundsätze nicht eingehalten wurden und gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen wurde“.

Die Landesmedienanstalten in Berlin/Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Hamburg/Schleswig-Holstein haben dem Sender zufolge 13 sogenannte Hinweisschreiben an Online-Medien versandt. Dem DLF gegenüber erklärte Tobias Schmid von der Landesanstalt für Medien (LfM) NRW, es gehe nicht um die Frage, „ob uns der Inhalt gefällt oder nicht gefällt“. Es werde dagegen „schwerpunktmäßig“ überprüft, „ob es sozusagen handwerkliche Fehler gibt, Quellen nicht klar gekennzeichnet sind, ob Zitate nicht als solche gekennzeichnet sind, ob Recherchepflichten nicht erfüllt worden sind und ob dadurch möglicherweise ein Eindruck erzeugt wird, der in der öffentlichen Wahrnehmung manipulativ sein kann, ob absichtlich oder versehentlich“.

Zweifelhafte Medienkompetenz

Gegenüber KenFM beruft sich die MABB auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht in sogenannten Telemedien gemäß Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags (MStV). Dort heißt es, Nachrichten seien „vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“.

Von der MABB werden nun vier Beiträge aus der KenFM-Rubrik „Tagesdosis“ genannt, die Textpassagen enthielten, für die es keine ordentliche Quellenangabe gebe. Darunter ist der Text „Die Impfaktion“ von Wolfgang Wodarg, den das Portal von Multipolar übernommen hatte und der unter anderem Titel auch im Onlinemagazin Rubikon erschienen war.

Im MABB-Schreiben an Ken Jebsen, den Betreiber von KenFM, zitiert die Behörde die fragliche Passage aus Wodargs kritischem Text, versehen mit dem Hinweis, „in einigen Passagen“ sei „möglicherweise gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten verstoßen“ worden. Folgender Absatz von Wodarg erregte Anstoß:

„Aber die Politik schert sich derzeit nicht um evidenzbasierte Medizin und die Nationalen Ethikräte und Impfkommissionen fragen offenbar gar nicht mehr nach der Indikation von Maßnahmen, sondern streiten sich um Priorisierung, nach dem Motto: Wer kommt zuerst in den Genuss der neuen ‘Impfstoffe’ und wer muss leider warten. Die sogenannte Covid-19-Schutzimpfung kann die schädlichste dieser Maßnahmen werden. Sie ist bereits aus unseren Beiträgen und Steuern finanziert und ist in Wirklichkeit eine flächendeckende Riesenbeobachtungsstudie mit neuartigen gentechnischen Manipulationen unserer Immunsysteme.“

Der Vorgang ist in mehrfacher Hinsicht beachtenswert: Er lässt Zweifel an der Medienkompetenz der MABB zu, da sie für Aussagen in einem Meinungsbeitrag von Wodarg einen Quellenbeleg einfordert. Ein Kommentar zu einem Vorgang muss eben nicht mit Quellen belegt werden, sondern gibt nicht mehr und nicht weniger als die Meinung des Autors wieder. (Anmerkung der Redaktion: Wodarg hat dennoch auf Nachfrage Quellen nachgeliefert, siehe die folgende Fußnote.) (1) Es wirkt anmaßend, wenn eine solche „staatsferne“ Behörde beginnt, Journalismus inhaltlich zu überprüfen. Zudem war der Text, wie schon erwähnt, zuvor in anderen Medien erschienen – die (bislang) aber keine Post von den zuständigen Behörden bekamen.

Ausweichende Antworten

Auf die Frage nach den konkreten Gründen und Anlässen erklärte die Pressesprecherin der MABB, Anneke Plaß, die Landesmedienanstalten hätten „ein knappes Dutzend Hinweisschreiben“ verschickt. Diese seien an „verschiedene Anbieter journalistisch-redaktionell gestalteter Telemedien“, gegangen. Sie wurden „darauf hingewiesen, dass ihre Angebote gemäß Paragraf 19 Absatz 1 Satz 2 MStV den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen haben“. Plaß nannte als konkretes Beispiel nur „Ken Jebsen als im Impressum genannter Anbieter von KenFM“. In den Medienberichten zu den Vorgängen werden von den Angeschriebenen nur KenFM, der AfD-nahe „Deutschland-Kurier“ und das Portal Flinkfeed genannt. Die beiden anderen gelten als Beispiele für offensichtlich rechts-orientierte Online-Medien. Die MABB-Sprecherin verwies auf den Medienstaatsvertrag:

„Damit haben die Landesmedienanstalten unter anderem die Aufgabe, Aufsicht über die journalistische Sorgfaltspflicht von Telemedienanbietern zu führen (§19). Journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedienangebote müssen den anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen.“

Letztere seien im Pressekodex des Deutschen Presserates festgeschrieben. Die Vorschrift gelte laut Plaß „für alle journalistischen Internetportale, Blogs und andere Onlinemedien.“
Die Landesmedienanstalten würden bei ihrem Vorgehen auf Dialog setzen, so die Sprecherin. Deshalb hätten die betroffenen Online-Medien sogenannte Hinweisschreiben erhalten, worauf sie Stellung nehmen könnten. Zur Frage nach dem konkreten Anlass und zum Vorgehen erklärte Plaß:

„Die Landesmedienanstalten sichten Angebote und reagieren auch auf Beschwerden aus der Bevölkerung. Gegenstand unserer Aufsichtsmaßnahmen ist stets der Verstoß gegen die erforderliche journalistische Sorgfalt und nicht die Frage nach der Fehlerhaftigkeit der Nachricht