In der Auseinandersetzung rund um die behaupteten Vergewaltigungsvorwürfe gegen Till Lindemann geht dieser jetzt gegen den Spiegel vor. Wegen Ungereimtheiten rund um eidesstattliche Versicherungen zeigt der Rammstein-Sänger das Magazin wegen Urkundenfälschung und Prozessbetruges an.
von Manfred Ulex
Im Rechtsstreit zwischen dem Spiegel und dem Rammstein-Frontsänger Till Lindemann erhebt der Musik-Star jetzt schwere Vorwürfe gegen die Redaktion des Magazins – und zeigt sie an. Das teilte die renommierte Kanzlei Schertz Bergmann mit, die Lindemann in den fortlaufenden Rechtsstreitigkeiten mit dem Spiegel und anderem Medien vertritt.
In einer Pressemitteilung der Kanzlei heißt es unter anderem, dass der Spiegel zwei vor Gericht eingereichte, eidesstattliche Versicherungen manipuliert haben soll. Das Magazin hatte zwei solcher Versicherungen von Frauen eingereicht, die in einem Artikel, der die Sex-Vorwürfe gegen Lindemann erhob, „Zoe“ und „Sophie W.“, genannt worden waren.
„Die eidesstattliche Versicherung von ,Zoe‘ wies die Besonderheit auf, dass sie auf der vorletzten Seite mit einem Satz begann, der auf der nächstfolgenden Seite nicht fortgesetzt wurde. Dort fand sich nur noch die Unterschrift der Zeugin, so dass davon ausgegangen werden musste, dass einzelne Seiten der eidesstattlichen Versicherung entfernt bzw. ausgetauscht wurden“, schreibt die Kanzlei. Erst eine Woche vor der Verhandlung im Berufungsverfahren reichte der Spiegel zwei neue, bislang unbekannte eidesstattliche Versicherungen ein. Dabei musste das Magazin einräumen, dass die ursprünglich eingereichten eidesstattlichen Versicherungen nicht von „Zoe“ und „Sophie W.“ stammten. Aufgrund eines Versehens des eigenen Prozessbevollmächtigten und seines Sekretariats, so der Spiegel, seien bei Einreichung der eidesstattlichen Versicherungen verschiedene Fassungen miteinander vertauscht worden.
Für den Spiegel, der seine gesamte Berichterstattung zu den Lindemann-Vorwürfen und auch deren Verteidigung vor Gericht elementar auf diesen eidesstattlichen Versicherungen aufbaute, ein möglicherweise großes Desaster. „Die unterschiedlichen Fassungen der eidesstattlichen Versicherung von ,Zoe‘ weichen nicht unerheblich voneinander ab, insbesondere im Hinblick auf das von ihr geschilderte Erinnerungsvermögen an die Begegnung mit unserem Mandanten“, schreiben die Rechtsanwälte Lindemanns.
Vor kurzem gewannen die Lindemann-Anwälte der Kanzlei Schertz Bergmann erneut gegen ein Medium: Der NDR verbreitete durch seine Berichterstattung in einem Podcast zumindest die Andeutung, dass Lindemann sexuelle Handlungen an einer bewusstlosen Frau ohne deren Einverständnis vorgenommen hätte. Vor Gericht erwirkten die Rammstein-Vertreter eine einstweilige Verfügung, die es dem NDR untersagt, dies weiter zu behaupten. Es handele sich erneut um „eine unzulässige Verdachtsberichterstattung“.
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