Das Stasi-Unterlagenarchiv muss keine Akten zu Angela Merkel herausgeben. Ein Ex-FDP-Politiker hatte gegen die Bundesbehörde geklagt. Doch das Verwaltungsgericht Berlin gewichtet den Datenschutz der früheren Kanzlerin höher als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Die Akten der DDR-Staatssicherheit zu Angela Merkel bleiben geheim. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden. Das beim Bundesarchiv angesiedelte Stasi-Unterlagen-Archiv muss nicht einmal offenlegen, ob ihm überhaupt Unterlagen zur Ex-Bundeskanzlerin vorliegen.
Merkels Stasi-Akten bleiben geheim, hat das Verwaltungsgericht Berlin heute geurteilt. Geklagt hatte @GGLuthe. Der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier trug während der Verhandlung aus Merkels Autobiografie vor. https://t.co/HlADCbPj0I pic.twitter.com/HIE5LFz7CA
— Daniel Gräber (@dg_graeber) March 12, 2026
Geklagt hatte Marcel Luthe, ein aus der FDP ausgetretener früherer Landespolitiker in Berlin, der sich bereits hartnäckig und intensiv mit Stasi-Verstrickungen in der Hauptstadt beschäftigt hat. Im Januar 2022 stellte er für die von ihm gegründete Good Governance Gewerkschaft einen Antrag auf Akteneinsicht beim Bundesarchiv. Er plane „eine weitere Buchveröffentlichung, die das Zusammenspiel von MfS, SED, FDJ und weiteren Institutionen der DDR exemplarisch analysiert“, schrieb Luthe darin zur Begründung und bat um Zugang zu personenbezogenen Unterlagen zu „Dr. Angela Merkel, geb. Kasner“.
Die Behörde lehnte dies ab. Bei den Recherchen zu Luthes Antrag seien keine Unterlagen aufgefunden worden, „die ich Ihnen gemäß den §§ 32 und 22 Stasi-Unterlagen-Gesetz zur Verfügung stellen könnte“, schrieb die Sachbearbeiterin. Es ist eine Standardformulierung, die bewusst offen lässt, ob bei den Recherchen etwas gefunden wurde, das nach Auffassung des Stasi-Unterlagen-Archivs nicht herausgegeben werden darf.












