Die Anklage gegen die ehemalige Intendantin des rbb, Patricia Schlesinger, und gegen drei weitere hochrangige Mitarbeiter in insgesamt 50 Fällen wird zugelassen. Der korrupte Sumpf, den die Vorwürfe sichtbar machen, legt das total Versagen der Kontrollgremien offen.
von Josef Kraus
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) gehört mit einem Jahresetat von rund 470 Mio. Euro und rund zweitausend Mitarbeitern zu den kleineren der neun ARD-Sendeanstalten. Aber was Skandale und Unregelmäßigkeiten betrifft, war der rbb zumindest bis 2022 führend. Politisch und gerichtlich aufgearbeitet ist das alles bis heute nicht. Personelle Änderungen an der Spitze haben die Skandale nicht vergessen lassen. Auch wenn am 15. August 2022 die seit 1. Juli 2016 als rbb-Intendantin tätige Patricia Schlesinger (*1961) vom rbb-Verwaltungsrat abberufen und am 22. August 2022 fristlos entlassen wurde.
Nun muss sich Schlesinger wegen Untreue vor Gericht verantworten. Das Landgericht Berlin hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft zugelassen, wie am Dienstag, 29. September, bekannt wurde. Der Prozessbeginn ist für den 10. November angesetzt. Zunächst sind 56 Verhandlungstage bis Ende Juni 2027 angesetzt. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt seit 2022 und erhob schließlich im Dezember 2025 nach Sichtung von 474 Gigabyte Datenmenge Anklage.
Konkret sollen die Angeschuldigten zwischen Januar 2018 und Juli 2022 in unterschiedlichem Umfang das Vermögen des rbb geschädigt haben. Schlesinger werden 26 Fälle der Untreue vorgeworfen, dem Ex-rbb-Verwaltungsratschef 13 Fälle, dem Ex-Verwaltungsdirektor fünf Fälle und der juristischen Ex-Direktorin sechs Fälle.
In sieben Fällen soll es sich um besonders schwere Fälle handeln. Dabei sollen die Beschuldigten in wechselnden Konstellationen teilweise gemeinschaftlich gehandelt haben. Die Angeschuldigten bestreiten die Tatvorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Gehen wir in die Details, die bereits bekannt sind, aber erst jetzt vor Gericht kommen. Im Raum stehen: Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch, StGB) und Betrug (§ 263 StGB) in teilweise besonders schwerem Fall; ein Vergütungssystem, bei dem variable Gehaltsanteile ohne die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats ausgezahlt worden sein sollen; unzulässige Zulagen im Zusammenhang mit der turnusmäßigen ARD-Geschäftsführung; unberechtigte Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen; Erstattung privater Bewirtungs- und Reisekosten; Vorteilsnahme; zu Unrecht abgerechnete Spesen; fragwürdige Beraterverträge zu einem inzwischen auf Eis gelegten rbb-Bauprojekt.
Hinzu kommen ein zusätzliches Boni-System; luxuriöse Essen auf rbb-Kosten in der Privatwohnung der Intendantin; luxuriöse Dienstwagen mit Massagesitzen; luxuriöse Ausstattung in der Intendanz für 1,4 Mio. Euro; intransparente Zulagen für Führungskräfte; ein gestopptes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion; laxer Umgang der Intendantin und des zurückgetretenen rbb-Verwaltungschefs und Messe-Chefkontrolleurs Wolf-Dieter Wolf bei möglichen Kollisionen beruflicher und privater Interessen… die Liste der Vorwürfe ist lang.
Streit um Ruhegeld und Schadensersatz
Schlesinger und der rbb erheben zudem in einem Zivilverfahren gegenseitig Ansprüche. Schlesinger verlangt ein Ruhegeld von 18.384,54 Euro pro Monat. Der rbb will das Geld nicht zahlen und wirft Schlesinger Pflichtverletzungen vor. Der Sender fordert, dass die Ex-Intendantin wegen dieser Pflichtverletzungen Geld zurückzahlt. Die rbb-Forderungen beziffern sich auf 1,78 Millionen Euro.
Eine gütliche Einigung scheiterte. Das Landgericht (LG) Berlin II urteilte am 16. Juli 2025: Es sprach Patricia Schlesinger die Zahlung einer Rate für den Monat Januar 2023 zu. Ob ihr auch für die Zeit danach Ruhegeld zusteht, ließ das Gericht offen. Schlesinger hatte die Klage zunächst auf die erste Rate begrenzt, um das Prozesskostenrisiko zu minimieren. Dem Grunde nach dürfte der Anspruch bis zum Lebensende bestehen – für den rbb geht es also um Millionen. Mit einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2027 gerechnet.
Einen Teilerfolg konnte auch der rbb verzeichnen. Laut LG Berlin II muss Schlesinger dem rbb rund 24.000 Euro zahlen – „wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten.“ Wegen zweier weiterer Pflichtverletzungen, die variable Vergütungen und eine ARD-Zulage betreffen, bejahte das Gericht den Anspruch dem Grunde nach in einem Grundurteil nach § 304 Zivilprozessordnung. Hier geht es um etwa 1,7 Millionen Euro.
Für das inzwischen eingestellte Projekt „Digitales Medienhaus“ (DMH) fordert der rbb Schadensersatz. Es sei Anliegen des aktuellen Verwaltungsrates, „die Kosten des Projekts Digitales Medienhaus von ihr zurückzuverlangen“, so der seit September 2024 amtierende rbb-Verwaltungsratsvorsitzende Wolfgang Krüger. Der rbb fordert von Schlesinger mehr als 12,9 Millionen Euro plus Zinsen. Da beide Seiten Rechtsmittel eingelegt haben, geht es vor dem Kammergericht Berlin erneut um alle Punkte.
Zudem wurde bekannt, dass ein rbb-Ex-Verwaltungsdirektor eine Mega-Rente bekommt und damit ein arbeitsgerichtlicher Rechtsstreit beendet wird. Hagen Brandstäter, so heißt der Mann, bekommt eine monatliche Rente in Höhe von 11.000 Euro, was der Pensionshöhe eines Ministerpräsidenten entspricht. Brandstäter war ab 2003 rbb-Verwaltungsdirektor und ab 2008 stellvertretender rbb-Intendant. Zustande kam seine Rente durch ein veraltetes System, das der rbb bei der Berechnung verwendete.
Fazit: Eine kleine Gruppe an der rbb-Spitze behandelte den Sender wie ihr Eigentum. Nicht nur der monetäre, auch der politische Schaden für den ÖRR ist immens. Denn hier zeigte sich, was geschieht, wenn Rundfunkrat und Verwaltungsrat als Kontrollorgane versagen. Man darf gespannt sein, ob die anderen ÖRR-Anstalten daraus lernen und die für den Medienstaatsvertrag zuständigen 16 Länderchefs wenigstens monetäre Konsequenzen ziehen.

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