Jetzt also doch: Frauke Brosius-Gersdorf zieht zurück. Sie will nicht länger Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Das erspart uns eine unterirdische Personalie, aber Entwarnung kann nicht gegeben werden.
von Daniel Matissek
Nach über einem Monat quälender Debatten und politischer Verwerfungen hatte Frauke Brosius-Gersdorf, die SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, nun endlich ein Einsehen – und verzichtete selbst auf ihre Kandidatur. Den Grund dafür, warum sie für das ihr zugedachte Amt völlig ungeeignet ist, hat sie jedoch nach wie vor nicht begriffen: In ihrer larmoyanten Rückzugserklärung inszeniert sie den Verzicht nun als heroisches Selbstopfer zum Schutz der beiden weiteren Richterkandidaten der Regierungskoalition, Günter Spinner und Ann-Katrin Kaufhold (von denen vor allem letztere noch extremistischer tickt als Brosius-Gersdorf) . Es müsse verhindert werden, „dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitzt und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind“, versuchte die gescheiterte Kandidatin ihren durch skandalöse Enthüllungen faktisch erzwungenen, aber bis zuletzt von ihr verweigerten Rückzug als altruistische Handlung zu verkaufen.
Während die Unionsfraktion ihr in den letzten Wochen und Tagen „öffentlich und nicht-öffentlich“ sehr deutlich signalisiert habe, dass ihre Wahl ausgeschlossen sei, habe die SPD-Bundestagsfraktion bis zuletzt an ihr festgehalten, so Brosius-Gersdorf rührselig. Für sie sei es „eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben“. Auch von der Fraktion von Grünen und Linken habe sie „großen Zuspruch und Rückendeckung“ erhalten. Allein diese massive Unterstützung aus dem linksextremen Lager zeigt, wie weit links Brosius-Gersdorf steht und dass sie nicht konsensfähig ist. Das gilt auch für ihren Vorwurf, der Unionsfraktion sei es „nicht gelungen, sich mit meinen Themen und Thesen inhaltlich auseinanderzusetzen“. Anstatt sie in eine Fraktionssitzung einzuladen, habe man ihr vor allem einen Satz vorgehalten: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.” Dazu fällt der Juristin nur folgendes ein: “Abgesehen davon, dass dieser Satz Ausdruck wissenschaftlicher Freiheit ist, die durch meine Nichtwahl sanktioniert wird, wurde die Begründung für diesen Satz nicht zur Kenntnis genommen.”
“Mediale Kampagne”
Dass die Kritik an diesem Satz nicht die Wissenschaftsfreiheit „sanktioniert“, sondern sich Brosius-Gersdorf damit selbst als Verfassungsrichterin unmöglich gemacht hat, weil sie sich krassen Widerspruch zur eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt, die den Schutz des ungeborenen Lebens unmissverständlich betont und ihn aus dem Menschenwürde-Artikel des Grundgesetzes ableitet, übersteigt offenbar ihr intellektuelles Fassungsvermögen. Denn die Konsequenz aus ihrer unbestrittenen Wissenschaftsfreiheit ist eben die, dass sie mit derartigen Ansichten für eine solche Position schlicht








