Soeben hat das Landgericht Stuttgart Querdenken-Grüner Michael Ballweg von allen zentralen Vorwürfen freigesprochen. Es ist ein Sieg nach jahrelanger Verfolgung, Inhaftierung und Repression. Die Leitmedien framen es anders.
von Stefan Homburg
Im Jahre 2022 wurde Michael Ballweg, der große Demonstrationen gegen die Lockdown- und Impfpolitik organisiert hatte, neun Monate lang inhaftiert, und zwar wegen Betrugs und Geldwäsche. Laut Staatsanwaltschaft hatte Ballweg tausende Spender um ihr Geld gebracht und seine Beute verschleiert und beiseitegeschafft.
Beide Vorwürfe erwiesen sich frühzeitig als unhaltbar und wurden sogar von der zuständigen Staatsanwältin Dr. Franziska Gräfe, die Ballweg mit Inbrunst verfolgte, fallen gelassen. Es gab offensichtlich weder einen Betrug noch eine Geldwäsche. Stattdessen erhob die Staatsanwältin zwei neuartige Vorwürfe, die im Rahmen der langen Untersuchungshaft keine Rolle gespielt hatten, nämlich Steuerhinterziehung und versuchten Betrug. Die Steuerhinterziehung sollte darin liegen, dass Michael Ballweg aus dem Gefängnis heraus Steuererklärungen teils verzögert, teils unrichtig abgegeben hatte, obwohl seine Steuerunterlagen beschlagnahmt waren, er auf dem Weg zur Schlussbesprechung mit seinem Steuerberater verhaftet worden war und der Steuerberater das Mandat zeitweise nicht länger betreuen wollte, da er um sein Honorar fürchtete.
Noch kurioser mutete der zweite Vorwurf an: Michael Ballweg soll geplant haben, Spender zu betrügen und war nur deshalb gescheitert, weil die Spender auf Nachfrage der Behörden versicherten, nicht betrogen worden zu sein. Es verwundert nicht, dass das zuständige Landgericht Stuttgart diese Anklage zunächst zurückwies und das Verfahren erst eröffnete, nachdem die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht erhoben hatte.
Vorsteuern von 11,42 Euro für eine Hundematte
Damit begann ein zäher und über weite Strecken abstruser Strafprozess, der heute, am sage und schreibe 44. Verhandlungstag, mit dem Urteil endete. Die Kammer sprach Michael Ballweg vom Vorwurf des versuchten Betrugs frei und verhängte hinsichtlich der Steuern eine sogenannte Verwarnung, aber keine Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis gefordert, was außer ihr niemand verstand.
Da zum Zeitpunkt der Niederschrift dieser Zeilen die mündliche Urteilsbegründung noch läuft, ist der Hintergrund der Verwarnung wegen Steuern unklar. Aus dem Verhandlungssaal hört man von Vorsteuern von 11,42 Euro für eine Hundematte oder 8,11 Euro für einen Parfümzerstäuber. Diese Beträge soll die Media Access GmbH, deren Geschäftsführer Michael Ballweg war, zu Unrecht in Umsatzsteuer-Voranmeldungen angesetzt haben. Außerdem seien Gewerbe- und Körperschafsteuererklärungen in Höhe von jeweils rund 1.000 Euro verspätet eingegangen. Im steuerlichen Alltagsgeschäft der Betriebsprüfung und Veranlagung von Körperschaften hätte dies zu bloßen Korrekturen geführt, im Extremfall zu einem Mini-Bußgeld, nie und nimmer zu einem Strafverfahren.
Die fraglichen Spenden in Millionenhöhe aber, die Michael Ballweg persönlich erhalten hatte und die eigentlicher Gegenstand der Anklage waren, wertete das Gericht als nicht steuerbar. Außerdem überstiegen Ballwegs Aufwendungen für die Demonstrationen seine Spendeneinnahmen erheblich. Tatsächlich hat er also entgegen der Darstellung in fast allen Medien gar keinen Gewinn erzielt, sondern Verluste erlitten, und zwar in mittlerer fünfstelliger Höhe.
Die Essenz des Urteils absichtsvoll hinter der Bezahlschranke
Dem Urteil zufolge besteht nun ein Anspruch auf Haftentschädigung und vermutlich auch auf Schadensersatz. Allerdings können beide Seiten Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen; das Urteil ist also nicht rechtskräftig.
Leitmedien, die den Demoorganisator jahrelang vorverurteilen, reagieren auf den heutigen Freispruch in erwartbarer Weise: „Querdenken-Gründer Michael Ballweg wegen Steuerhinterziehung verurteilt“ titelt die FAZ, während die Essenz des Urteils absichtsvoll hinter der Bezahlschranke verborgen bleibt. Insofern kann die Politik das Verfahren trotz des Freispruchs als Erfolg verbuchen: Die Verfolgung durch Straf- und Finanzbehörden hat Ballwegs Ruf und Geschäft zerstört und für künftige Fälle jedem Aufmüpfigen unmissverständlich klargemacht, dass man im besten Deutschland aller Zeiten lieber nicht demonstriert.
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